Logbuch
RECHTSCHREIBUNG ist ein künstliches Regelwerk, das historisch erst unter Duden vereinheitlicht wurde. Nun gut. Aber wie kann man den Gruß „Glückauf“ in zwei Wörtern schreiben? Es empört mich geradezu. „Hose zu!“ Das sind zwei Lexeme, aber Glückauf? Oder: „Wäller ho?“ Weil es ein verkürzter Fragesatz ist. Im Übrigen erkennt man das Bergvieh von der Ruhr am abgeschmolzenen Ü. Es heißt: „Glauf!“ und wird mit einem mürrischen „Glauf!“ erwidert.
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Ist das FOTO GESTELLT?
Mit unverkennbarer Ironie erreicht mich diese Frage als Spott zu einem der notorischen Porträtfotos, die sich auf Facebook finden. Es zeigt den Mann in einer Pose. Dazu wird gespöttelt: „Wie gestellt...“
Das ist wirklich interessant. Die spitze Bemerkung unterstellt ja, dass hier gar nichts AUTHENTISCH ist, sondern INSZENIERT. Und zwar mit der eindeutigen Wertung, das das Inszenierte bloß etwas Künstliches ist, das das Echte nur nachäfft. Ein Täuschungsversuch also. Nichts natürliches. Kitsch statt Kunst. Kein Fenster in die Welt, nur ein Schaufenster, schlecht dekoriert. Ich glaube, man nannte bei Fotos das authentisch Authentische früher „Schnappschuss“, also ein Dokument spontanen Ursprungs, aber mit einer gewissen Aussagekraft. Etwa sollte es bei einem Porträt den wirklichen Charakter der Person offenbaren. Toller Schnappschuss... Pressefotos sind die Königsdisziplin dieser Dokumentation des situativ gewonnenen Authentischen. Wenn sie gestellt sind, gelten sie als Fälschung. Es gibt leichte (Nachbearbeitung) und schwere (fake) Fälschungen. Was für eine Debatte! Darüber kann sich die PR zu Tode amüsieren. Das Authentische ist immer nur eine vorurteilsgerechte Inszenierung, die sich selbst als Inszenierung leugnet. Was Brecht Verfremdungseffekt nannte, ist das Gegenteil, eine Inszenierung, die sich als solche zu erkennen gibt. Bis zur Kenntlichkeit entstellt, heißt es dazu bei Brecht. Der Reihe nach. Just for the record. Natürlich sind die Facebook-Porträts von professionellen Fotografen und selbstverständlich sind sie gestellt. Es sind immer Zitate von gängigen Gesten, meist solche der Eitelkeit. Das sollte eigentlich so krachend offensichtlich sein, dass es ironisch wirkt, sprich distanzierend. Vanity fair. Wie aber, das ist die wirklich spannende Frage, kann man im Zeitalter der Selfies so etwas fragen, ob das gestellt ist? Man kann. Es gibt also nicht-gestellte Selfies? Ja klar, sagt der Zeitgeist, womit er beweist, dass er ein Depp ist, der Zeitgeist.
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SCHNAPS AUS DER KELLE.
Woher kam der Montanbrauch, nach der Schicht einen halben Liter Korn aus dem Fass per Kelle je Mann auszuschenken? Die englische Marine gab traditionell ein Rumdeputat aus. Das Matrosenrecht auf 8 Pint Bier täglich wurde gewandelt in 1 Halfpint Rum; die Rumration hörte auf den Spitznamen „tot“. Under Ages kriegten Grog. Unter den Augen eines strengen Offiziers standen die Matrosen mit ihrem Becher zur Ausgabe an, immer mittags. Die Becher wurden niemals gespült, weil man da abergläubig war. Die Fassstärke soll da gelegen haben, wo heute noch der österreichische Stroh-Rum liegt; kaum vorstellbar.
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MORAL. GRUNDSÄTZE DER.
Wer feste Werte hat, kann hart urteilen. Woher aber kommen die Tugendwerte? Aus dem Wissen um die Sünde. Weil man ihr eben auch erliegen würde. Der ist rigoros gegen andere, wer die Versuchung zuvor in sich verspürt.
Kurz zur Vorgeschichte um eine gewisse Connie Chatterley: Die der Lebensfreude zugeneigte Gattin wendet sich von dem kriegsversehrten und daher impotenten Herrn des Hauses affektiv ab zugunsten eines etwas proletigen, aber wirkmächtigeren Jägers und wird von eben diesem schwanger, was der Gatte als eher nebensächlich hinnimmt, weil er den Erben als Kuckuckskind zu akzeptieren gedenkt. Ein Erfolgsroman. Erst in der dritten Version ist diese eigentlich schlichte Geschichte mit expliziten Schilderungen sexueller Vorgänge angereichert worden. Wie schon mein Freund Jürgen sagte: „A tergo in Ehren/ Kann niemand verwehren.“
Das Werk galt als obszön und zwar zu Zeiten als dieses geschmackliche Urteil noch moralisch war und obendrein ein Verbot rechtfertigte. Wir sind im England des Jahres 1959. Die Anklage gegen das obszöne Werk führt der ehrenwerte Mervyn Griffith-Jones QC und er verliest im Plädoyer im Old Bailey vor einer Jury eine Passage mit der ausführlichen Beschreibung der „sensation of anal intercourse without spelling out what it is“. Er tut dabei so, als verstehe er nicht. Am Rand des vom ihm gelesenen Buchexemplars steht aber, so die neuste Forschung, als seine Notiz „buggery“. Ein Klartextausdruck. Doppelmoral.
Gefragt, wie er, der Sittenwächter, entscheide, was so obszön sei, dass der Staat einzuschreiten habe, sprich wann Pornografie klagewürdig werde, hat der ehrwürdige Mervyn Griffith-Jones QC geantwortet, er lese, was ihm von seinen Staatsanwälten vorgelegt werde; wenn er dabei eine körperliche Reaktion habe, dann klage er an („if I get an erection we prosecute“). Was zu beweisen war.