Logbuch
Corona wird, wie früher Pest und Cholera, die Metropolen als Moloch diskreditieren und das Landleben erstrebenswert erscheinen lassen. Von wo man an Video-Konferenzen teilnimmt, ist egal, dann doch lieber aus der Idylle. Wir bauen gerade auf dem Dorf Bauernkotten um in Co-Working-Places, vierhundert Jahre alte Gebäude. Das Internet erlaubt die räumliche Atomisierung bei kommunikativem Zentralismus; sprich das Ubiquitäre.
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Ein Hintergrund-Dienst, der immer zum Wochenende erscheint, nennt die drei PR-Agenturen, die sich um die (am Ende zweifelhafte) Reputation von WIRECARD Verdienste erworben haben sollen. Darunter ein persönlicher Freund von mir, ein persönliches Freunderl und ein Laden, mit dessen Chef ich lange Jahre ein Lobe-Kartell hatte. Einer davon, der vorübergehende Pressechef der insolventen Aschheimer, wird dort „ein Meister seines Fachs“ genannt. Vielleicht etwas hoch gegriffen, aber es freut mich für ihn sehr, Respekt. Doof nur, dass er das Lob jetzt nirgendwo verwenden kann, wenn er nicht mehr erkennen lassen will, welchem Mandanten er da gedient hat. Söldnerstolz ist zweischneidig. Vae victis, wehe den Verlierern.
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Die Nicht-Entdeckung von WIRECARD durch die deutschen Investigativen zeigt einen häufigen Modus Operandi: Verwertung von schwarzem (!) PR. Wenn Pepsi Material gegen Coca verdeckt anbietet, gibt es grandiose Recherche-Erfolge gegen Coca, ohne dass Pepsi als Quelle auftaucht. Gegen Wirecard fehlte lange der Denunziant. Also war es ruhig. Die Investigativen sind ein Haupt-Einfallstor von schwarzem PR. Das wertet den Effekt nicht ab; aber man darf es wissen.
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MORAL. GRUNDSÄTZE DER.
Wer feste Werte hat, kann hart urteilen. Woher aber kommen die Tugendwerte? Aus dem Wissen um die Sünde. Weil man ihr eben auch erliegen würde. Der ist rigoros gegen andere, wer die Versuchung zuvor in sich verspürt.
Kurz zur Vorgeschichte um eine gewisse Connie Chatterley: Die der Lebensfreude zugeneigte Gattin wendet sich von dem kriegsversehrten und daher impotenten Herrn des Hauses affektiv ab zugunsten eines etwas proletigen, aber wirkmächtigeren Jägers und wird von eben diesem schwanger, was der Gatte als eher nebensächlich hinnimmt, weil er den Erben als Kuckuckskind zu akzeptieren gedenkt. Ein Erfolgsroman. Erst in der dritten Version ist diese eigentlich schlichte Geschichte mit expliziten Schilderungen sexueller Vorgänge angereichert worden. Wie schon mein Freund Jürgen sagte: „A tergo in Ehren/ Kann niemand verwehren.“
Das Werk galt als obszön und zwar zu Zeiten als dieses geschmackliche Urteil noch moralisch war und obendrein ein Verbot rechtfertigte. Wir sind im England des Jahres 1959. Die Anklage gegen das obszöne Werk führt der ehrenwerte Mervyn Griffith-Jones QC und er verliest im Plädoyer im Old Bailey vor einer Jury eine Passage mit der ausführlichen Beschreibung der „sensation of anal intercourse without spelling out what it is“. Er tut dabei so, als verstehe er nicht. Am Rand des vom ihm gelesenen Buchexemplars steht aber, so die neuste Forschung, als seine Notiz „buggery“. Ein Klartextausdruck. Doppelmoral.
Gefragt, wie er, der Sittenwächter, entscheide, was so obszön sei, dass der Staat einzuschreiten habe, sprich wann Pornografie klagewürdig werde, hat der ehrwürdige Mervyn Griffith-Jones QC geantwortet, er lese, was ihm von seinen Staatsanwälten vorgelegt werde; wenn er dabei eine körperliche Reaktion habe, dann klage er an („if I get an erection we prosecute“). Was zu beweisen war.