Logbuch
PRIVATES IN DER POLITIK.
Zwischen Amt und Person ist auf das sorgfältigste zu unterscheiden. Das war früher der Lehrsatz. Politiker sind keine Schlagersänger. Ist das vorbei? Willkommen in den Sozialen Medien.
Die Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht, SPD, veröffentlicht in den Sozialen Medien ein selbstangefertigtes Porträtfoto von sich und ihrem Sohn anlässlich von dessen Geburtstagsfeier. Oder das Selfie ist von ihm, dem 21jährigen Alexander. Wir finden es auf Instagram. Eine Protestwelle bricht los. Das Lokal wird angeblich erkannt.
Es soll sich ausweislich der Deckenlampen im Hintergrund um den China Club im Edelhotel Adlon handeln, der nur Mitglieder zulässt, denen 10.000€ Eintritt abgenommen werde. Ich kenn das Ding, weil öfter dorthin eingeladen; ich finde es eher banal. Aber gut. Die Ministerin wird der spätrömischen Dekadenz gescholten. Ich diskutiere den Fall an der Uni und will ihn als Tollpatschigkeit behandeln. Ein kluger Kommilitone widerspricht. Er glaubt, das Ministerium hätte den Eklat gewollt. Soviel Privates in Kriegszeiten?
Die Pressestelle der Ministerin streitet nämlich vor Gericht mit der Presse darum, ob die benennen müsse, wer kürzlich ein ähnliches Foto an Bord eines Bundeswehrhubschraubers von dem Ministersohn gemacht habe, als diese mit ihm nach Sylt geflogen sei, in den Urlaub. Heißt inzwischen HELI-GATE. Ein Fall der höheren Geschicklichkeit in der Spesengestaltung. Sylt ist jene Insel, die man als Domizil der Reichen und Schönen versteht. Da wo die Lindners dieser Welt heiraten. War ich auch schon, auch eher banal.
Was also, wenn die Alleinerziehende aus dem Bundeskabinett ihr Recht auf Privatleben behaupten will? Und dabei nicht das Frugale des Kanzlers wählt, sondern ein bisschen von jenem, dass die VIPs in der Yellow Press ausmacht? Ich sage voraus, dass die Pressemeute den jungen Mann ab jetzt jagen wird. Wie kann man das wollen?
Der Pressesprecher des Ministeriums ist ein ehemaliger TV-Journalist. Die können eh kein PR. Weil, wer gerne isst, deshalb noch nicht kochen kann. Erfahrungssatz.
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GEMÜTLICHKEIT.
Das deutsche Wohnzimmer macht uns kein Volk nach. Schon gar nicht jetzt im Herbst, wenn draußen der Sturm wütet und man sich auf Advent freut. Hier herrscht die Contenance der Kautsch.
Die deutsche Urtugend des Gemütlichen ist keine rein teutonische Lebenskunst mehr, seitdem wir wissen, dass es im Dänischen Hygge gibt, was genau das gleiche ist. Nordisch also. Es kennzeichnet eine unambitionierte Lässigkeit familiären Umgangs, im Französischen am ehesten mit NONCHALANCE beschrieben. In diesem Zustand der Entspannung und der zurückhaltenden Heiterkeit steht der Mensch nicht, er sitzt nicht auf Holzbänken oder harten Stühlen, sondern er kautscht.
Zwischen das weiche Bett und den unbequemen Stuhl haben die Götter etwas gestellt, auf dem man dahingesunken halb sitzt, halb liegt. Die Kautsch, oft angereichert durch Kissen, meist gegenüber dem Fernsehgerät. Die Kautschkartoffel gedeiht hier. Sie ernährt sich von schnittfestem Fett (Schippse) und Sirup, um irgendwann einzuschlafen und so den eigentlich köstlichen ersten Tiefschlaf kautschend zu vergeuden.
Jetzt zur Nachricht: Den Kavalier erkennt man an der Ottomane. Er hat vor dem Liegemöbel etwas stehen, das einem niedrigen Tisch ähnelt, aber Polsterung aufweist. Man kann die Ottomane durch ein Tablett mit Teegeschirr zweckentfremden oder mit Büchern belegen, aber das ist verfehlt. Sie ist eine Fußbank. Genauer gesagt, eine Beinablage. Nur, wer die Beine hochzulegen weiß, erahnt, was Gemütlichkeit vermag. Dazu hat man halt eine Ottomane.
Ottomane heißt osmanisch und entstammt dem vorderen Orient. Das verwirrt. Am Ende ist die deutsch-dänische Gemütlichkeit eine türkische Erfindung?
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DRAFT RESISTANCE.
Meine politische Jugend bestimmte unter anderem die Gegnerschaft zum Krieg der USA in Vietnam, den sie von den Franzosen geerbt hatten. Es imponierte mir damals, wie junge Männer in Amerika ihren Einberufungsbescheid öffentlich verbrannten. Man glaubte: Es gibt ein Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung. Aus Gewissensgründen.
Die Annahme eines ultimativen Staatsnotstandes, der alle seine wehrfähigen Bürger an die Waffen zwinge, war das Standardargument der Prüfungskommissionen, die zu ermitteln hatten, ob man aus Gewissensgründen seinen Militäreinsatz verweigerte. Die gab es zu meiner Zeit, Gewissenprüfer. Auch ich habe vor einer solchen Kommission gestanden und Gewissen nachgewiesen. Schlanke Lösung. Easy out. Der Rest ist Schweigen.
Gibt es ein Menschenrecht auf Flucht vor der militärischen Verteidigung? Etwa, weil deren Ansatz moralisch so ungeheuerlich ist, dass er Ausnahmen zulassen muss? In die gemeinschaftliche Vernichtung eines Nachbarn einzutreten, kann eine ethische Zumutung sein. Strittig ist dies für Opfer eines Angriffs, also für den Verteidigungsfall. Man kann, so ein Kalkül, eine andere Kollektivleistung anbieten, ein Äquivalent. Sozialdienst etwa, oder Freikaufen. Zu anständigen Preisen. Ich weiß, dass das sozial zynisch ist. Aber wohl die Rekrutierungslogik von Berufsarmeen; sie ziehen schon immer vornehmlich die Armen.
Eine allgemeine Mobilmachung greift durch. Jetzt aber alle russischen Verweigerer in der EU des Landes zu verweisen oder den Asylgrund prinzipiell zu verwehren, das hat schon etwas sehr Rigoroses. Wieder höre ich dazu unsägliche Propagandisten bekannter Provenienz, die den Russen verweigern wollen, was ihnen zustehen könnte, und zwar, weil sie Russen sind, also mit einer bloß ethnischen Begründung. Darüber, rate ich, nochmal nachzudenken. Ich hätte als wehrpflichtiger junger Mann nicht in der Uniform eines GI nach Vietnam gewollt, um fliehende Kinder mit Napalm zu übergießen. Nicht zu vergleichen, schon klar. Trotzdem.
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GENERATIONSKONFLIKT.
Was eine Demokratie ausmacht, das ist oft nur das Urteil der Historiker, also rückblickend. Oder die Wähler, die einem System die Zustimmung entziehen; Regierungen werden immer nur abgewählt, und zwar, wenn es dem Souverän mit dem alten Regime reicht. Auch rückwärts gewandt. Wehe, wenn es dem Volk reicht. Da hilft auch nicht mehr, wenn Olaf Correctiv und die Omas gegen Rechts schickt.
Die Republik (eine öffentliche Angelegenheit, wörtlich übersetzt) verfügt über vier Gewalten; die gesetzgebende, die rechtsprechende und die exekutive. Die Gewalten sollten geteilt sein, damit die Herrschaften sich gegenseitig kontrollieren, bevor der Wähler sie kassiert oder die Geschichtsschreibung sie in die ewige Verdammnis schickt.
Dabei erinnere ich das Urteil einer Dame des englischen Hochadels, die, als ihre ledige Tochter (deren leiblicher Vater nicht seine Lordschaft war), schwanger vor der Familie stand, versicherte, dass sie die Frage nach dem Vater gänzlich in ihrem Belieben beantworten könne. „That is a Ladies prerogative!“ Das sei das Vorrecht einer Dame. Ich stimme zu. Mütter haben Vorrechte, auch dieses.
Die vierte Staatsgewalt ist die prärogative, nämlich im Notstand auch gegen seine eigenen Grundsätze entscheiden zu dürfen, wenn er das für unumgänglich hält. Etwa beim Ausbruch einer Seuche. Die Macht hat, wer den Notstand erklären kann. Siehe Corona und der Hausarrest im Wege einer Verordnung, nicht mal eines Gesetzes. Mittels der Expertise von Tierärzten.
Die Prärogative von Ihro Gnaden endet im Recht der Infantin, nämlich zu erfahren, wer ihr leiblicher Vater sei. Wenn der klug ist, folgt er der Ansage von Mylady. Die Prärogative des Corona-Regimes endet jetzt: alle Akten ungeschwärzt auf den Tisch. Dann folgen die Urteile von Wähler und Historiker.
Die Notverordnungspolitik der Tierärzte verliert ihre Kraft. Es ist wie bei der Pest: die Überlebenden haben das Sagen. Das Prärogativ künftiger Generationen. Bald also die Rache der eingesperrten Kinder und Kindeskinder. Oder deren Mütter. Gemütlich wird das nicht. Wir werden uns viel zu verzeihen haben.