Logbuch
WER IST IN ECHT JOURNALIST?
Der liberale Rechtsstaat billigt Journalisten ein „Zeugnisverweigerungsrecht“ zu; ein großes Privileg. Sie können QUELLENSCHUTZ mit Informanten vereinbaren. Wie Priester und andere Berufsgeheimnisträger. Wer aber ist ein wirklicher Journalist?
Der Beruf hat keinen geregelten Zugang; so fängt es mal an. Jeder Clown kann sich publizistisch beschäftigen lassen. Die Quote von Karriere-Chaoten ist hoch. Was nicht gegen die Edelfedern sprechen muss. Ganz im Gegenteil. Viele Genies, wenige Trottel. Das Salz der Erde. Mein Ernst.
Früher gab es offizielle JOURNALISTEN-AUSWEISE, die sehr begehrt waren, weil sie einen ganzen Reigen von Rabatten ermöglichten. Natürlich eine milde Form der Korruption. Der Missbrauch stand in der Tür: obskure Anbieter von solchen Ausweisen schossen ins Feld. Jeder Trottel konnte sich einen PRESSEAUSWEIS kaufen. Kein verlässliches Kriterium mehr.
Die PR suchte sich, übrigens seit ihrer Geburtsstunde, als Presse zu tarnen. Damit kamen nicht nur eitle Scharlatane zum Zuge, sondern auch veritable Gegner, jedenfalls Gegenspieler, von braven Pressesprechern bis hin zu üblen Propagandisten. In der PR war der Missbrauch der Pressefreiheit ja schon strukturell angelegt, obwohl auf der Visitenkarte „Journalist“ stand.
Dann entließen die Verleger anständig bezahlte Redakteure in die prekäre Scheinselbständigkeit, in der sie Presse und PR und Werbung machen mussten, Firmen gründeten oder Stütze aufstockten, um zu überleben. Selbst Günter Jauch will als Journalist gelten. Und der unerträgliche Tilo Jung&Doof. Stehen auch all denen die Privilegien des Journalismus für all ihre Auftragsarbeiten zu?
Schließlich die digitale Revolution. Damit fielen alle Grenzen. Deregulierung. Ist der Blogger ein Journalist? Wann und wann nicht? Ich selbst betreibe einen Blog, der inzwischen aus täglichem Erscheinen mehr als eintausend Glossen aufweist. Gelegentlich auch unter der Streiflichtqualität, aber immer unabhängiger Meinungsjournalismus. Das ist nicht wenig, 1000 Stücke. Und ein Periodicum. Mit Impressum. Reicht das? Macht mich das zum Journalisten?
Das Presserecht bedarf dringend der Aktualisierung; da müssen der Gesetzgeber und die Gerichte ran. Ja, Richterrecht. Von den beiden Journalistenverbänden ist da nichts Substanzielles zu erwarten; das sind immer und ÜBERALL (pun intended) die Trottel der Branche in der traurigen Rolle der Vereinsmeierei. Es braucht mehr Richterrecht!
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DIKTATÜRCHEN.
Eine Grünen-Politikerin aus Thüringen räumt gerade ein, dass es im Osten noch immer Freunde der DIKTATUR gebe. Das stimmt. Wie es im Westen gestimmt hat. So wie es Kriegsgewinnler gibt, hat auch die Herrschaft des Bösen ihre kleinen Nutznießer.
Die Herrschaft der Nazis hat tausende von Namenlosen in eine Uniform gesteckt und ihnen den Terror über ihre Nachbarn erlaubt. In vielen Abstufungen kam der Pöbel an die Macht. Natürlich gab es also Nutznießer der DIKTATUR, nicht nur unter den schwarzen Hemden und den braunen. Der Antisemitismus etwa kannte viele Nutznießer, im Großen wie im Kleinen. Man raubte die Wohnungen seiner jüdischen Nachbarn aus, nachdem die abgeholt worden waren (welch eine Verharmlosung).
Vergleiche sind falsch, zumal historische. Mir liegt nichts daran, meine Landsleute im Osten zu diskreditieren. Aber auch die DDR war ein Unrechtsstaat. Ich habe einen Jugendfreund, der dazu wirklich Aufschlussreiches publiziert. Man lese Peter Wensierski. Und im Innenleben des Unrechts gab es auf vielen Stufen die Nutznießer dessen. Der Begriff des Blockwarts fällt mir dazu ein, ohne dass ich darunter habe leben müssen.
In den großen DIKTATUREN gibt es die Binnenräume der kleinen, in denen die Helfershelfer der großen Herrschaft zu einer kleinen kommen. In meiner Jugend waren das die Alten Kameraden, die der jungen Demokratie auf die Beine helfen sollten. „Unter Adolf hätte es das nicht gegeben!“ Diesen Satz habe ich oft gehört.
Es gibt eine ähnliche NOSTALGIE zu den DDR-Zeiten im Osten. Zumal nach dem ruppigen Schleifen durch den Westen.
In den Diktaturen gedeihen Diktatürchen, denen mit dem Fall des großen Unrechts die kleinen Unrechtsvorteile entzogen sind. Die Kriegsgewinnler fürchten deshalb nichts mehr, als dass der Frieden ausbricht.
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QUELLENSCHUTZ.
An der Pressekammer des Berliner Landgerichts scheiden sich gelegentlich die Geister. Das ist ja der Sinn der Sache. Rechtsprechung heißt Richtungen vorgeben wollen. So sieht die FAZ gerade den Untergang der freien Presse besiegelt; kleiner hat sie es nicht.
Es geht um die schmutzige Wäsche, die der Springer Verlag mit seinen Boulevard-Chefs in der Öffentlichkeit wäscht. Jüngst übt ein hochgezogener Kriegsreporter namens JR dafür Rache, dass Gegenstand der Berichterstattung, der Schmuddel der Welt, und Innenverhältnisse der Redaktion, der Schmuddel bei BILD, sich in nichts nachstanden, und er gehen musste. Für meine Begriffe war es nicht nur „sex on demand“, sondern auch angebotsorientiert „sex on sale“, was ich da so im Borchardt beobachtet habe. Aber da will ich nicht rein; ich habe das MILIEU jedenfalls gesehen und hatte keinen Bedarf an Nähe.
Zur Sache: Ist ein Verleger, dem man unaufgefordert eine interne Korrespondenz übergibt, um seinen früheren Arbeitgeber zu diskreditieren, verpflichtet, diesem Verrat mittels QUELLENSCHUTZ zu decken? Oder darf er das Material vernichten und den Verleumdeten über den Vorgang informieren? Zumal, wenn es sich um ein Blatt wie die BERLINER ZEITUNG handelt und eine Figur wie deren Verleger HF (die Richter gehen recht weit in der Distanz zu dieser Person; er sei, so sagen sie explizit, ein Geschäftemacher).
Das Gericht fragt, ist QUELLENSCHUTZ vereinbart worden? Also ist so etwas ausdrücklich und beidseitig zu vereinbaren. Der Deutsche Presserat, eine PR-Gesellschaft zum White-Washing von Verlegern, hat den Schuss wieder nicht gehört und widerspricht. Was die FAZ treibt, sich dem anzuschließen, verstehe ich auch nach wiederholter Lektüre des Artikels nicht.
Denn eine Denunziation mittels Vertrauensbruch ist ja nicht dadurch aus der Welt, dass der so bösgläubig gemachte Journalist den ihm zugespielten Schmuddel nicht druckt; der Verrat ist damit in der Welt und wirkt auch ex negativo. Man wird instrumentalisiert. Das soll ein Naturrecht des Denunzianten sein? Das leuchtet mir nicht ein. Logische Folge: QUELLENSCHUTZ bedarf der Vereinbarung.
Wie schützt man sich gegen die Instrumentalisierung durch Informanten? Ich habe kürzlich einen Umschlag mit unaufgefordert zugesandtem Material ungeöffnet einem Anwalt übergeben. Maßgabe: Versiegeln, ein Jahr liegen lassen, dann ohne Einsicht vernichten. Hat keine 500€ gekostet, kann sich also jeder leisten. Niemanden werde ich darüber informieren. Hier liegt das eigentlich Unappetitliche des vor Gericht siegreichen Berliner Verlegers. Auch so MILIEU, ein anderes als das der BILD, aber definitiv ein MILIEU.
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Beschneidungen sind kriminell
Männlichen Nachkommen wird, bevor diese mündig sind, die Vorhaut abgetrennt. So beschnitten gelten die Jungen zum Beispiel vielen aus der jeweiligen Gemeinschaft als wahre Juden oder echte Muslime. Es gibt für diese Verstümmelung, die Eltern an ihren Kindern vornehmen lassen, keine medizinischen oder hygienischen oder sexuellen Gründe. Zu den religiösen Motivationen später, zunächst die anthropologische, jedenfalls kulturhistorische Wahrheit.
Es handelt sich archetypisch um eine rituelle Kastration, die kulturhistorisch auf einen rituellen Kindesmord zurückgeht. Man zelebriert etwas aus den archaischen Zeiten der Menschenopfer, mit denen man böse Götter zu besänftigen dachte. Das Kainszeichen der symbolischen Verletzung sollte den anderen Überlebenden zeigen, dass man Opfernder und nicht zu Opfernder sei, dass man so gezeichnet ein Überlebensrecht habe. Das alles liegt historisch vor dem Ursprung der monotheistischen Religionen. Archaischer geht es nimmer.
Freilich finden Religionen für ihren Ritus ganz andere, nämlich religiöse Bestimmungen. Etwa, so lerne ich, die Entscheidung von Urvater Abraham, seinen Sohn Isaak als Erwählten zu zeichnen. Damit steht für den Gläubigen hinter der Beschneidung seines Kindes der Wille seines Gottes. Gleichwohl sagt das deutsche Recht: Hier wird die Menschenwürde des Kindes verletzt. Willkommen im Säkularstaat.
Religionen genießen jede Freiheit, innerhalb von Recht und Gesetz, aber nicht jenseits dessen. Es geht ja nicht darum, dass erwachsene Männer finden, sie könnten auf ihre Vorhaut verzichten; dann hätte der Staat sein Recht verloren. Babys und Knaben werden der Circumsektion unterzogen. Deren Recht auf körperliche Unversehrtheit und auch deren Recht auf Religionsfreiheit hat der Staat zu schützen, auch gegen den Elternwillen, auch gegen die Ansprüche einer Religionsgemeinschaft. Kinder sind als kleine Menschen eben keine Sache, die sich im Besitz ihrer Eltern befindet.
Frauen gehören übrigens auch nicht dem Sachrecht an. Die Beschneidung von Mädchen durch Kastration der Klitoris ist eine noch weit massivere Verstümmelung. Ihre Ächtung ist noch dringender. Man mag streiten, ob das Stechen von Ohrlöchern bei kleinen Mädchen schon als problematisch anzusehen ist. Die Entfernung des Kitzlers ist auch unabhängig von der hohen Todesrate bei der martialischen Prozedur eine vorsätzliche Zerstörung von Weiblichkeit. Hier drückt sich ein Frauenbild aus, das als Menschenbild jenseits dessen ist, was man mit Sitten und Gebräuchen oder mit Religion verharmlosen kann.
Quelle: starke-meinungen.de