Logbuch

MAINSTREAM. ENDGÜLTIG.

Die Grünen sind dort die stärkste Partei, wo die intelligentesten Menschen wohnen. Und die sympathischsten. In den Uni-Städten und den Karnevalshochburgen. Das sollte zu denken geben.

Meine alte Uni-Stadt, früher das Symbol für den Pott, Heimat der Montankultur, frischeste Uni meiner Zeit, wählt die Grünen zur stärksten Partei. Grüne Hölle, spottet ein roter Journalist. Das ehrwürdige Köln, schwarz in der Seele und rot in der Politik, wählt grün. Mit einem Drittel der Stimmen vor Rot und vor Schwarz, die zwischen einem Fünftel und Viertel kauern. GRÜN entscheidet, welche Regierung kommt.

Das ist symptomatisch. GRÜN ist der neue MAINSTREAM. Die Partei hat es geschafft; sie bietet dem ZEITGEIST einen Hafen. Programmatisch klingt sie modern, verhält sich aber widerspruchsfrei zu vielem traditionell Wünschenswerten. Selbst Kriegsfreude gibt es hier, von gelernten Pazifisten. Und LNG aus amerikanischem Crack-Gas.

Von allem etwas und von dem Modischen etwas mehr. Strange brew. FRÜHLINGSSUPPE nannte meine Frau Mutter diese Hausmannskost, eine vegetarische Gemüsesuppe. So gesund. Primavera! Gemüse auf Fleischfonds mit Mettwurtscheiben und wirklich allen Gartengewächsen, grün und bunt, mundgerecht und weichgekocht. Das konnte man löffeln, Gebiss oder gar der Messer bedurfte es nicht. Keine Knochen. Von der Kita bis zum Altersheim: Let’s get spoon feeded! Zahnlose willkommen.

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ERRUNGENSCHAFTEN. KULTURELLE.

Das Rad oder die Erfindung der Schrift. Sicher wichtig. Die Kanalisation und die Idee der Menschenrechte. Das Konzept des Individuums. Meine Nummer eins: der Zaun.

Pflegen durch hegen: Das Menschenrecht auf Privateigentum drückt sich praktisch aus in dem Recht, um ein Fleckchen Land einen Zaun zu errichten. Eine Hecke zu ziehen, am besten eine dornige. Ja, eine No-go-Area für Fremde und zur Not auch Freunde. Selbst die Mietwohnung unterliegt dem besonderen Schutz des Staates; er soll garantieren, dass selbst er sich raushält.

Hegen und pflegen. Es beginnt mit der Viehzucht, sich eine Herde von Nutztieren halten zu können anstatt hinter den Büffeln durch die Savanne zu ziehen. Und es endet nicht mit dem Recht auf Familie (welcher Art auch immer), sprich mit PRIVATHEIT. Souverän ist, wer seine Grenzen beherrscht. Freiheit ist dieses Recht der Selbstbehauptung.

Beete anlegen. Weiden umzäunen. Parktore schließen. Privateigentum ist Menschenrecht. Wir sind kulturell Einheger. Der Gebrauch des Privaten soll auch zwar auch der Allgemeinheit dienen. Die ist aber auf der anderen Seite des Zauns. Immer.

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DER FLANEUR.

Wird der WANDERER von der Natur in die Großstadt versetzt, nennt man ihn FLANEUR. Er ist dann aber auffällig gut gekleidet und immer von einer etwas wirren Nachdenklichkeit.

Typisch für den alten Paternalismus, die Vorherrschaft der Männer, war dass das Herumstreunen, gemeinhin SPAZIERENGEHEN genannt, den Herren erlaubt war. In der Natur hieß er dann Wandersmann, der sich Ergehende; in der großen Stadt war es der Flaneur, der sinnlos umherzustreifen pflegte. Machte das aber eine Dame, so war sie keine mehr. Auf dem Land kannte man die Wanderhure, in der Stadt das flanierende Leichte Mädchen.

Die Vorbeigehende („passant“ weil „passing“) war eine sich emanzipierende Frau. Gut so. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Mich interessiert der FLANEUR, weil mir ein deutscher Professor, ein Philister vor dem Herrn, mal in einer Rezension diesen Titel umgehängt hat, und darauf mächtig stolz war. Der Tropf hielt für eine Schmähung, was mir gar nicht so abwertend erschien.

Ein Flaneur, lese ich im Brockhaus, habe keine erkenntliche Quelle des Einkommens, sei vermutlich knapp bei Kasse, gebe aber für bestimmte Dinge unverantwortlich viel Geld aus, etwa Getränke oder Blumenschmuck. Er ist dem wirklichen STUTTZER oder DANDY nahe, aber nur in zaghaften Andeutungen. Er ist ein „petit bourgeois“ mit der „gentry“-Ambition eines „land lords“, ein Privatgelehrten, der sich als Weltweiser aufführt, ein Kleingärtner mit den Sehnsüchten eines Landschaftsparks. Ein Sterblicher, der sich dem Großen zu widmen bereit wäre.

Der Flaneur gehört, so er flaniert, nach Paris ans „rive gauche“ oder in das Kings College in Dublin (er kann sich Oxbridge nicht leisten). Er spielt Polo in Mumbay oder entdeckt beiläufig Troja. Flaniert er nicht, ist er HOFMEISTER, sprich Hauslehrer dummer Kinder reicher Eltern. Oder Sitzredakteur eines Lokalblattes in Bad Oldesloh.

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Beschneidungen sind kriminell

Männlichen Nachkommen wird, bevor diese mündig sind, die Vorhaut abgetrennt. So beschnitten gelten die Jungen zum Beispiel vielen aus der jeweiligen Gemeinschaft als wahre Juden oder echte Muslime. Es gibt für diese Verstümmelung, die Eltern an ihren Kindern vornehmen lassen, keine medizinischen oder hygienischen oder sexuellen Gründe. Zu den religiösen Motivationen später, zunächst die anthropologische, jedenfalls kulturhistorische Wahrheit.

Es handelt sich archetypisch um eine rituelle Kastration, die kulturhistorisch auf einen rituellen Kindesmord zurückgeht. Man zelebriert etwas aus den archaischen Zeiten der Menschenopfer, mit denen man böse Götter zu besänftigen dachte. Das Kainszeichen der symbolischen Verletzung sollte den anderen Überlebenden zeigen, dass man Opfernder und nicht zu Opfernder sei, dass man so gezeichnet ein Überlebensrecht habe. Das alles liegt historisch vor dem Ursprung der monotheistischen Religionen. Archaischer geht es nimmer.

Freilich finden Religionen für ihren Ritus ganz andere, nämlich religiöse Bestimmungen. Etwa, so lerne ich, die Entscheidung von Urvater Abraham, seinen Sohn Isaak als Erwählten zu zeichnen. Damit steht für den Gläubigen hinter der Beschneidung seines Kindes der Wille seines Gottes. Gleichwohl sagt das deutsche Recht: Hier wird die Menschenwürde des Kindes verletzt. Willkommen im Säkularstaat.

Religionen genießen jede Freiheit, innerhalb von Recht und Gesetz, aber nicht jenseits dessen. Es geht ja nicht darum, dass erwachsene Männer finden, sie könnten auf ihre Vorhaut verzichten; dann hätte der Staat sein Recht verloren. Babys und Knaben werden der Circumsektion unterzogen. Deren Recht auf körperliche Unversehrtheit und auch deren Recht auf Religionsfreiheit hat der Staat zu schützen, auch gegen den Elternwillen, auch gegen die Ansprüche einer Religionsgemeinschaft. Kinder sind als kleine Menschen eben keine Sache, die sich im Besitz ihrer Eltern befindet.

Frauen gehören übrigens auch nicht dem Sachrecht an. Die Beschneidung von Mädchen durch Kastration der Klitoris ist eine noch weit massivere Verstümmelung. Ihre Ächtung ist noch dringender. Man mag streiten, ob das Stechen von Ohrlöchern bei kleinen Mädchen schon als problematisch anzusehen ist. Die Entfernung des Kitzlers ist auch unabhängig von der hohen Todesrate bei der martialischen Prozedur eine vorsätzliche Zerstörung von Weiblichkeit. Hier drückt sich ein Frauenbild aus, das als Menschenbild jenseits dessen ist, was man mit Sitten und Gebräuchen oder mit Religion verharmlosen kann.

Quelle: starke-meinungen.de