Logbuch

DER BÜRGER.

Heute feiert Otto Schily seinen 90. Geburtstag. Und beglückt die Öffentlichkeit mit der Feststellung, dass ihn der BELLIZISMUS bei den GRÜNEN nachdenklich stimme. Eine gewisse kriegsgeile Ambition ist ja bei jenen eingekehrt, die früher FRIEDEN SCHAFFEN OHNE WAFFEN predigten.

Schily war Gründungsmitglied der GRÜNEN und ist erst später zur SPD gewechselt, deren Innenminister er dann wurde. Bekannt ist er meiner Generation durch sein mutiges Auftreten in der Strafverteidigung von Terroristen, die der 68er Studentenrebellion entstammten. Ich kenne den Mann nicht sehr gut; und wenn, würde ich nicht drüber sprechen. Über Mandate nicht und niemals zu reden, das Versprechen hat er mir mal ausdrücklich abgenommen. Aber er ist mir ein sehr seltenes Exemplar der Gattung Politiker.

Ich kann es in einem Satz sagen: Schily ist eine PERSÖNLICHKEIT jenseits der Rollen, die er spielt. Als Strafverteidiger ist das schon eine professionelle Tugend; man ist Organ der Rechtspflege und steht doch auch einem Schuldigzusprechenden bei. Er hat anthroposophische Wurzeln, war aber politischer Kopf der Grünen wie der Sozialdemokraten. Er hat sich, soweit ich das beurteilen konnte, zwar auf Dinge eingelassen, aber niemals vereinnahmen lassen. Schily ist bürgerlich im Sinne des Citoyens, ein emanzipierter Bürger.

Jetzt lasse doch noch eine Katze aus dem Sack. Er ist ein Bochumer Junge. Vater hat den Bochumer Verein geleitet, Abitur am Engelbert, ein Kind des Reviers. Ich höre das am Ton. Den treffen nicht viele.

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DIE ORDNUNG DER DINGE.

Der grüne Zeitgeist ist ein metropoles Sehnen nach einer niedlichen Natur, die der Landbevölkerung fremd ist. Es entstammt Schrebergärten, wo der Spießer verzückt Erdbeeren pflückt. Der Datschenmief der Laubenpieper. Eine kleinbürgerliche Ambition.

Ich schaue meinem tüchtigen Gärtner beim Schneiden der Hecke zu. Ohne seine scharfe Schere, in Wahrheit ein schwedisches Monster mit Akku-Antrieb, hätten wir ein Gestrüpp, das irgendwann den Weg gefressen hat. Ich sehe, wie er mit der Kettensäge in Baumkronen steigt. Gut so. Er gestaltet aus Natur Kunstwerke der Architektur. Das ist ein Garten: Exempel des Gestaltungswillens.

Der Ziergarten ist, sagen wir es klar, schlicht Kunst, wenn er denn gelingt. In ständigen Kampf gegen die Willkür der Schöpfung. Der Gärtner korrigiert Gott. Der Nutzgarten ist eine vordergründige Peinlichkeit, die auf Nahrung schielt, den Kohlkopf oder die Beere; nichts von Rang. Damit sei nicht der Landwirt getadelt, der der elenden Natur eine Kulturlandschaft abringt; schon gar nicht der Förster, der dem dumpfen Wald ein Minimum an Disziplin beibringt. Wer aber die Blumenwiese nicht regelmäßig mäht, wird das wuchernde Gras erhalten, aber nicht die Blume.

Ich erinnere meinen Besuch in den Kew Gardens Londons und meine Erkenntnis, dass der englische Landschaftsgarten ein Ausdruck von Kolonialismus war. Man sammelte die spektakulärsten Pflanzen der Welt, um seinen Reichtum zu zeigen, seine imperiale Ambition. Es war die Demonstration einer Herrschaft über die Welt. Wohlgeordnete Denkmäler des Gentlemans, der die Wellen der Weltmeere beherrschte. So kam der Birnbaum zu uns. Davon zeugt der Ginkgo in meinem Garten.

Ich finde nirgends Idylle. Und werde heute ausführlich wässern müssen, weil selbst das die elende Natur nicht mehr selbst hinkriegt.

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MENSCHENWÜRDE.

Unser oberstes Gesetz, die Verfassung, das GRUNDGESETZ, beruht auf einer Annahme, die aus der Luft gegriffen ist. Auf einer unbestimmten IDEE. Ja, geht denn das? Mit beiden Beinen in den Wolken? Es muss gehen.

Die Grenzen einer IDEE erkennt man oft erst, wenn sie gründlich übertrieben wird. So geht es mir mit dem neuen NATURRECHT des grünen Zeitgeistes. Dabei wird die Natur als harmonische Idylle vermenschlicht und ihr analog zu uns Menschen regelrechte MENSCHENRECHTE zu gesprochen. So sollen der Regenwurm und die Butterblume auch ein Klagerecht haben. Sagen mir erwachsene Menschen. Absurd. Der Naturzustand ist zudem keine Idylle, sondern die reine Barbarei.

Der Reihe nach. Die Verfassung hat kein Reglungsrecht zwischen Menschen. Das Grundgesetz beschränkt die Rechte des Staates gegen Menschen. Wem ruft es zu, dass die Würde des Menschen unantastbar sei? Dem Staat. Pfoten weg! Das ist die Kernlogik: Was immer Du Staat willst, hier endet Dein Recht. Die Würde ist ein Wert, den die Menschen sich selbst zubilligen. In der kontrafaktischen Annahme der Selbstbestimmung.

Darum schließen sie zum Beispiel Kannibalismus aus und gewähren auch ehemaligen Menschen Respekt (Totenruhe). Diese Kernkategorie der DIGNITAS ist aber nicht mal ein „unbestimmter Rechtsbegriff“; sie ist eine bloße IDEE. Bemühungen, sie plausibel aus dem Christentum herzuleiten, scheitern. Denn auch die Vorstellung der „Gottesähnlichkeit“ enden im Wolkenkuckucksheim. Man könnte dann ohnehin nur den Gott des Neuen Testaments meinen; im Alten Testament geht es eher ruppig zu. Und der Schamane hat einen anderen Gott als der Calvinist.

Die Würde des Menschen ist eine Einladung zum Diskurs, nicht mehr. Wir sollen uns darauf verständigen, was uns selbst gut genug ist. Weil wir glauben, dass wir können, wenn wir wollen. Ein kontrafaktischer Diskurs. Daran nehmen alle Menschen teil, also auch der Andersgläubige oder der Nichtgläubige. Aber nicht der Regenwurm und die Butterblume. Nein, das tut mir jetzt leid, aber auch nicht der Regenwald oder der Walfisch.

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Maulhelden, keine Märtyrer – warum der Rauswurf der Linken goldrichtig war

Ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der bundesdeutschen Demokratie: 50 Abgeordnete des deutschen Bundestages, gewählte Volksvertreter werden vom Präsidenten des Plenarsaales verwiesen; rausgeworfen – wegen ihres Protests gegen den Kriegseinsatz der Bundeswehr in Afghanistan. Darf man in diesem Land nicht mal mehr als Abgeordneter für den Frieden sein? Friedensengel werden rausgeworfen? Ein Skandal?

Die Stimmen derer, die darin einen undemokratischen Auswuchs, gar einen Rückfall in längst vergessene Zeiten sehen, überschlagen sich. In den Kommentarspalten einiger Zeitungen, in den Online-Foren diverser Medienangebote und in den politischen Weblogs, überall tobt der Volkszorn. Es weht ein scharfer Wind gegen Norbert Lammert (CDU), den Parlamentspräsidenten. Man vermutet parteipolitische Interessen hinter seiner Entscheidung, nimmt an, dass hier Menschen, die mutig für ihre Meinung einstehen, hinterrücks mundtot gemacht werden sollen, sieht eine allgemeine Diskriminierung der Linken am Werk.

Es wird wilde Arithmetik betrieben, die 50 Verwiesenen vom Freitag werden den insgesamt nur 23 Ausgeschlossenen der vergangenen 60 Jahre gegenübergestellt, mit Hinblick auf die Parteizugehörigkeit Lammerts wird eine autoritär-antidemokratische Unionslinie von Globke über Oberländer und Filbinger bis hinein in die Neuzeit konstruiert. Und dennoch, nüchtern betrachtet lässt sich die Entscheidung, die der Bundestagspräsident da am vergangenen Freitag getroffen hat, nur als notwendig und richtig charakterisieren.

Ein unabhängiges Parlament, ein Ort, an dem gewählte Volksvertreter unbeeinflusst von kurzfristigen populistischen Affekten repräsentative Entscheidungen für den demokratischen Souverän treffen können ist, gerade auch in Deutschland, ein mühselig errungenes Gut. Es ist Produkt eines Kampfes, der vor über 170 Jahren mit dem Aufbegehren einiger demokratisch gesinnter Menschen gegen die autoritären Obrigkeiten begann.

Eben hierin ergründet sich auch sein Normzweck: Nicht der lauteste Schreihals soll das politische Tagesgeschäft bestimmen, nicht derjenige, der in der Einschüchterung von Parlamentariern die höchste Kunstfertigkeit besitzt, sondern der in freier, gleicher, unmittelbarer, direkter und geheimer Wahl legitimierte Repräsentant.

Diese Grundsätze hat die Linkspartei hier mit Füßen getreten. Ihr Auftreten am vergangenen Freitag hat so gar nichts von einem demokratischen Märtyrer wie Otto Wels, der sich mutig der überbordenden Bedrohung entgegenstellt, der dem Ungeist sein ‚Nein’ entgegenruft, es ist vielmehr der Versuch einer populistischen Instrumentalisierung der eigenen Parlamentspräsenz. Die Bannmeile wird durch diejenigen gebrochen, die durch sie geschützt werden sollen. Die Linke trägt den Druck der Straße hinein in den Plenarsaal.

Man mag zum Bundeswehreinsatz in Afghanistan stehen, wie man will, man mag gegen ihn demonstrieren, agitieren, anschreien, man mag ihm als Abgeordneter seine Zustimmung versagen (dies haben übrigens, unter strikter Einhaltung der demokratischen Spielregeln, am vergangenen Freitag über 40 Abgeordnete aus allen Fraktionen, einschließlich Union und FDP getan). Allein seiner Ablehnung die Beachtung jedweden demokratischen Anstands zu opfern, verbietet sich.

Der Missbrauch des Parlaments als Agitationsbühne hat unter Populisten Tradition. Aus Italien sind einem die Ausfälle der Lega Nord gegenwärtig, aus dem Europaparlament die der United Kingdom Independence Party. Selbst der Bundestag blieb nicht gänzlich verschont, hier echauffierte sich Ronald Schill über Einwanderer bis man ihm das Mikrofon abstellte. Jetzt also die Linkspartei, die sich auf dem Rücken der Opfer eines Bombenangriffs profiliert.

Weit entfernt davon, ein eigenes tragfähiges Konzept zur Beendigung des deutschen Auslandseinsatzes vorgelegt zu haben, geht man mit den Namen getöteter Zivilisten hausieren – die Körper sind kaum begraben, da beginnt die politische Leichenfledderei. In einem Abgrund an Pietätlosigkeit werden Opfer (wessen Opfer eigentlich, die der NATO, die bombardieren ließ oder viel mehr die der Taliban, die sich und ihre Waffen hinter Frauen und Kindern verstecken?) zu Zeugen der eigenen verqueren Haltung gemacht. Da verkommen elend gestorbene Menschen zur Staffage in einem Schaustück von Maulheldentum, Populismus und Heuchelei.

Die Würde des Bundestages, die Bedeutung funktionsfähiger demokratischer Organe gebietet es, dass dem konsequent Einhalt geboten wird, auch um den Preis des Ausschlusses einer stattlichen Anzahl von Abgeordneten. Die Anzahl der Sünder macht den Sündenfall nicht legitimer.

Quelle: starke-meinungen.de