Logbuch
VERTRIEB.
Journalisten werden an ihrer Konversationsrate gemessen, das meint die Zahl an Abos, die ihr jeweiliger Artikel reinholt. Es bildet sich eine DRÜCKER-MENTALITÄT aus. Das ist im Vertrieb die unterste Schublade. Moralisch eine Handbreit über Straßenraub, aber nicht zwei.
Im schmutzigen Teil der Versicherungswirtschaft, dem DRÜCKEN, auch „Strukturvertrieb“ genannt, gibt es dazu einen Dreisatz: „Anhauen, umhauen, abhauen!“ Man sucht Aufmerksamkeit zu erregen, nötigt zur Unterschrift und macht sich dann schnell aus dem Staub. Das gab es an der Wohnungstür (Hausieren) und gibt es im Netz; dort noch raffiniert-naiver: man erteilt als Kunde Generalvollmacht und Kontozugang und erhält dafür eine günstige Hundehaftpflicht für Fehldeckungen.
Ich empfinde die verlegerischen Schlichen, um mich in ein Abo zu locken, durchgängig als Beleidigung meiner Intelligenz. Man kann künftige Kunden für doof halten, aber man sollte es sie nicht spüren lassen. Die „cliffhanger“-Artikelchen tun aber genau das. Und das hat Tradition. Leserreisen. Kaffeemaschinen. Buchreihen. Geschenkeshop. Alles Karotten, die Eseln hingehalten werden. Eseln.
Was noch zu klären ist: eine Fehldeckung ist kein Versicherungschinesisch (im Sinne der Unterdeckung), sondern Biologie. Wenn es bei einer Hündin durch meinen Hasso zu ungewolltem Nachwuchs kommt, dann darf deren Herrchen mich in Regress nehmen; dieser nunmehr versicherte Fall nennt sich Fehldeckung.
Alles weitere hinter der Abo-Schranke.
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MYTHOS JOURNALISMUS.
Um eine Redaktion für eine Regionalzeitung wirtschaftlich betreiben zu können, muss der angestellte Redakteur im Durchschnitt 2,4 Artikel am Tag schreiben. Das erfahre ich gerade von einem alten Fahrensmann. Damit ist der Rahmen gesetzt, der für Recherchen bleibt.
Dem damit beschriebenen ökonomischen Problem konnten Verleger lange ausweichen, indem sie Schwarzarbeit zum Prinzip erhoben. Zwei Varianten: ich hebe Aufsätzchen von Laien ins Blatt, die sich als Betroffene gern gedruckt sähen. Oder ich nehme professionelles PR-Material herein, dass sich als Redaktionelles tarnt. Die Redaktion lasse ich obendrauf Agenturmeldungen kupfern oder aus Internetquellen weiteren Content zusammenstehlen. Aus diesem Brei wird ein Blatt.
Die Blätter sterben so nicht alle sofort, sie verfallen in Siechtum morbider Art, zu dem sich dann auch noch der Vertrieb meldet. Die Bedienung der Abos in schwachbesiedelten Räumen lohnt nicht mehr. Staatsknete willkommen. Sagen wir es klar: Das Geschäftsmodell ist im Arsch. Wenn Journalisten eine Zukunft haben, dann nicht mehr als Teil der holzverarbeitenden Industrie.
Online-Presse? Ach. Gelegentlich passiert es mir noch, dass ich mich von einem „cliffhanger“ anlocken lasse und nach drei Schritten vor einer Bezahlschranke hänge. Was für ein armseliges Geschäftsmodell. So werden Rheumadecken auf Kaffeefahrten an Rentner vertickt, aber doch bitte nicht die Erleuchtungen der Vierten Gewalt.
Es bleibt aber der Anspruch, mit der eigenen Wahrheit ein Correctiv der Wirklichkeit zu sein. Die gemeinnützigen Modelle, die der alten Überheblichkeit hier eine neue Zukunft geben sollen, kann ich nicht bewerten, da mir einige der dort agierenden Haltungsjournalisten als nicht satisfaktionsfähig erscheinen. Ja, es liegt sicher an mir, aber das ist mir schlicht nicht gegeben. Viel Glück.
Ich hab mir daher bei Elon einen blauen Haken gekauft und lasse den Sugardaddy meine privaten Daten ausspionieren. Dafür darf man dann dort spielen. Ich simuliere in Ein-Finger-Such-System mit natürlicher die künstliche Intelligenz, an der mich nichts, aber auch rein gar nichts fasziniert. Mir wäre nach einer Renaissance.
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SAUMAGEN.
„Das Volk sollte zwei Dinge nicht zu genau wissen, wie Wurst gemacht wird und wie Gesetze.“ Das Zitat wird Otto von Bismarck zugeschrieben. Es könnte auch von Robert Habeck sein, dessen Gesetze anmuten wie Hausschlachtungen. Der Schlächter watet im Blut.
Vom Guten der Sache beseelt, sollten doch die moralisch erhabenen Gesetze der Grünen die Zustimmung aller Aufrechten finden. Es gilt den Weltuntergang zu verhindern; wer könnte da abseits stehen. Aber die Engel, die durch die Hölle fliegen, versengen sich erneut die Flügel. Statt Filet von reinem Rind serviert man uns wieder hausgemachte Grütze im Darm. Wurst vom gerührten Schweineblut oder SAUMAGEN ist aber nicht halal, Bruder!
Der staatliche Eingriff in die Raumheizung der Bürger mittels Gebäude-Energie-Gesetz erweist sich schon im Gesetzgebungsverfahren als ein einziges Gewürge. Von dem Trauzeugen-Regime schlecht erdacht, holpert sich der Murks durch die Abstimmungsmühlen der Koalition, um dann im Eilverfahren durchs Parlament gepeitscht zu werden… Dem hat das Bundesverfassungsgericht jetzt Einhalt geboten.
Ich bin nicht sicher, ob das verfassungsrechtlich in Ordnung ist. Denn die Aussage, dass man ein Gesetzesentwurf nicht an einem Wochenende lesen könne, der erscheint mir doch als zu fadenscheinig. Das Problem liegt, so fürchte ich, woanders. Die Opposition aus Union und AfD will nicht zusammen abstimmen. Halb Rind, halb Schwein, das Rezept gibt es doch. Die Schwarzen und die Braunen können sich aber zu keinem „halb&halb“ entschließen, obwohl das ja die gute Bulette auszeichnet.
Und so wird ein vegetarisch gestimmtes Publikum Zeuge einer verkorksten Hausschlachtung. Blutwurst ist aber nicht jedermanns Sache. Erkenntnisekel: Es fehlt dem Schlächter an Genie wie am Handwerk.
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Wohlwollend entmündigt: vom Recht, Verbraucher vor sich selbst zu beschützen
Eine Schere geht auf zwischen den politischen Bürgerrechten und der fürsorglichen Entmündigung von Verbrauchern. Als Bürger dürfen die Bürger wählen, wen sie wollen, aber nicht essen, was sie mögen. Geraucht wird ja ohnehin schon auf der Straße.
Ich rauche nicht, aber schon das stinkt mir. Auf den Lebensmitteln tauchen die ersten Ampeln auf, die mir sagen, ob und wieviel ich davon verzehren sollte. Ich starre im Schnellrestaurant am Autobahnrand auf die Belehrung und stelle entsetzt fest, Thilo Bode war schon da: food watch is watching me.
Jetzt sind sie schon bis hier vorgedrungen, die Oberlehrer gesunder Ernährung und einer, so heißt der Quatsch, nachhaltigen Lebensführung. Die Verbraucherschützer helfen mir bei Essen und Trinken, weil sie annehmen, dass ich damit überfordert bin.
Mit dieser Hypothese habe ich Frau Aigner aus dem Bundeskabinett am Hals, die staatlich alimentierten Verbraucherschützer und die vollends Selbsternannten aus der Müsli-Fraktion. Sie wissen, dass ich der Werbung völlig schutzlos ausgeliefert bin und alles tue, was die food mafia von mir verlangt. Sie kennen mich als überfordert.
Diese Fragestellung nach Unter- und Überforderung der Verbraucher ist pädagogischer Natur. Sie ist der Ausdruck einer Lehrerrolle in einem Schüler-Lehrer-Verhältnis. Ob die Menschen lesen und schreiben können, belegt unser Staat mit einem hoheitlichen Vorbehalt, der Schulpflicht. Und das ist ja auch gut so.
Diese Frage kommt dann zu einer höheren Bedeutung, wenn die Belehrung quasi hoheitlich daherkommt und/oder durch Steuermittel finanziert wird. Denn Schüler sein zu müssen und Belehrung ertragen zu dürfen, ist natürlich eine asymmetrische Situation, sprich ein Machtverhältnis. In einer Demokratie fragt man nach, wenn man das Objekt von Herrschaftsansprüchen wird. Bundesministerin Aigner aus Merkels Kabinett vielleicht, aber Thilo Bode von den ökobehauchten Lebensmittelwächtern? Sich unaufgeforderten Belehrungen aussetzen zu müssen, beschneidet jedermanns bürgerliche Freiheit, also darf er fragen, mit welchem Recht er zwangsbelehrt werden soll. Die Menschen haben nämlich nach dem Abdienen der Schulpflicht, spätestens mit der Volljährigkeit, das Recht, ohne Oberlehrer für sich selbst zu entscheiden, übrigens auch falsch.
Man darf in einem freien Land Dinge tun, die andere für dumm halten; man darf sogar Dinge tun, die wirklich dumm sind. Ich hätte, so ich wollte, das Recht, mich mit Messer und Gabel langsam umzubringen. Der Kern der Aufklärung ist in Kants Worten die Bereitschaft, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen, und zwar ohne Anleitung. Der Verbraucher hat als Bürger das Recht zu fragen, in welche Rolle ihn bestimmte Parolen des Verbraucherschutzes als gesellschaftliches oder politisches Wesen versetzen.
Welcher Macht- und Herrschaftsanspruch verbirgt sich hinter all diesen schönen Worten? Man sollte Wohltaten misstrauen, solange man die Absichten der Wohltäter nicht wirklich kennt, also immer. Verbraucherschützer unterliegen nämlich einem Selbsternennungsverfahren. Es ist in diesem Land weit schwerer, Fahrlehrer oder Wirt zu werden als Verbraucherschützer.
Die Öko-Wächter haben zunächst einmal nur ein Mandat, das sie sich selbst gegeben haben. Alle sogenannten NGOs sind Selbstmandatierungsinstitutionen. Ich erlebe bulemische Sozialpädagoginnen, die mich gegen meinen Willen bemuttern dürfen. Ekelhaft. Aber auch Staatsinterventionismus darf man hinterfragen. Wo mein Selbstbestimmungsrecht ausgesetzt wird, sollten mich Legalität und Legitimität interessieren. Auch wenn dabei hochtrabene moralische Vokabeln im Mund geführt werden. Auch eine Gutmenschendiktatur ist eine Diktatur.
Mir ist der Zustand der wohlwollenden Entmündigung nicht geheuer. Gibt es ein Recht, Menschen vor sich selbst zu beschützen? Und wenn ja, von wem, für wen und zu welchem Zweck? Zwischen Verbraucherberatung und Bedarfslenkung liegt ordnungspolitisch eine ganze Welt. Man darf in Fragen der Ordnungspolitik penibel sein, weil die Freiheit immer scheibchenweise stirbt. Kriegen wir die Ampeln demnächst auch auf Büchern und Websites?
Gegen das Angebot der Fürsorge wagt man sich kaum zu wehren, weil ihm ein moralisches Gefälle eigen ist. Es ist aber der Obrigkeitsstaat, der seine Bürger als Untertanen wahrnimmt und folgende Proportion herstellt: Der Staat verlangt den Gehorsam des Untertanen und gewährt ihm im Gegenzug seine Fürsorge. Das ist ein autoritäres Konzept. Erst der Sozialstaatsgedanke unserer Tage fügt dem Fürsorgeverlangen eine gewisse emotionale Wärme hinzu. Aber im Kern ist Fürsorge die andere Seite einer Medaille, auf der Unterwerfung steht.
Man darf das selbstbewusst fragen. Einen Verfassungsauftrag zum Kuschen gibt es nicht. Staatliche Intervention in bürgerliche Freiheit oder Selbstmandatierung von sonstigen Fürsorgern ist also immer ordnungspolitisch prekär. Mit welchem Recht werde ich in eine Schulbank gedrückt? Mit welchem Recht werde ich als weisungsbedürftiger Untertan behandelt? Solche Fragen haben immer einen doppelten Horizont, den nach der Rechtslage und den nach der moralischen oder politischen Rechtfertigung, sprich Legalität und Legitimität. Dicke Bretter sind dann zu bohren. In der ideologischen Praxis der Oberlehrer weicht man dem Bohren dieser dicken Bretter gerne aus.
Dazu nutzt man vor allem den mehr oder weniger geschickten Entzug der Mündigkeit. Man denkt den Verbraucher wohlwollend als verführte Unschuld. Zum Beispiel als Schüler, dem man eine Unterrichtung schuldet und der diese zu ertragen habe in seinem eigenen wohlverstandenen Interesse. Fürsorge beginnt hier mit dem unaufgeforderten Entzug der Geschäftsfähigkeit. Da waltet eine Re-Infantilisierung, die der Paternalismus vornimmt, um sich selbst auf den Plan rufen zu können. So wird der mündige Verbraucher zum Schutzbefohlenen des Verbraucherschützers. Das ist eine ideologische Zwangsadoption.
Ich bin ein dummer Junge, der froh sein darf, dass sein Papa Thilo Bode ihm sagt, was er essen und trinken soll. Implizite Re-Infantilisierung ist der Mechanismus, der Fürsorge als sozialpädagogische Legitimation möglich macht. Wenn wir schon von den Öko-Diktatoren verkindert werden, lasst uns mit pubertärem Trotz reagieren: Organisieren wir einen Kinderkreuzzug gegen die fürsorgliche Bevormundung. Teachers, leave them kids alone!
Quelle: starke-meinungen.de