Logbuch

WÄRMEMARKT.

Die Erneuerbaren Energien können mehr als wir ihnen erlauben. Wir werden halt nur lernen müssen, über den Tellerrand hinaus zu denken. Netzausbau. Speichermedien.

Früher wurden Dörfer nicht nach der Anzahl der Häuser bewertet, sondern der Feuerstellen. Armut fror im Winter. Man sieht es an der Architektur der englischen Cottages: Kamine wurden voller Stolz deutlich sichtbar von der Seite angebaut, als Zeichen des Luxus. Die Zivilisation begann am Kamin, nämlich mit dem Kochen und der Heizung.

Was sich jetzt epochal verändert, ist die Verbannung des Erdgases aus dem Wärmemarkt. Man darf dabei einer vordergründigen ökologischen Augenwischerei nicht auf den Leim gehen. Der Wärmemarkt wird staatlicherseits Zug um Zug für Strom monopolisiert. Das ist, was passiert. Und das ist neu. Früher galt die Sekundärenergie Elektrizität als zu wertvoll für solche Verwendung. Direktheizung mit Strom war ein ökologisches Sakrileg.

Geheizt werden sollte mit den Primärenergien; zunächst Holz, dann Kohle, dann Öl, dann Stadtgas, dann Erdgas. Das kam aus Niedersachsen, den Niederlanden, aus Norwegen und dann aus Russland. Daran ist geopolitisch etwas geändert worden. Ich kenne übrigens den NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg noch als Energieminister des Ölexporteurs Norwegen, dessen Reichtum auf der Förderung von Öl und Gas in der Nordsee beruht. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte.

Die Stromversorger drängten in meiner Jugend durchaus in den Wärmemarkt, allen voran das RWE, der Erfinder des Nachtspeicherofens, aber es gab ökologische Bedenken wegen des geringen Wirkungsgrades; das interessiert heute niemandem mehr, wenn überhaupt noch jemand weiß, was das ist. Nun also das Monopol für Strom im Wärmemarkt. Die Wärmepumpe, eine umgedrehte Klimaanlage, als Heilsbringer.

Die Erneuerbaren Energien sollen dabei grundlastfähig werden, also immer durchlaufen dürfen, wenn sie wetterbedingt laufen können. Das ist der Hintergrund der Polemik gegen die Kernenergie, die für eine „Verstopfung der Netze“ (Kathrin Göring-Eckart) sorge. Da ist etwas dran, da Kernkraftwerke aus technischen Gründen durchlaufen müssen. Wenn die Erneuerbaren aber nun wetterbedingt nicht liefern können, braucht man Spitzenkraftwerke; das sind nun leider Kohle, Öl und Gas. Siehe oben.

Übrigens glaube ich an die Grundlastfähigkeit der Erneuerbaren. Irgendwo ist immer Wind, irgendwo ist immer Sonne. Oder Laufwasser. Und sei es in den Alpen oder der Sahara oder im Norden Kanadas. Wir reden daher eigentlich über Netzausbau und Speichermedien (zum Beispiel Wasserstoff oder Aluminium). Da hapert es. Tja, eigentlich bin ich ein Grüner. Da staune ich selber.

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DER KLEINE MANN.

Wer die Lösung kommuniziert, bevor er das Problem kommuniziert hat, macht die Lösung zum Problem. Ein politischer Rat an Rot und Grün.

In Thüringen freut sich der Rechtspopulisten Björn Höcke, von dem man gelegentlich braune Töne hört, darüber dass ein Parteigenosse der AfD bei einer Landratswahl im ersten Anlauf 47 Prozent der Stimmen erzielte, also eine Machtergreifung nur knapp verfehlte. Die SPD liegt dort bei 13 Prozent, die Grünen unter 5.

Wenn der Wahlforscher Manfred Güllner Recht hat, so gibt die SPD als historische Partei der kleinen Leute bundesweit an die AfD ab, weil sich der sprichwörtliche KLEINE MANN eben auch als solcher fühlt. Im ländlichen Osten mag noch das Syndrom der Veränderungsverlierer hinzukommen. Die Hälfte geht gar nicht zur Wahl, von der anderen Hälfte wählt die Hälfte die Braunen. Diese Art der Protestwahl hat historische Parallelen; die NSDAP hat in eben diesem trüben Wasser gefischt.

Die normalen kleinen Leute fürchten einen Verlust jener Normalität, die ihnen noch Halt gegeben hat, auch wenn die Zeiten hart und das Leben bitter war. Sie sehen „ihre“ Politiker an einer ZEITENWENDE mitwirken, in der ihnen eben dieser Halt fehlt. Wenn Dich die soziale Frage als Lohnarbeiter drückt, haben die grünen Petiten ewiger Studenten einen anderen Rang. Oder das Klimatische der empfindsamen beamteten Bourgeoisie.

Hier herrscht Klassenkampf, aber anders als es sich Karl Marx gedacht hatte. Und die AfD ist eine Antwort auch auf die soziale Frage, eine falsche Antwort, ja, aber eine Antwort. Den Scheiß macht er offensichtlich nicht mehr mit, der kleine Mann.

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QUELLENSCHUTZ.

Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.

Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.

Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.

Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.

Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.

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Wohlwollend entmündigt: vom Recht, Verbraucher vor sich selbst zu beschützen

Eine Schere geht auf zwischen den politischen Bürgerrechten und der fürsorglichen Entmündigung von Verbrauchern. Als Bürger dürfen die Bürger wählen, wen sie wollen, aber nicht essen, was sie mögen. Geraucht wird ja ohnehin schon auf der Straße.

Ich rauche nicht, aber schon das stinkt mir. Auf den Lebensmitteln tauchen die ersten Ampeln auf, die mir sagen, ob und wieviel ich davon verzehren sollte. Ich starre im Schnellrestaurant am Autobahnrand auf die Belehrung und stelle entsetzt fest, Thilo Bode war schon da: food watch is watching me.

Jetzt sind sie schon bis hier vorgedrungen, die Oberlehrer gesunder Ernährung und einer, so heißt der Quatsch, nachhaltigen Lebensführung. Die Verbraucherschützer helfen mir bei Essen und Trinken, weil sie annehmen, dass ich damit überfordert bin.

Mit dieser Hypothese habe ich Frau Aigner aus dem Bundeskabinett am Hals, die staatlich alimentierten Verbraucherschützer und die vollends Selbsternannten aus der Müsli-Fraktion. Sie wissen, dass ich der Werbung völlig schutzlos ausgeliefert bin und alles tue, was die food mafia von mir verlangt. Sie kennen mich als überfordert.

Diese Fragestellung nach Unter- und Überforderung der Verbraucher ist pädagogischer Natur. Sie ist der Ausdruck einer Lehrerrolle in einem Schüler-Lehrer-Verhältnis. Ob die Menschen lesen und schreiben können, belegt unser Staat mit einem hoheitlichen Vorbehalt, der Schulpflicht. Und das ist ja auch gut so.

Diese Frage kommt dann zu einer höheren Bedeutung, wenn die Belehrung quasi hoheitlich daherkommt und/oder durch Steuermittel finanziert wird. Denn Schüler sein zu müssen und Belehrung ertragen zu dürfen, ist natürlich eine asymmetrische Situation, sprich ein Machtverhältnis. In einer Demokratie fragt man nach, wenn man das Objekt von Herrschaftsansprüchen wird.  Bundesministerin Aigner aus Merkels Kabinett vielleicht, aber Thilo Bode von den ökobehauchten Lebensmittelwächtern? Sich unaufgeforderten Belehrungen aussetzen zu müssen, beschneidet jedermanns bürgerliche Freiheit, also darf er fragen, mit welchem Recht er zwangsbelehrt werden soll. Die Menschen haben nämlich  nach dem Abdienen der Schulpflicht, spätestens mit der Volljährigkeit, das Recht, ohne Oberlehrer für sich selbst zu entscheiden, übrigens auch falsch.

Man darf in einem freien Land Dinge tun, die andere für dumm halten; man darf sogar Dinge tun, die wirklich dumm sind. Ich hätte, so ich wollte, das Recht, mich mit Messer und Gabel langsam umzubringen. Der Kern der Aufklärung ist in Kants Worten die Bereitschaft, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen, und zwar ohne Anleitung. Der Verbraucher hat als Bürger das Recht zu fragen, in welche Rolle ihn bestimmte Parolen des Verbraucherschutzes als gesellschaftliches oder politisches Wesen versetzen.

Welcher Macht- und Herrschaftsanspruch verbirgt sich hinter all diesen schönen Worten?  Man sollte Wohltaten  misstrauen, solange man die Absichten der Wohltäter nicht wirklich kennt, also immer. Verbraucherschützer unterliegen nämlich einem Selbsternennungsverfahren. Es ist in diesem Land weit schwerer, Fahrlehrer oder Wirt zu werden als Verbraucherschützer.

Die Öko-Wächter haben zunächst einmal nur ein Mandat, das sie sich selbst gegeben haben. Alle sogenannten NGOs sind Selbstmandatierungsinstitutionen. Ich erlebe bulemische Sozialpädagoginnen, die mich gegen meinen Willen bemuttern dürfen. Ekelhaft. Aber auch Staatsinterventionismus darf man hinterfragen. Wo mein Selbstbestimmungsrecht ausgesetzt wird, sollten mich Legalität und Legitimität interessieren. Auch wenn dabei hochtrabene moralische Vokabeln im Mund geführt werden. Auch eine Gutmenschendiktatur ist eine Diktatur.

Mir ist der Zustand der wohlwollenden Entmündigung nicht geheuer. Gibt es ein Recht, Menschen vor sich selbst zu beschützen? Und wenn ja, von wem, für wen und zu welchem Zweck? Zwischen Verbraucherberatung und Bedarfslenkung liegt ordnungspolitisch eine ganze Welt. Man darf in Fragen der Ordnungspolitik penibel sein, weil die Freiheit immer scheibchenweise stirbt.  Kriegen wir die Ampeln demnächst auch auf Büchern und Websites?

Gegen das Angebot der Fürsorge wagt man sich kaum zu wehren, weil ihm ein moralisches Gefälle eigen ist.  Es ist aber der Obrigkeitsstaat, der seine Bürger als Untertanen wahrnimmt und folgende Proportion herstellt: Der Staat verlangt den Gehorsam des Untertanen und gewährt ihm im Gegenzug seine Fürsorge. Das ist ein autoritäres Konzept. Erst der Sozialstaatsgedanke unserer Tage fügt dem Fürsorgeverlangen eine gewisse emotionale Wärme hinzu. Aber im Kern ist Fürsorge die andere Seite einer Medaille, auf der Unterwerfung steht.

Man darf das selbstbewusst fragen. Einen Verfassungsauftrag zum Kuschen gibt es nicht. Staatliche Intervention in bürgerliche Freiheit oder Selbstmandatierung von sonstigen Fürsorgern ist also immer ordnungspolitisch prekär. Mit welchem Recht werde ich in eine Schulbank gedrückt? Mit welchem Recht werde ich als weisungsbedürftiger Untertan behandelt? Solche Fragen haben immer einen doppelten Horizont, den nach der Rechtslage und den nach der moralischen oder politischen Rechtfertigung, sprich Legalität und Legitimität. Dicke Bretter sind dann zu bohren. In der ideologischen Praxis der Oberlehrer weicht man dem Bohren dieser dicken Bretter gerne aus.

Dazu nutzt man vor allem den mehr oder weniger geschickten Entzug der Mündigkeit. Man denkt den Verbraucher wohlwollend als verführte Unschuld. Zum Beispiel als Schüler, dem man eine Unterrichtung schuldet und der diese zu ertragen habe in seinem eigenen wohlverstandenen Interesse. Fürsorge beginnt hier mit dem unaufgeforderten Entzug der Geschäftsfähigkeit. Da waltet eine Re-Infantilisierung, die der Paternalismus vornimmt, um sich selbst auf den Plan rufen zu können. So wird der mündige Verbraucher zum Schutzbefohlenen des Verbraucherschützers. Das ist eine ideologische Zwangsadoption.

Ich bin ein dummer Junge, der froh sein darf, dass sein Papa Thilo Bode ihm sagt, was er essen und trinken soll. Implizite Re-Infantilisierung ist der Mechanismus, der Fürsorge als sozialpädagogische Legitimation möglich macht. Wenn wir schon von den Öko-Diktatoren verkindert werden, lasst uns mit pubertärem Trotz reagieren: Organisieren wir einen Kinderkreuzzug gegen die fürsorgliche Bevormundung. Teachers, leave them kids alone!

Quelle: starke-meinungen.de