Logbuch

QUELLENSCHUTZ.

An der Pressekammer des Berliner Landgerichts scheiden sich gelegentlich die Geister. Das ist ja der Sinn der Sache. Rechtsprechung heißt Richtungen vorgeben wollen. So sieht die FAZ gerade den Untergang der freien Presse besiegelt; kleiner hat sie es nicht.

Es geht um die schmutzige Wäsche, die der Springer Verlag mit seinen Boulevard-Chefs in der Öffentlichkeit wäscht. Jüngst übt ein hochgezogener Kriegsreporter namens JR dafür Rache, dass Gegenstand der Berichterstattung, der Schmuddel der Welt, und Innenverhältnisse der Redaktion, der Schmuddel bei BILD, sich in nichts nachstanden, und er gehen musste. Für meine Begriffe war es nicht nur „sex on demand“, sondern auch angebotsorientiert „sex on sale“, was ich da so im Borchardt beobachtet habe. Aber da will ich nicht rein; ich habe das MILIEU jedenfalls gesehen und hatte keinen Bedarf an Nähe.

Zur Sache: Ist ein Verleger, dem man unaufgefordert eine interne Korrespondenz übergibt, um seinen früheren Arbeitgeber zu diskreditieren, verpflichtet, diesem Verrat mittels QUELLENSCHUTZ zu decken? Oder darf er das Material vernichten und den Verleumdeten über den Vorgang informieren? Zumal, wenn es sich um ein Blatt wie die BERLINER ZEITUNG handelt und eine Figur wie deren Verleger HF (die Richter gehen recht weit in der Distanz zu dieser Person; er sei, so sagen sie explizit, ein Geschäftemacher).

Das Gericht fragt, ist QUELLENSCHUTZ vereinbart worden? Also ist so etwas ausdrücklich und beidseitig zu vereinbaren. Der Deutsche Presserat, eine PR-Gesellschaft zum White-Washing von Verlegern, hat den Schuss wieder nicht gehört und widerspricht. Was die FAZ treibt, sich dem anzuschließen, verstehe ich auch nach wiederholter Lektüre des Artikels nicht.

Denn eine Denunziation mittels Vertrauensbruch ist ja nicht dadurch aus der Welt, dass der so bösgläubig gemachte Journalist den ihm zugespielten Schmuddel nicht druckt; der Verrat ist damit in der Welt und wirkt auch ex negativo. Man wird instrumentalisiert. Das soll ein Naturrecht des Denunzianten sein? Das leuchtet mir nicht ein. Logische Folge: QUELLENSCHUTZ bedarf der Vereinbarung.

Wie schützt man sich gegen die Instrumentalisierung durch Informanten? Ich habe kürzlich einen Umschlag mit unaufgefordert zugesandtem Material ungeöffnet einem Anwalt übergeben. Maßgabe: Versiegeln, ein Jahr liegen lassen, dann ohne Einsicht vernichten. Hat keine 500€ gekostet, kann sich also jeder leisten. Niemanden werde ich darüber informieren. Hier liegt das eigentlich Unappetitliche des vor Gericht siegreichen Berliner Verlegers. Auch so MILIEU, ein anderes als das der BILD, aber definitiv ein MILIEU.

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DER ROMAN MEINES LEBENS.

Von einer Reportage-Schulung wird im Netz berichtet, in der Edelfedern heranwachsende Journalisten unterrichten. Dort sei die Aufgabe gestellt worden, den ersten Satz aus dem ROMAN MEINES LEBENS zu schreiben. Das reizt mich.

Ich bin ganz sicher, dass ich keine AUTOBIOGRAFIE schreiben werde. Aber wenn wir über einen Roman reden, also einen fiktionalen Text, da gibt es doch einen Moment der Versuchung. Es müsste halt nur mehr sein als ein schlichter „Schlüsselroman“, der die Banalitäten des Alltags vergeheimnist und Mittelmäßiges zu Sensationen stilisiert. Wo das Faktische langweilig, müsste Fiktives erzählt werden, das eine eigene Qualität erlangt, zu einer Fiktion wird, die literarische Qualität erlangt.

Und dazu nun der erste Satz? Der den Leser so in den Bann zieht, dass er das Buch nicht mehr aus der Hand legen mag. Ich nähme einen Satz, der mich seit den frühesten Tagen meines Berufslebens begleitet. Ich war Pauker, schlimmer noch Deutschlehrer, und stellte aus Spaß einer Quinta eine Erlebniserzählung zur Aufgabe unter dem notorischen Titel „Mein schönstes Ferienerlebnis“. Eine Deppenübung.

Routinemäßig korrigierte ich den Klassensatz durch, bis ich auf folgende Eröffnung stieß: „Kaum waren wir angekommen, als wir schon da waren.“ Weltklasse! Das ist er, mein Eröffnungssatz: Kaum waren wir angekommen, als wir schon da waren.

 

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INFANTEN.

Es kann nicht ganz leicht sein, einen Mythos für Zuckerbonbons zu schaffen, wenn sich ein Harald Riegels aus Bonn als HARIBO verewigen will. Sirup plus Schweinegelatine, was fett macht, bedarf der Erhöhung dazu, dass es froh mache. Allerdings sind die aktuellen Werbespots mit Erwachsenen im Kleinkindsprech nur sehr schwer zu ertragen.

Die Verkindlichung Erwachsener hat etwas Albernes, aber eben auch eine eigenartige Attraktivität. Opas reden mit Enkeln wie mit Debilen, weil die alten Säcke das putzig finden; den Kids ist das eher peinlich. Nach seinem Verhältnis zu FDP-Chef Lindner befragt, antwortet der Grüne Bundeswirtschaftsminister Habeck, es sei persönlich „supi“, aber in der Sache „kacki“. Das ist zur Hälfte aus dem hysterischen Jargon klimakterischer Tanten, zur andere die Kindersprache windelwechselnder Gouvernanten. Peinlich.

Die konservative Kulturkritik spricht von einer Dekadenz der INFANTILISIERUNG. Mag sein; aber warum? Solche Soziolekte sollen komisch sein. Hhhhm. Im Rheinland höre ich die Abschiedsformel „Tschö“, was dem Französischen „Adieu“ entstammt, einer Gottesnennung; was aber heißt bitte „Tschö mit Ö“? In Wien höre ich statt des „Küss die Hand, Gnä’ Frau“ jetzt ein „Küss die Händ“ als neuen Plural. Alle drei? Und zum Abschied ein „Baba“. Baba? Dem Türken ist das der Vater; der Engländer meint „god be with you“, wenn er „bye bye“ wünscht. Tschüss auch, bis die Tage.

Das Suffix -i, noch mehr das schweizerische -li, sind Verkleinerungen, die Nähe ausdrücken sollen. So wird aus dem Haferschleim das Müsli. Supi, danach machen wir Kacki. Und gegen Abend Vögli, wenn mögli.

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Wohlwollend entmündigt: vom Recht, Verbraucher vor sich selbst zu beschützen

Eine Schere geht auf zwischen den politischen Bürgerrechten und der fürsorglichen Entmündigung von Verbrauchern. Als Bürger dürfen die Bürger wählen, wen sie wollen, aber nicht essen, was sie mögen. Geraucht wird ja ohnehin schon auf der Straße.

Ich rauche nicht, aber schon das stinkt mir. Auf den Lebensmitteln tauchen die ersten Ampeln auf, die mir sagen, ob und wieviel ich davon verzehren sollte. Ich starre im Schnellrestaurant am Autobahnrand auf die Belehrung und stelle entsetzt fest, Thilo Bode war schon da: food watch is watching me.

Jetzt sind sie schon bis hier vorgedrungen, die Oberlehrer gesunder Ernährung und einer, so heißt der Quatsch, nachhaltigen Lebensführung. Die Verbraucherschützer helfen mir bei Essen und Trinken, weil sie annehmen, dass ich damit überfordert bin.

Mit dieser Hypothese habe ich Frau Aigner aus dem Bundeskabinett am Hals, die staatlich alimentierten Verbraucherschützer und die vollends Selbsternannten aus der Müsli-Fraktion. Sie wissen, dass ich der Werbung völlig schutzlos ausgeliefert bin und alles tue, was die food mafia von mir verlangt. Sie kennen mich als überfordert.

Diese Fragestellung nach Unter- und Überforderung der Verbraucher ist pädagogischer Natur. Sie ist der Ausdruck einer Lehrerrolle in einem Schüler-Lehrer-Verhältnis. Ob die Menschen lesen und schreiben können, belegt unser Staat mit einem hoheitlichen Vorbehalt, der Schulpflicht. Und das ist ja auch gut so.

Diese Frage kommt dann zu einer höheren Bedeutung, wenn die Belehrung quasi hoheitlich daherkommt und/oder durch Steuermittel finanziert wird. Denn Schüler sein zu müssen und Belehrung ertragen zu dürfen, ist natürlich eine asymmetrische Situation, sprich ein Machtverhältnis. In einer Demokratie fragt man nach, wenn man das Objekt von Herrschaftsansprüchen wird.  Bundesministerin Aigner aus Merkels Kabinett vielleicht, aber Thilo Bode von den ökobehauchten Lebensmittelwächtern? Sich unaufgeforderten Belehrungen aussetzen zu müssen, beschneidet jedermanns bürgerliche Freiheit, also darf er fragen, mit welchem Recht er zwangsbelehrt werden soll. Die Menschen haben nämlich  nach dem Abdienen der Schulpflicht, spätestens mit der Volljährigkeit, das Recht, ohne Oberlehrer für sich selbst zu entscheiden, übrigens auch falsch.

Man darf in einem freien Land Dinge tun, die andere für dumm halten; man darf sogar Dinge tun, die wirklich dumm sind. Ich hätte, so ich wollte, das Recht, mich mit Messer und Gabel langsam umzubringen. Der Kern der Aufklärung ist in Kants Worten die Bereitschaft, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen, und zwar ohne Anleitung. Der Verbraucher hat als Bürger das Recht zu fragen, in welche Rolle ihn bestimmte Parolen des Verbraucherschutzes als gesellschaftliches oder politisches Wesen versetzen.

Welcher Macht- und Herrschaftsanspruch verbirgt sich hinter all diesen schönen Worten?  Man sollte Wohltaten  misstrauen, solange man die Absichten der Wohltäter nicht wirklich kennt, also immer. Verbraucherschützer unterliegen nämlich einem Selbsternennungsverfahren. Es ist in diesem Land weit schwerer, Fahrlehrer oder Wirt zu werden als Verbraucherschützer.

Die Öko-Wächter haben zunächst einmal nur ein Mandat, das sie sich selbst gegeben haben. Alle sogenannten NGOs sind Selbstmandatierungsinstitutionen. Ich erlebe bulemische Sozialpädagoginnen, die mich gegen meinen Willen bemuttern dürfen. Ekelhaft. Aber auch Staatsinterventionismus darf man hinterfragen. Wo mein Selbstbestimmungsrecht ausgesetzt wird, sollten mich Legalität und Legitimität interessieren. Auch wenn dabei hochtrabene moralische Vokabeln im Mund geführt werden. Auch eine Gutmenschendiktatur ist eine Diktatur.

Mir ist der Zustand der wohlwollenden Entmündigung nicht geheuer. Gibt es ein Recht, Menschen vor sich selbst zu beschützen? Und wenn ja, von wem, für wen und zu welchem Zweck? Zwischen Verbraucherberatung und Bedarfslenkung liegt ordnungspolitisch eine ganze Welt. Man darf in Fragen der Ordnungspolitik penibel sein, weil die Freiheit immer scheibchenweise stirbt.  Kriegen wir die Ampeln demnächst auch auf Büchern und Websites?

Gegen das Angebot der Fürsorge wagt man sich kaum zu wehren, weil ihm ein moralisches Gefälle eigen ist.  Es ist aber der Obrigkeitsstaat, der seine Bürger als Untertanen wahrnimmt und folgende Proportion herstellt: Der Staat verlangt den Gehorsam des Untertanen und gewährt ihm im Gegenzug seine Fürsorge. Das ist ein autoritäres Konzept. Erst der Sozialstaatsgedanke unserer Tage fügt dem Fürsorgeverlangen eine gewisse emotionale Wärme hinzu. Aber im Kern ist Fürsorge die andere Seite einer Medaille, auf der Unterwerfung steht.

Man darf das selbstbewusst fragen. Einen Verfassungsauftrag zum Kuschen gibt es nicht. Staatliche Intervention in bürgerliche Freiheit oder Selbstmandatierung von sonstigen Fürsorgern ist also immer ordnungspolitisch prekär. Mit welchem Recht werde ich in eine Schulbank gedrückt? Mit welchem Recht werde ich als weisungsbedürftiger Untertan behandelt? Solche Fragen haben immer einen doppelten Horizont, den nach der Rechtslage und den nach der moralischen oder politischen Rechtfertigung, sprich Legalität und Legitimität. Dicke Bretter sind dann zu bohren. In der ideologischen Praxis der Oberlehrer weicht man dem Bohren dieser dicken Bretter gerne aus.

Dazu nutzt man vor allem den mehr oder weniger geschickten Entzug der Mündigkeit. Man denkt den Verbraucher wohlwollend als verführte Unschuld. Zum Beispiel als Schüler, dem man eine Unterrichtung schuldet und der diese zu ertragen habe in seinem eigenen wohlverstandenen Interesse. Fürsorge beginnt hier mit dem unaufgeforderten Entzug der Geschäftsfähigkeit. Da waltet eine Re-Infantilisierung, die der Paternalismus vornimmt, um sich selbst auf den Plan rufen zu können. So wird der mündige Verbraucher zum Schutzbefohlenen des Verbraucherschützers. Das ist eine ideologische Zwangsadoption.

Ich bin ein dummer Junge, der froh sein darf, dass sein Papa Thilo Bode ihm sagt, was er essen und trinken soll. Implizite Re-Infantilisierung ist der Mechanismus, der Fürsorge als sozialpädagogische Legitimation möglich macht. Wenn wir schon von den Öko-Diktatoren verkindert werden, lasst uns mit pubertärem Trotz reagieren: Organisieren wir einen Kinderkreuzzug gegen die fürsorgliche Bevormundung. Teachers, leave them kids alone!

Quelle: starke-meinungen.de