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GEMÜTLICHKEIT.
Das deutsche Wohnzimmer macht uns kein Volk nach. Schon gar nicht jetzt im Herbst, wenn draußen der Sturm wütet und man sich auf Advent freut. Hier herrscht die Contenance der Kautsch.
Die deutsche Urtugend des Gemütlichen ist keine rein teutonische Lebenskunst mehr, seitdem wir wissen, dass es im Dänischen Hygge gibt, was genau das gleiche ist. Nordisch also. Es kennzeichnet eine unambitionierte Lässigkeit familiären Umgangs, im Französischen am ehesten mit NONCHALANCE beschrieben. In diesem Zustand der Entspannung und der zurückhaltenden Heiterkeit steht der Mensch nicht, er sitzt nicht auf Holzbänken oder harten Stühlen, sondern er kautscht.
Zwischen das weiche Bett und den unbequemen Stuhl haben die Götter etwas gestellt, auf dem man dahingesunken halb sitzt, halb liegt. Die Kautsch, oft angereichert durch Kissen, meist gegenüber dem Fernsehgerät. Die Kautschkartoffel gedeiht hier. Sie ernährt sich von schnittfestem Fett (Schippse) und Sirup, um irgendwann einzuschlafen und so den eigentlich köstlichen ersten Tiefschlaf kautschend zu vergeuden.
Jetzt zur Nachricht: Den Kavalier erkennt man an der Ottomane. Er hat vor dem Liegemöbel etwas stehen, das einem niedrigen Tisch ähnelt, aber Polsterung aufweist. Man kann die Ottomane durch ein Tablett mit Teegeschirr zweckentfremden oder mit Büchern belegen, aber das ist verfehlt. Sie ist eine Fußbank. Genauer gesagt, eine Beinablage. Nur, wer die Beine hochzulegen weiß, erahnt, was Gemütlichkeit vermag. Dazu hat man halt eine Ottomane.
Ottomane heißt osmanisch und entstammt dem vorderen Orient. Das verwirrt. Am Ende ist die deutsch-dänische Gemütlichkeit eine türkische Erfindung?
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DRAFT RESISTANCE.
Meine politische Jugend bestimmte unter anderem die Gegnerschaft zum Krieg der USA in Vietnam, den sie von den Franzosen geerbt hatten. Es imponierte mir damals, wie junge Männer in Amerika ihren Einberufungsbescheid öffentlich verbrannten. Man glaubte: Es gibt ein Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung. Aus Gewissensgründen.
Die Annahme eines ultimativen Staatsnotstandes, der alle seine wehrfähigen Bürger an die Waffen zwinge, war das Standardargument der Prüfungskommissionen, die zu ermitteln hatten, ob man aus Gewissensgründen seinen Militäreinsatz verweigerte. Die gab es zu meiner Zeit, Gewissenprüfer. Auch ich habe vor einer solchen Kommission gestanden und Gewissen nachgewiesen. Schlanke Lösung. Easy out. Der Rest ist Schweigen.
Gibt es ein Menschenrecht auf Flucht vor der militärischen Verteidigung? Etwa, weil deren Ansatz moralisch so ungeheuerlich ist, dass er Ausnahmen zulassen muss? In die gemeinschaftliche Vernichtung eines Nachbarn einzutreten, kann eine ethische Zumutung sein. Strittig ist dies für Opfer eines Angriffs, also für den Verteidigungsfall. Man kann, so ein Kalkül, eine andere Kollektivleistung anbieten, ein Äquivalent. Sozialdienst etwa, oder Freikaufen. Zu anständigen Preisen. Ich weiß, dass das sozial zynisch ist. Aber wohl die Rekrutierungslogik von Berufsarmeen; sie ziehen schon immer vornehmlich die Armen.
Eine allgemeine Mobilmachung greift durch. Jetzt aber alle russischen Verweigerer in der EU des Landes zu verweisen oder den Asylgrund prinzipiell zu verwehren, das hat schon etwas sehr Rigoroses. Wieder höre ich dazu unsägliche Propagandisten bekannter Provenienz, die den Russen verweigern wollen, was ihnen zustehen könnte, und zwar, weil sie Russen sind, also mit einer bloß ethnischen Begründung. Darüber, rate ich, nochmal nachzudenken. Ich hätte als wehrpflichtiger junger Mann nicht in der Uniform eines GI nach Vietnam gewollt, um fliehende Kinder mit Napalm zu übergießen. Nicht zu vergleichen, schon klar. Trotzdem.
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UNZEITGEMÄSS.
Es gab einen völkerverständigenden kulturellen Austausch zwischen dem Baltikum und Russland. Das Livländische, vulgo Lettland, war eine Metropole der Aufklärung. Mein Freund ist gerade in Tallin, das ist nebenan; deshalb erinnere ich so dies und das.
Über den Verleger Johann Friedrich Hartknoch aus Riga ist wenig bekannt, sein Wikipedia-Eintrag ist erstaunlich mager und der Brockhaus verzeichnet seinen Namen nur in sehr alten Ausgaben. Dabei war er in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts ein wirklich bedeutender Mann, nicht zuletzt deshalb, weil er den deutschen Philosophen Immanuel Kant verlegte. Dessen Werke gingen von Riga aus in die Welt.
Ich bin auf Hartknoch aufmerksam geworden, als ich bei einem Spaziergang über den deutschen Friedhof in Riga unvermittelt vor seinem Grabstein stand. Ein deutschsprachiger Russe, der dort flanierte, erläuterte mir, dass Hartknoch Mitglied der Freimaurerloge Zum Schwert war, die in Riga ein Knabeninternat betrieb, das verwaiste Kinder von der Straße auflas, um ihnen mit dem Rohrstock das Latinum einzubläuen. Im Stadtarchiv habe ich später eine Urkunde gesehen, die Hartknoch als Zweiter Aufseher der Loge unterzeichnet hatte.
Johann Friedrich Hartknoch der Ältere verstarb kurz vor seinem 50. Geburtstag, um den Verlag in die Hände seines Sohnes, Johann Friedrich Hartknoch der Jüngere, zu legen. Neben seinen Verdiensten um Autoren wie Immanuel Kant und Johann Gottfried Herder sind vor allem seine Bemühungen um die Literarisierung des benachbarten Russlands zu loben. Er nutze das Klima unter der Regentschaft von Zarin Katharina der Zweiten, genannt die Große, zum kulturellen Austausch mit den russischen Nachbarn. Wie unzeitgemäß.
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Wohlwollend entmündigt: vom Recht, Verbraucher vor sich selbst zu beschützen
Eine Schere geht auf zwischen den politischen Bürgerrechten und der fürsorglichen Entmündigung von Verbrauchern. Als Bürger dürfen die Bürger wählen, wen sie wollen, aber nicht essen, was sie mögen. Geraucht wird ja ohnehin schon auf der Straße.
Ich rauche nicht, aber schon das stinkt mir. Auf den Lebensmitteln tauchen die ersten Ampeln auf, die mir sagen, ob und wieviel ich davon verzehren sollte. Ich starre im Schnellrestaurant am Autobahnrand auf die Belehrung und stelle entsetzt fest, Thilo Bode war schon da: food watch is watching me.
Jetzt sind sie schon bis hier vorgedrungen, die Oberlehrer gesunder Ernährung und einer, so heißt der Quatsch, nachhaltigen Lebensführung. Die Verbraucherschützer helfen mir bei Essen und Trinken, weil sie annehmen, dass ich damit überfordert bin.
Mit dieser Hypothese habe ich Frau Aigner aus dem Bundeskabinett am Hals, die staatlich alimentierten Verbraucherschützer und die vollends Selbsternannten aus der Müsli-Fraktion. Sie wissen, dass ich der Werbung völlig schutzlos ausgeliefert bin und alles tue, was die food mafia von mir verlangt. Sie kennen mich als überfordert.
Diese Fragestellung nach Unter- und Überforderung der Verbraucher ist pädagogischer Natur. Sie ist der Ausdruck einer Lehrerrolle in einem Schüler-Lehrer-Verhältnis. Ob die Menschen lesen und schreiben können, belegt unser Staat mit einem hoheitlichen Vorbehalt, der Schulpflicht. Und das ist ja auch gut so.
Diese Frage kommt dann zu einer höheren Bedeutung, wenn die Belehrung quasi hoheitlich daherkommt und/oder durch Steuermittel finanziert wird. Denn Schüler sein zu müssen und Belehrung ertragen zu dürfen, ist natürlich eine asymmetrische Situation, sprich ein Machtverhältnis. In einer Demokratie fragt man nach, wenn man das Objekt von Herrschaftsansprüchen wird. Bundesministerin Aigner aus Merkels Kabinett vielleicht, aber Thilo Bode von den ökobehauchten Lebensmittelwächtern? Sich unaufgeforderten Belehrungen aussetzen zu müssen, beschneidet jedermanns bürgerliche Freiheit, also darf er fragen, mit welchem Recht er zwangsbelehrt werden soll. Die Menschen haben nämlich nach dem Abdienen der Schulpflicht, spätestens mit der Volljährigkeit, das Recht, ohne Oberlehrer für sich selbst zu entscheiden, übrigens auch falsch.
Man darf in einem freien Land Dinge tun, die andere für dumm halten; man darf sogar Dinge tun, die wirklich dumm sind. Ich hätte, so ich wollte, das Recht, mich mit Messer und Gabel langsam umzubringen. Der Kern der Aufklärung ist in Kants Worten die Bereitschaft, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen, und zwar ohne Anleitung. Der Verbraucher hat als Bürger das Recht zu fragen, in welche Rolle ihn bestimmte Parolen des Verbraucherschutzes als gesellschaftliches oder politisches Wesen versetzen.
Welcher Macht- und Herrschaftsanspruch verbirgt sich hinter all diesen schönen Worten? Man sollte Wohltaten misstrauen, solange man die Absichten der Wohltäter nicht wirklich kennt, also immer. Verbraucherschützer unterliegen nämlich einem Selbsternennungsverfahren. Es ist in diesem Land weit schwerer, Fahrlehrer oder Wirt zu werden als Verbraucherschützer.
Die Öko-Wächter haben zunächst einmal nur ein Mandat, das sie sich selbst gegeben haben. Alle sogenannten NGOs sind Selbstmandatierungsinstitutionen. Ich erlebe bulemische Sozialpädagoginnen, die mich gegen meinen Willen bemuttern dürfen. Ekelhaft. Aber auch Staatsinterventionismus darf man hinterfragen. Wo mein Selbstbestimmungsrecht ausgesetzt wird, sollten mich Legalität und Legitimität interessieren. Auch wenn dabei hochtrabene moralische Vokabeln im Mund geführt werden. Auch eine Gutmenschendiktatur ist eine Diktatur.
Mir ist der Zustand der wohlwollenden Entmündigung nicht geheuer. Gibt es ein Recht, Menschen vor sich selbst zu beschützen? Und wenn ja, von wem, für wen und zu welchem Zweck? Zwischen Verbraucherberatung und Bedarfslenkung liegt ordnungspolitisch eine ganze Welt. Man darf in Fragen der Ordnungspolitik penibel sein, weil die Freiheit immer scheibchenweise stirbt. Kriegen wir die Ampeln demnächst auch auf Büchern und Websites?
Gegen das Angebot der Fürsorge wagt man sich kaum zu wehren, weil ihm ein moralisches Gefälle eigen ist. Es ist aber der Obrigkeitsstaat, der seine Bürger als Untertanen wahrnimmt und folgende Proportion herstellt: Der Staat verlangt den Gehorsam des Untertanen und gewährt ihm im Gegenzug seine Fürsorge. Das ist ein autoritäres Konzept. Erst der Sozialstaatsgedanke unserer Tage fügt dem Fürsorgeverlangen eine gewisse emotionale Wärme hinzu. Aber im Kern ist Fürsorge die andere Seite einer Medaille, auf der Unterwerfung steht.
Man darf das selbstbewusst fragen. Einen Verfassungsauftrag zum Kuschen gibt es nicht. Staatliche Intervention in bürgerliche Freiheit oder Selbstmandatierung von sonstigen Fürsorgern ist also immer ordnungspolitisch prekär. Mit welchem Recht werde ich in eine Schulbank gedrückt? Mit welchem Recht werde ich als weisungsbedürftiger Untertan behandelt? Solche Fragen haben immer einen doppelten Horizont, den nach der Rechtslage und den nach der moralischen oder politischen Rechtfertigung, sprich Legalität und Legitimität. Dicke Bretter sind dann zu bohren. In der ideologischen Praxis der Oberlehrer weicht man dem Bohren dieser dicken Bretter gerne aus.
Dazu nutzt man vor allem den mehr oder weniger geschickten Entzug der Mündigkeit. Man denkt den Verbraucher wohlwollend als verführte Unschuld. Zum Beispiel als Schüler, dem man eine Unterrichtung schuldet und der diese zu ertragen habe in seinem eigenen wohlverstandenen Interesse. Fürsorge beginnt hier mit dem unaufgeforderten Entzug der Geschäftsfähigkeit. Da waltet eine Re-Infantilisierung, die der Paternalismus vornimmt, um sich selbst auf den Plan rufen zu können. So wird der mündige Verbraucher zum Schutzbefohlenen des Verbraucherschützers. Das ist eine ideologische Zwangsadoption.
Ich bin ein dummer Junge, der froh sein darf, dass sein Papa Thilo Bode ihm sagt, was er essen und trinken soll. Implizite Re-Infantilisierung ist der Mechanismus, der Fürsorge als sozialpädagogische Legitimation möglich macht. Wenn wir schon von den Öko-Diktatoren verkindert werden, lasst uns mit pubertärem Trotz reagieren: Organisieren wir einen Kinderkreuzzug gegen die fürsorgliche Bevormundung. Teachers, leave them kids alone!
Quelle: starke-meinungen.de