Logbuch
ERRUNGENSCHAFTEN. KULTURELLE.
Das Rad oder die Erfindung der Schrift. Sicher wichtig. Die Kanalisation und die Idee der Menschenrechte. Das Konzept des Individuums. Meine Nummer eins: der Zaun.
Pflegen durch hegen: Das Menschenrecht auf Privateigentum drückt sich praktisch aus in dem Recht, um ein Fleckchen Land einen Zaun zu errichten. Eine Hecke zu ziehen, am besten eine dornige. Ja, eine No-go-Area für Fremde und zur Not auch Freunde. Selbst die Mietwohnung unterliegt dem besonderen Schutz des Staates; er soll garantieren, dass selbst er sich raushält.
Hegen und pflegen. Es beginnt mit der Viehzucht, sich eine Herde von Nutztieren halten zu können anstatt hinter den Büffeln durch die Savanne zu ziehen. Und es endet nicht mit dem Recht auf Familie (welcher Art auch immer), sprich mit PRIVATHEIT. Souverän ist, wer seine Grenzen beherrscht. Freiheit ist dieses Recht der Selbstbehauptung.
Beete anlegen. Weiden umzäunen. Parktore schließen. Privateigentum ist Menschenrecht. Wir sind kulturell Einheger. Der Gebrauch des Privaten soll auch zwar auch der Allgemeinheit dienen. Die ist aber auf der anderen Seite des Zauns. Immer.
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DER FLANEUR.
Wird der WANDERER von der Natur in die Großstadt versetzt, nennt man ihn FLANEUR. Er ist dann aber auffällig gut gekleidet und immer von einer etwas wirren Nachdenklichkeit.
Typisch für den alten Paternalismus, die Vorherrschaft der Männer, war dass das Herumstreunen, gemeinhin SPAZIERENGEHEN genannt, den Herren erlaubt war. In der Natur hieß er dann Wandersmann, der sich Ergehende; in der großen Stadt war es der Flaneur, der sinnlos umherzustreifen pflegte. Machte das aber eine Dame, so war sie keine mehr. Auf dem Land kannte man die Wanderhure, in der Stadt das flanierende Leichte Mädchen.
Die Vorbeigehende („passant“ weil „passing“) war eine sich emanzipierende Frau. Gut so. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Mich interessiert der FLANEUR, weil mir ein deutscher Professor, ein Philister vor dem Herrn, mal in einer Rezension diesen Titel umgehängt hat, und darauf mächtig stolz war. Der Tropf hielt für eine Schmähung, was mir gar nicht so abwertend erschien.
Ein Flaneur, lese ich im Brockhaus, habe keine erkenntliche Quelle des Einkommens, sei vermutlich knapp bei Kasse, gebe aber für bestimmte Dinge unverantwortlich viel Geld aus, etwa Getränke oder Blumenschmuck. Er ist dem wirklichen STUTTZER oder DANDY nahe, aber nur in zaghaften Andeutungen. Er ist ein „petit bourgeois“ mit der „gentry“-Ambition eines „land lords“, ein Privatgelehrten, der sich als Weltweiser aufführt, ein Kleingärtner mit den Sehnsüchten eines Landschaftsparks. Ein Sterblicher, der sich dem Großen zu widmen bereit wäre.
Der Flaneur gehört, so er flaniert, nach Paris ans „rive gauche“ oder in das Kings College in Dublin (er kann sich Oxbridge nicht leisten). Er spielt Polo in Mumbay oder entdeckt beiläufig Troja. Flaniert er nicht, ist er HOFMEISTER, sprich Hauslehrer dummer Kinder reicher Eltern. Oder Sitzredakteur eines Lokalblattes in Bad Oldesloh.
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FREITAG DER DREIZEHNTE.
Wem jede Religion fremd, dem erscheint auch das Gottgefällige als Aberglauben. Wer sich aber rechtgläubig wähnt, der führt ein scharfes Schwert gegen die der SUPERSTITION erlegenen. Unsere Religion ist vor allem eins, EIFERSÜCHTIG.
In einem edlen Hotel in Genf, dem Beaurivage, gewahrte ich mal ein Zimmer mit der Nummer 12 b („douze bis“). Man wollte wohl nicht die Unglückszahl 13 an eine Tür schreiben. Es war übrigens der Laden, in dem sich Uwe Barschel in einer Badewanne ertränkt hatte. Der Stern hatte das Foto auf dem Titel. War das damals in der Dreizehn? Nähme ich dann dies Zimmer und ginge baden?
Der Tatbestand des ABERGLAUBENS war schon immer ein Vorwurf ohne Sachverhalt. Die Hohen Priester der herrschsüchtigen Religionen haben ihn sich ausgedacht, um Wettbewerb auszuschließen. Du sollst keinen anderen Gott neben mir haben. Mit großer Rhetorik sollte der eigene Unsinn vorherrschen und alles andere verdammt sein. Der tapfere ANTONIO GRAMCI hat das HEGEMONIE genannt.
Nehmen wir Moses, der die Zehn Gebote bei Gott abgeholt hatte, und sein Volk im Aberglauben vorfand. Es tanzte angeblich um ein Goldenes Kalb. GÖTZENDIENST. Na ja. Erstens war Party, das ist ja schon mal was. Zweitens war es kein Kalb. Schließlich ging es nicht um Wiener Schnitzel. Es war ein junger geschlechtsreifer Stier! So etwas, was die spanische Männlichkeit zu erlegen hat. Und ob der Kraft des Stieres richtig Party zu machen, das ist ja nicht so abwegig.
Wenn die professionellen Moralisten gütig gestimmt sind, nennen sie den Aberglauben VOLKSFRÖMMIGKEIT. Wenn sie sauertöpfisch sind, sprechen sie von IRRLEHRE und zünden schon mal einen Scheiterhaufen an. Und machen dann liturgisch Party, wg. erfolgreicher Hexenverfolgung. Der Aberglauben des Glaubens.
Ach so, ich habe das Barschelzimmer genommen.
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Wohlwollend entmündigt: vom Recht, Verbraucher vor sich selbst zu beschützen
Eine Schere geht auf zwischen den politischen Bürgerrechten und der fürsorglichen Entmündigung von Verbrauchern. Als Bürger dürfen die Bürger wählen, wen sie wollen, aber nicht essen, was sie mögen. Geraucht wird ja ohnehin schon auf der Straße.
Ich rauche nicht, aber schon das stinkt mir. Auf den Lebensmitteln tauchen die ersten Ampeln auf, die mir sagen, ob und wieviel ich davon verzehren sollte. Ich starre im Schnellrestaurant am Autobahnrand auf die Belehrung und stelle entsetzt fest, Thilo Bode war schon da: food watch is watching me.
Jetzt sind sie schon bis hier vorgedrungen, die Oberlehrer gesunder Ernährung und einer, so heißt der Quatsch, nachhaltigen Lebensführung. Die Verbraucherschützer helfen mir bei Essen und Trinken, weil sie annehmen, dass ich damit überfordert bin.
Mit dieser Hypothese habe ich Frau Aigner aus dem Bundeskabinett am Hals, die staatlich alimentierten Verbraucherschützer und die vollends Selbsternannten aus der Müsli-Fraktion. Sie wissen, dass ich der Werbung völlig schutzlos ausgeliefert bin und alles tue, was die food mafia von mir verlangt. Sie kennen mich als überfordert.
Diese Fragestellung nach Unter- und Überforderung der Verbraucher ist pädagogischer Natur. Sie ist der Ausdruck einer Lehrerrolle in einem Schüler-Lehrer-Verhältnis. Ob die Menschen lesen und schreiben können, belegt unser Staat mit einem hoheitlichen Vorbehalt, der Schulpflicht. Und das ist ja auch gut so.
Diese Frage kommt dann zu einer höheren Bedeutung, wenn die Belehrung quasi hoheitlich daherkommt und/oder durch Steuermittel finanziert wird. Denn Schüler sein zu müssen und Belehrung ertragen zu dürfen, ist natürlich eine asymmetrische Situation, sprich ein Machtverhältnis. In einer Demokratie fragt man nach, wenn man das Objekt von Herrschaftsansprüchen wird. Bundesministerin Aigner aus Merkels Kabinett vielleicht, aber Thilo Bode von den ökobehauchten Lebensmittelwächtern? Sich unaufgeforderten Belehrungen aussetzen zu müssen, beschneidet jedermanns bürgerliche Freiheit, also darf er fragen, mit welchem Recht er zwangsbelehrt werden soll. Die Menschen haben nämlich nach dem Abdienen der Schulpflicht, spätestens mit der Volljährigkeit, das Recht, ohne Oberlehrer für sich selbst zu entscheiden, übrigens auch falsch.
Man darf in einem freien Land Dinge tun, die andere für dumm halten; man darf sogar Dinge tun, die wirklich dumm sind. Ich hätte, so ich wollte, das Recht, mich mit Messer und Gabel langsam umzubringen. Der Kern der Aufklärung ist in Kants Worten die Bereitschaft, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen, und zwar ohne Anleitung. Der Verbraucher hat als Bürger das Recht zu fragen, in welche Rolle ihn bestimmte Parolen des Verbraucherschutzes als gesellschaftliches oder politisches Wesen versetzen.
Welcher Macht- und Herrschaftsanspruch verbirgt sich hinter all diesen schönen Worten? Man sollte Wohltaten misstrauen, solange man die Absichten der Wohltäter nicht wirklich kennt, also immer. Verbraucherschützer unterliegen nämlich einem Selbsternennungsverfahren. Es ist in diesem Land weit schwerer, Fahrlehrer oder Wirt zu werden als Verbraucherschützer.
Die Öko-Wächter haben zunächst einmal nur ein Mandat, das sie sich selbst gegeben haben. Alle sogenannten NGOs sind Selbstmandatierungsinstitutionen. Ich erlebe bulemische Sozialpädagoginnen, die mich gegen meinen Willen bemuttern dürfen. Ekelhaft. Aber auch Staatsinterventionismus darf man hinterfragen. Wo mein Selbstbestimmungsrecht ausgesetzt wird, sollten mich Legalität und Legitimität interessieren. Auch wenn dabei hochtrabene moralische Vokabeln im Mund geführt werden. Auch eine Gutmenschendiktatur ist eine Diktatur.
Mir ist der Zustand der wohlwollenden Entmündigung nicht geheuer. Gibt es ein Recht, Menschen vor sich selbst zu beschützen? Und wenn ja, von wem, für wen und zu welchem Zweck? Zwischen Verbraucherberatung und Bedarfslenkung liegt ordnungspolitisch eine ganze Welt. Man darf in Fragen der Ordnungspolitik penibel sein, weil die Freiheit immer scheibchenweise stirbt. Kriegen wir die Ampeln demnächst auch auf Büchern und Websites?
Gegen das Angebot der Fürsorge wagt man sich kaum zu wehren, weil ihm ein moralisches Gefälle eigen ist. Es ist aber der Obrigkeitsstaat, der seine Bürger als Untertanen wahrnimmt und folgende Proportion herstellt: Der Staat verlangt den Gehorsam des Untertanen und gewährt ihm im Gegenzug seine Fürsorge. Das ist ein autoritäres Konzept. Erst der Sozialstaatsgedanke unserer Tage fügt dem Fürsorgeverlangen eine gewisse emotionale Wärme hinzu. Aber im Kern ist Fürsorge die andere Seite einer Medaille, auf der Unterwerfung steht.
Man darf das selbstbewusst fragen. Einen Verfassungsauftrag zum Kuschen gibt es nicht. Staatliche Intervention in bürgerliche Freiheit oder Selbstmandatierung von sonstigen Fürsorgern ist also immer ordnungspolitisch prekär. Mit welchem Recht werde ich in eine Schulbank gedrückt? Mit welchem Recht werde ich als weisungsbedürftiger Untertan behandelt? Solche Fragen haben immer einen doppelten Horizont, den nach der Rechtslage und den nach der moralischen oder politischen Rechtfertigung, sprich Legalität und Legitimität. Dicke Bretter sind dann zu bohren. In der ideologischen Praxis der Oberlehrer weicht man dem Bohren dieser dicken Bretter gerne aus.
Dazu nutzt man vor allem den mehr oder weniger geschickten Entzug der Mündigkeit. Man denkt den Verbraucher wohlwollend als verführte Unschuld. Zum Beispiel als Schüler, dem man eine Unterrichtung schuldet und der diese zu ertragen habe in seinem eigenen wohlverstandenen Interesse. Fürsorge beginnt hier mit dem unaufgeforderten Entzug der Geschäftsfähigkeit. Da waltet eine Re-Infantilisierung, die der Paternalismus vornimmt, um sich selbst auf den Plan rufen zu können. So wird der mündige Verbraucher zum Schutzbefohlenen des Verbraucherschützers. Das ist eine ideologische Zwangsadoption.
Ich bin ein dummer Junge, der froh sein darf, dass sein Papa Thilo Bode ihm sagt, was er essen und trinken soll. Implizite Re-Infantilisierung ist der Mechanismus, der Fürsorge als sozialpädagogische Legitimation möglich macht. Wenn wir schon von den Öko-Diktatoren verkindert werden, lasst uns mit pubertärem Trotz reagieren: Organisieren wir einen Kinderkreuzzug gegen die fürsorgliche Bevormundung. Teachers, leave them kids alone!
Quelle: starke-meinungen.de