Logbuch
QUELLENSCHUTZ.
An der Pressekammer des Berliner Landgerichts scheiden sich gelegentlich die Geister. Das ist ja der Sinn der Sache. Rechtsprechung heißt Richtungen vorgeben wollen. So sieht die FAZ gerade den Untergang der freien Presse besiegelt; kleiner hat sie es nicht.
Es geht um die schmutzige Wäsche, die der Springer Verlag mit seinen Boulevard-Chefs in der Öffentlichkeit wäscht. Jüngst übt ein hochgezogener Kriegsreporter namens JR dafür Rache, dass Gegenstand der Berichterstattung, der Schmuddel der Welt, und Innenverhältnisse der Redaktion, der Schmuddel bei BILD, sich in nichts nachstanden, und er gehen musste. Für meine Begriffe war es nicht nur „sex on demand“, sondern auch angebotsorientiert „sex on sale“, was ich da so im Borchardt beobachtet habe. Aber da will ich nicht rein; ich habe das MILIEU jedenfalls gesehen und hatte keinen Bedarf an Nähe.
Zur Sache: Ist ein Verleger, dem man unaufgefordert eine interne Korrespondenz übergibt, um seinen früheren Arbeitgeber zu diskreditieren, verpflichtet, diesem Verrat mittels QUELLENSCHUTZ zu decken? Oder darf er das Material vernichten und den Verleumdeten über den Vorgang informieren? Zumal, wenn es sich um ein Blatt wie die BERLINER ZEITUNG handelt und eine Figur wie deren Verleger HF (die Richter gehen recht weit in der Distanz zu dieser Person; er sei, so sagen sie explizit, ein Geschäftemacher).
Das Gericht fragt, ist QUELLENSCHUTZ vereinbart worden? Also ist so etwas ausdrücklich und beidseitig zu vereinbaren. Der Deutsche Presserat, eine PR-Gesellschaft zum White-Washing von Verlegern, hat den Schuss wieder nicht gehört und widerspricht. Was die FAZ treibt, sich dem anzuschließen, verstehe ich auch nach wiederholter Lektüre des Artikels nicht.
Denn eine Denunziation mittels Vertrauensbruch ist ja nicht dadurch aus der Welt, dass der so bösgläubig gemachte Journalist den ihm zugespielten Schmuddel nicht druckt; der Verrat ist damit in der Welt und wirkt auch ex negativo. Man wird instrumentalisiert. Das soll ein Naturrecht des Denunzianten sein? Das leuchtet mir nicht ein. Logische Folge: QUELLENSCHUTZ bedarf der Vereinbarung.
Wie schützt man sich gegen die Instrumentalisierung durch Informanten? Ich habe kürzlich einen Umschlag mit unaufgefordert zugesandtem Material ungeöffnet einem Anwalt übergeben. Maßgabe: Versiegeln, ein Jahr liegen lassen, dann ohne Einsicht vernichten. Hat keine 500€ gekostet, kann sich also jeder leisten. Niemanden werde ich darüber informieren. Hier liegt das eigentlich Unappetitliche des vor Gericht siegreichen Berliner Verlegers. Auch so MILIEU, ein anderes als das der BILD, aber definitiv ein MILIEU.
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DER ROMAN MEINES LEBENS.
Von einer Reportage-Schulung wird im Netz berichtet, in der Edelfedern heranwachsende Journalisten unterrichten. Dort sei die Aufgabe gestellt worden, den ersten Satz aus dem ROMAN MEINES LEBENS zu schreiben. Das reizt mich.
Ich bin ganz sicher, dass ich keine AUTOBIOGRAFIE schreiben werde. Aber wenn wir über einen Roman reden, also einen fiktionalen Text, da gibt es doch einen Moment der Versuchung. Es müsste halt nur mehr sein als ein schlichter „Schlüsselroman“, der die Banalitäten des Alltags vergeheimnist und Mittelmäßiges zu Sensationen stilisiert. Wo das Faktische langweilig, müsste Fiktives erzählt werden, das eine eigene Qualität erlangt, zu einer Fiktion wird, die literarische Qualität erlangt.
Und dazu nun der erste Satz? Der den Leser so in den Bann zieht, dass er das Buch nicht mehr aus der Hand legen mag. Ich nähme einen Satz, der mich seit den frühesten Tagen meines Berufslebens begleitet. Ich war Pauker, schlimmer noch Deutschlehrer, und stellte aus Spaß einer Quinta eine Erlebniserzählung zur Aufgabe unter dem notorischen Titel „Mein schönstes Ferienerlebnis“. Eine Deppenübung.
Routinemäßig korrigierte ich den Klassensatz durch, bis ich auf folgende Eröffnung stieß: „Kaum waren wir angekommen, als wir schon da waren.“ Weltklasse! Das ist er, mein Eröffnungssatz: Kaum waren wir angekommen, als wir schon da waren.
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INFANTEN.
Es kann nicht ganz leicht sein, einen Mythos für Zuckerbonbons zu schaffen, wenn sich ein Harald Riegels aus Bonn als HARIBO verewigen will. Sirup plus Schweinegelatine, was fett macht, bedarf der Erhöhung dazu, dass es froh mache. Allerdings sind die aktuellen Werbespots mit Erwachsenen im Kleinkindsprech nur sehr schwer zu ertragen.
Die Verkindlichung Erwachsener hat etwas Albernes, aber eben auch eine eigenartige Attraktivität. Opas reden mit Enkeln wie mit Debilen, weil die alten Säcke das putzig finden; den Kids ist das eher peinlich. Nach seinem Verhältnis zu FDP-Chef Lindner befragt, antwortet der Grüne Bundeswirtschaftsminister Habeck, es sei persönlich „supi“, aber in der Sache „kacki“. Das ist zur Hälfte aus dem hysterischen Jargon klimakterischer Tanten, zur andere die Kindersprache windelwechselnder Gouvernanten. Peinlich.
Die konservative Kulturkritik spricht von einer Dekadenz der INFANTILISIERUNG. Mag sein; aber warum? Solche Soziolekte sollen komisch sein. Hhhhm. Im Rheinland höre ich die Abschiedsformel „Tschö“, was dem Französischen „Adieu“ entstammt, einer Gottesnennung; was aber heißt bitte „Tschö mit Ö“? In Wien höre ich statt des „Küss die Hand, Gnä’ Frau“ jetzt ein „Küss die Händ“ als neuen Plural. Alle drei? Und zum Abschied ein „Baba“. Baba? Dem Türken ist das der Vater; der Engländer meint „god be with you“, wenn er „bye bye“ wünscht. Tschüss auch, bis die Tage.
Das Suffix -i, noch mehr das schweizerische -li, sind Verkleinerungen, die Nähe ausdrücken sollen. So wird aus dem Haferschleim das Müsli. Supi, danach machen wir Kacki. Und gegen Abend Vögli, wenn mögli.
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Bomben-Boni und Mindestlohn – zwei Seiten einer Medaille
Man kann dem deutschen Volk einiges zumuten, auch wenn es um Geld geht. Eine saftige Mehrwertsteuererhöhung, das winkt der Wahlbürger durch. Ein gebrochenes Wahlversprechen zu Steuersenkungen, was soll’s ?
Wenn aber der Sozialneid angestachelt wird, dann ist Schluss mit lustig. Die Gerechtigkeitsdebatte wird grimmig, wenn es um die Boni der Banker geht. Im Englischen nennt man sie „fat cats“, die überfütterten Katzen, die sich selbst üppig bedienen. Der britische Finanzminister versucht sich gerade in einem Taschenspielertrick, mit dem er die Boni wegzusteuern glaubt. Dem Volkszorn soll in allen europäischen Ländern Tribut gezollt werden.
Dabei feiert ein kommunistisches Argument Urstände: das Gehalt der Spitzenmanager dürfe nur mit einem bestimmten Faktor dem der einfachen Arbeiter und Angestellten entsprechen.
Der Umverteilungswahn wird ökonomisch nicht sinnvoller, wenn er sich als Herz-Jesu-Marxismus verbrämt oder im Gewerkschaftsjargon daherkommt. Er ist im Kern Unsinn.
Da wir aber eine Gerechtigkeitsfrage behandeln, beginnen wir am anderen Ende der Einkommensskala. Gerade in einer Marktwirtschaft, die einen freien Arbeitsmarkt bemüht, muss der Staat darauf achten, dass die Ware Arbeit nicht so billig wird, dass die Menschenwürde berührt ist.
Man muss von seiner Hände Arbeit anständig leben können. Zu den Rahmenbedingungen, die der Staat dem Markt setzen darf, gehört, dass wir keinen Pauperismus institutionalisieren wollen. Von einem Vollzeitjob muss man zur Not bescheiden, aber immer anständig leben können und nicht von dreien, die alle obszön niedrig honoriert werden.
Man liest von Ländern, in denen den Arbeitskräften in der Gastronomie Duschräume angeboten werden, die sie vor Arbeitsbeginn nutzen können, weil sie unter Brücken schlafen.
Es gibt ganz klare Grenzen: Wenn eine Arbeit nicht mehr Sesshaftigkeit finanziert, ist dieser Hungerlohn nicht hinzunehmen. Das Gebot der Menschenwürde verlangt einen Mindestlohn. Eine soziale Marktwirtschaft begrenzt sich nach unten.
Das hat nichts mit dem Arbeitgeberspruch von der Hängematte zu tun, der zynisch ist. Wenn es denn einen niedrigen Mindestlohn braucht, gut, aber der muss gesetzlich festgeschrieben und zur Not polizeilich kontrolliert sein. Dann darf sich eine Marktwirtschaft zu Recht sozial nennen.
Was nach unten gilt, gilt nicht nach oben. Es ist unsinnig zu fragen, um welchen Faktor die Einkünfte eines Fußballstars höher sind als die einer Kassiererin. Weil es nicht so ist, dass auch die nette Kollegin aus dem Aldi die Tore schießt, mit denen der junge Schnösel auf dem Platz das Spiel gewinnt und seinem Verein Millioneneinnahmen beschert.
Recht so, aber dann darf der Bankbesitzer auch freihändig entscheiden, was er seinem Spitzenmann zahlt. Bei Aktiengesellschaften ist das die Gemeinschaft der Anteilseigner, sprich die Hauptversammlung. Eigentümer können in diesem Land mit ihrem Geld machen, was sie wollen; es auf dem Balkon verbrennen oder einem Topmanager hinterherwerfen.
Anders stehen die Dinge bei öffentlichen Banken, da sind für die Allgemeinheit Politiker in der Verantwortung, eben diesen Eigentümer, den Steuerzahler, angemessen zu vertreten.
Aber auch da gilt das Gesetz des relativen Arbeitsmarktes. Niemandem ist gedient, wenn man für kleines Geld große Pfeifen einstellt. Dass in unseren öffentlichen Banken aufgeblasene Versager für sattes Geld gewirkt haben, ist eine andere Geschichte.
Das Schlagwort der sozialen Gerechtigkeit mag fallen, wenn es um eklatante Mängel in der sozialen Sicherung geht. Ein Bürger ohne bezahlbare Krankenversicherung etwa, das ist ein Skandal. Aber es ist immer in sich falsch, weil es soziale Gerechtigkeit nicht gibt.
Der Staat hat Rechtsgleichheit zu garantieren, vor allem Chancengleichheit. Aber er hat kein Mandat, die Tüchtigen im Namen der Faulen zu bestrafen oder auch nur den Glücklichen etwas von der Gunst Gottes zu nehmen und es den Unglückseligen zu schenken.
Die Natur wie das Leben und die Gesellschaft sind nicht gerecht und gleich, im Gegenteil; erst der moderne Staat schafft einen egalitären Boden durch Rechtsgleichheit. Die christliche Identität meint: Wir wollen niemanden verkommen lassen, schon gar nicht, wenn er unverschuldet in Not ist. Aber einen politisch legitimen Auftrag zu einer Diktatur des Mittelmaßes, den gibt es nicht. Nicht mal gegenüber Topmanagern, die unser Mitgefühl wahrlich nicht brauchen, zumal wenn die Boni stimmen.
Was heißt das alles ethisch? Bomben-Boni und Mindestlohn sind zwei Seiten einer Medaille. Für die Arbeitnehmer mögen starke Gewerkschaften kämpfen, gut so. Den Managern sollen Wirtschaftsprüfer, Steuer und Bankenaufsicht auf die Finger schauen, recht so.
Aber einen sozialverträglichen Bonus, den die verschnurgelten Kleinbürger Seehofer, Westerwelle und Merkel festlegen und dabei opportunistisch in die BILD schielen, was die Stimme des Volkes sagt, das ist Murks nach Marx.
Man kann den Kapitalismus nicht dadurch bändigen, dass man ihn Beamten übereignet. Banken funktionieren nicht als Behörde, weil auf den Kapitalmärkten Raubtiere und Schlitzohren agieren, jedenfalls keine Amtsschimmel und Sesselpupser.
Quelle: starke-meinungen.de