Logbuch
QUELLENSCHUTZ.
An der Pressekammer des Berliner Landgerichts scheiden sich gelegentlich die Geister. Das ist ja der Sinn der Sache. Rechtsprechung heißt Richtungen vorgeben wollen. So sieht die FAZ gerade den Untergang der freien Presse besiegelt; kleiner hat sie es nicht.
Es geht um die schmutzige Wäsche, die der Springer Verlag mit seinen Boulevard-Chefs in der Öffentlichkeit wäscht. Jüngst übt ein hochgezogener Kriegsreporter namens JR dafür Rache, dass Gegenstand der Berichterstattung, der Schmuddel der Welt, und Innenverhältnisse der Redaktion, der Schmuddel bei BILD, sich in nichts nachstanden, und er gehen musste. Für meine Begriffe war es nicht nur „sex on demand“, sondern auch angebotsorientiert „sex on sale“, was ich da so im Borchardt beobachtet habe. Aber da will ich nicht rein; ich habe das MILIEU jedenfalls gesehen und hatte keinen Bedarf an Nähe.
Zur Sache: Ist ein Verleger, dem man unaufgefordert eine interne Korrespondenz übergibt, um seinen früheren Arbeitgeber zu diskreditieren, verpflichtet, diesem Verrat mittels QUELLENSCHUTZ zu decken? Oder darf er das Material vernichten und den Verleumdeten über den Vorgang informieren? Zumal, wenn es sich um ein Blatt wie die BERLINER ZEITUNG handelt und eine Figur wie deren Verleger HF (die Richter gehen recht weit in der Distanz zu dieser Person; er sei, so sagen sie explizit, ein Geschäftemacher).
Das Gericht fragt, ist QUELLENSCHUTZ vereinbart worden? Also ist so etwas ausdrücklich und beidseitig zu vereinbaren. Der Deutsche Presserat, eine PR-Gesellschaft zum White-Washing von Verlegern, hat den Schuss wieder nicht gehört und widerspricht. Was die FAZ treibt, sich dem anzuschließen, verstehe ich auch nach wiederholter Lektüre des Artikels nicht.
Denn eine Denunziation mittels Vertrauensbruch ist ja nicht dadurch aus der Welt, dass der so bösgläubig gemachte Journalist den ihm zugespielten Schmuddel nicht druckt; der Verrat ist damit in der Welt und wirkt auch ex negativo. Man wird instrumentalisiert. Das soll ein Naturrecht des Denunzianten sein? Das leuchtet mir nicht ein. Logische Folge: QUELLENSCHUTZ bedarf der Vereinbarung.
Wie schützt man sich gegen die Instrumentalisierung durch Informanten? Ich habe kürzlich einen Umschlag mit unaufgefordert zugesandtem Material ungeöffnet einem Anwalt übergeben. Maßgabe: Versiegeln, ein Jahr liegen lassen, dann ohne Einsicht vernichten. Hat keine 500€ gekostet, kann sich also jeder leisten. Niemanden werde ich darüber informieren. Hier liegt das eigentlich Unappetitliche des vor Gericht siegreichen Berliner Verlegers. Auch so MILIEU, ein anderes als das der BILD, aber definitiv ein MILIEU.
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DER ROMAN MEINES LEBENS.
Von einer Reportage-Schulung wird im Netz berichtet, in der Edelfedern heranwachsende Journalisten unterrichten. Dort sei die Aufgabe gestellt worden, den ersten Satz aus dem ROMAN MEINES LEBENS zu schreiben. Das reizt mich.
Ich bin ganz sicher, dass ich keine AUTOBIOGRAFIE schreiben werde. Aber wenn wir über einen Roman reden, also einen fiktionalen Text, da gibt es doch einen Moment der Versuchung. Es müsste halt nur mehr sein als ein schlichter „Schlüsselroman“, der die Banalitäten des Alltags vergeheimnist und Mittelmäßiges zu Sensationen stilisiert. Wo das Faktische langweilig, müsste Fiktives erzählt werden, das eine eigene Qualität erlangt, zu einer Fiktion wird, die literarische Qualität erlangt.
Und dazu nun der erste Satz? Der den Leser so in den Bann zieht, dass er das Buch nicht mehr aus der Hand legen mag. Ich nähme einen Satz, der mich seit den frühesten Tagen meines Berufslebens begleitet. Ich war Pauker, schlimmer noch Deutschlehrer, und stellte aus Spaß einer Quinta eine Erlebniserzählung zur Aufgabe unter dem notorischen Titel „Mein schönstes Ferienerlebnis“. Eine Deppenübung.
Routinemäßig korrigierte ich den Klassensatz durch, bis ich auf folgende Eröffnung stieß: „Kaum waren wir angekommen, als wir schon da waren.“ Weltklasse! Das ist er, mein Eröffnungssatz: Kaum waren wir angekommen, als wir schon da waren.
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INFANTEN.
Es kann nicht ganz leicht sein, einen Mythos für Zuckerbonbons zu schaffen, wenn sich ein Harald Riegels aus Bonn als HARIBO verewigen will. Sirup plus Schweinegelatine, was fett macht, bedarf der Erhöhung dazu, dass es froh mache. Allerdings sind die aktuellen Werbespots mit Erwachsenen im Kleinkindsprech nur sehr schwer zu ertragen.
Die Verkindlichung Erwachsener hat etwas Albernes, aber eben auch eine eigenartige Attraktivität. Opas reden mit Enkeln wie mit Debilen, weil die alten Säcke das putzig finden; den Kids ist das eher peinlich. Nach seinem Verhältnis zu FDP-Chef Lindner befragt, antwortet der Grüne Bundeswirtschaftsminister Habeck, es sei persönlich „supi“, aber in der Sache „kacki“. Das ist zur Hälfte aus dem hysterischen Jargon klimakterischer Tanten, zur andere die Kindersprache windelwechselnder Gouvernanten. Peinlich.
Die konservative Kulturkritik spricht von einer Dekadenz der INFANTILISIERUNG. Mag sein; aber warum? Solche Soziolekte sollen komisch sein. Hhhhm. Im Rheinland höre ich die Abschiedsformel „Tschö“, was dem Französischen „Adieu“ entstammt, einer Gottesnennung; was aber heißt bitte „Tschö mit Ö“? In Wien höre ich statt des „Küss die Hand, Gnä’ Frau“ jetzt ein „Küss die Händ“ als neuen Plural. Alle drei? Und zum Abschied ein „Baba“. Baba? Dem Türken ist das der Vater; der Engländer meint „god be with you“, wenn er „bye bye“ wünscht. Tschüss auch, bis die Tage.
Das Suffix -i, noch mehr das schweizerische -li, sind Verkleinerungen, die Nähe ausdrücken sollen. So wird aus dem Haferschleim das Müsli. Supi, danach machen wir Kacki. Und gegen Abend Vögli, wenn mögli.
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Die Dinner Party von abgehalfterten Politikern beim ZDF
Das ZDF ist ein Kombinat. Und Wandlitz will das Sagen haben. Das wissen wir jetzt, Roland Koch sei dank.
Um das Zweite Deutsche Fernsehen tobt eine öffentliche Debatte, die die Gemüter erhitzt. Auslöser ist nicht das TV-Programm, dessen Kernzielgruppe (Durchschnittsalter 70) ohnehin bereits aus dem Altersheim zuschaut.
Hier erregt nichts, weil es nichts Erregendes gibt. Wer jemals den Geist des Ortes am Sitz der Anstalt in Mainz-Lerchenberg geatmet hat, weiß, warum der Vergleich mit einem Kombinat polemisch angemessen ist: Ein Staat im Staate hat sich hier etabliert, dessen Beamte aus gutgepolsterten Sesseln auf die Holzbänke der freien Medienrepublik herabblicken. Darum gebaut ist eine Landschaft von festen Freien für die wirkliche Arbeit.
Wer den ausgeschiedenen und den amtierenden ZDF-Intendanten jemals mit Wagnerschem Mantel hat durch die Menge schweben sehen, weiß, was Mediokratie ist. Jetzt geht es um den Einfluss der Politik auf das Haus, das Konrad Adenauer einst als Alternative zu dem linken Sumpf namens ARD gegründet hat.
Eine von dem hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch organisierte Mehrheit von Unionspolitikern will den Chefredakteur Nikolaus Brender abgelöst wissen, früher oder später. Man bezichtigt ihn aus der Union der Zivilcourage und professionellen Arbeitens ohne Ansehen der Person. Das führt reflexartig zum Aufheulen des Intendanten-Hofstaats und aller Kombinatsmitarbeiter und mühsam organisierter Hilfstruppen, weil damit die „Staatsferne“ des Rundfunks gefährdet sei. Dies ist eine hohe Zeit der Krokodilstränen und der Pharisäersprüche. Man wird einiges unterscheiden müssen, will man den Kopf aus dem liberal gestimmten Empörungssumpf stecken.
Man muss nicht Hegel gelesen haben oder Preuße sein, um zu ahnen, dass das Geplärre der kleinen Seelen in den immer kleineren Parteien alles sein mag, aber nicht der Staat. Das ZDF wird, sagen auch unverdächtige Insider wie Claus Kleber, von „parteipolitischen Seilschaften“ bedroht, aber nicht von staatlichem Handeln. Die Legitimation der Heckenschützen des Roland Koch ist weit geringer, als angenommen wird.
Zweitens: Das ZDF finanziert sich aus Zwangsgebühren, die es über die GEZ in rüder und obrigkeitsstaatlicher Manier bei uns einzieht, ob wir uns das Langweilerprogramm aus Mainz ansehen oder nicht. Derart durch quasi-staatliche Macht privilegiert, soll es durch einen Verwaltungsrat beaufsichtigt werden, der diese institutionelle Macht legitimieren soll.
Das ist nach meinem staatsrechtlichen Verständnis nicht eine Dinner Party abgehalfterter Politiker, sondern eine hoheitliche Behörde, sagen wir, besetzt mit Richtern oder Philosophen, jedenfalls Beamten. Wer aber sitzt dort? Franz Maget, Christine Bergmann, Edmund Stoiber, Dietmar Bartsch, David McAllister, Laurenz Meyer…eine bunte Schar zweit- und drittrangiger Parteisoldaten, deren staatliche Qualität nicht erkennbar ist, weil sie gar keine Ämter innehaben, die sie als Staatsdiener ausweisen können. Erneut weht der Ludergeruch parteipolitischer Geschaftlhuberei.
Drittens: Ein stattliches Quorum von 35 deutschen Staatsrechtlern bemängelt folgerichtig den Fall Brender als den Versuch, „den Einfluss der Parteipolitik zu stärken“. Dabei weiß man, dass die bunte Mischung ohnehin nicht verfassungsgemäß ist; was Roland Koch dreist öffentlich eingesteht. Aber man will dem ZDF-Intendanten Markus Schächter, eigentlich ein Parvenu mit erstaunlicher diplomatischer Gelenkigkeit, der hier unerwartet Versteifungen bis an den Rand eines eigenen Willens erkennen ließ, den Rücken stärken. Denn er hat in der Vergangenheit dafür Sorge getragen, dass Einflussnahmen nicht öffentlich wurden, vulgo: die Unabhängigkeit des Senders gewahrt. Demokratietheoretisch ist aber der offene Eklat der verdeckten Einflussnahme vorzuziehen.
Viertens: Wenn der Rundfunk staatsfern sein soll, dann gilt dieser Abstand allemal für die Parteien. Sie schicken sich immer öfter und immer dreister an, den Staat zu ihrer Beute zu machen. Das ist das generelle Problem, das hier aufscheint. Liberales Denken handelt aber von den Grenzen des Staates, nicht von einer freiheitlich gestimmten Allgegenwart.
Fünftens: Die ARD-Anstalten sind nicht besser. Auch ein Überflug von Hamburg Lokstedt zeigt ein Kombinat, den NDR. Die Existenzberechtigung des öffentlich rechtlichen Rundfunks liegt in den besonderen Möglichkeiten eines Qualitätsjournalismus jenseits der Quote, der Parteipolitik und der Werbewirtschaft. Ich kenne niemanden, der diesen Gedanken in den Anstalten wirklich wirken sieht. Wäre man radikal, würde man die Zwangsbewirtschaftung an diese publizistische Qualität binden. Für ein RTL III ,und sei es von Herrn Schächter und seinem Major Domus Kurt Beck, gebe ich die Gebühren nicht her.
Siebtens: All diese Fragen stellen sich nicht mehr im Internet, in dem niemand mehr Herr und niemand mehr Knecht ist. Sagen dessen euphorische Freunde, die allzeit grundnaiven Blogger. Worüber sich Google totlacht. Für die dezentral privaten Nutzer des Webs gilt, dass nicht alle frei sind, die ihrer Ketten spotten.
Achtens: Die Meinungsfreiheit hängt an der relativen Freiheit von Redaktionen, nicht prinzipiell an dieser oder jener ökonomischen oder politischen Verfassung von Medien, solange diese in einem Wettbewerb auch um Reputation, sprich vertrauenswürdige Inhalte, stehen. Das Wesen von Presse in einer aufgeklärten Gesellschaft ist einerseits Verlegermacht, private oder staatliche, andererseits aber Redaktionsfreiheit.
Um diese relative Freiheit des Journalisten gegenüber seinem Verleger geht die Auseinandersetzung. Da gibt es Freunde großer Freiheiten und Gegner, weil es unterschiedliche Entwürfe von Freiheit gibt. Koch sei dank kann das jetzt jeder wissen.
Quelle: starke-meinungen.de