Logbuch

FÜRSORGEPFLICHT.

Wenn ich der König von Deutschland wär, trällert es aus dem Radio. Solche Machtwünsche liegen mir fern. Ich will nicht mal Kanzler werden. Das wollen wenige, die die Bürde des Amtes kennen.

Wenn ich der Chef der Süddeutschen Zeitung wär, sprich gewesen wär, bevor das Blatt ins Bergfreie fiel, dann hätte ich mich auf meine Fürsorgepflichten besonnen. Wenn Chef sein Arbeitgeber meint, dann hat man seine Mitarbeiter nicht nur zu fordern, sondern manchmal auch vor sich selbst zu schützen. Das gilt für alle, also die Redaktion, vor allem aber einzelne.

Wenn Chef sein Vorstand heißt, dann hat man das anvertraute Wirtschaftsgut zu schützen; dazu gehört auch die Reputation. Insbesondere wenn die Reputation das eigentliche Geschäftsmodell darstellt. Man setzt sein Blatt nicht durch gedrechselte Halbwahrheiten dem stillen Spott aus.

Wenn Chef sein Vorbild meint, dann ist man bei schlechtem Wetter und unter Beschuss als Kugelfang gefordert. Man stellt sich vor seine Leute und die Mission. Verzagte Feigheit adelt den Feldherrn nicht.

Mehr habe ich nicht anzumerken. Ich bin kein Insider und habe nun wahrlich niemanden zu tadeln. Wenn das alles aber am Ende nicht gelingt, warum auch immer, würde ich nicht mehr Chef sein wollen. Tschö mit öh!

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PUBLIC RELATIONS.

Dem Medienrechtsanwalt Christian Schertz widmete die ARD ein umfängliches Porträt, das ihn als Anwalt juristisch wie moralisch in hohem Ton würdigt. Nicht nur Kanzlei-Werbung, geradezu eine Hagiographie. Ich gönne ihm das, Neid ist mir nicht gegeben. Oft schafft er tatsächlich Recht.

Schertz wird weitgehend gerühmt. Seine Briefe seien gefürchtet, noch mehr aber ginge Wirkung von den Dingen aus, die er im Verborgenen tue. Und er stehe auf der Seite des Guten; manchmal wählt er selbst, was das Böse ist, gegen das er dann auch als Informant wirke. Ein Loblied mit einer solchen Emphase, dass man staunt, was im Öffentlich-Rechtlichen alles möglich ist.

Ich sage dazu nichts. Weil ich zu nah dran bin. Ich habe andere Kanzleien des Presserechts kennengelernt und schätze andere Anwälte dieser Disziplin; einem schulde ich sogar was. Erwähnenswert wäre allenfalls der Januskopf des Redaktionsleiters der ZEIT, der sich auch hier als Warner und Wahrer zu inszenieren weiß, während es Thema ist, dass der Anwalt sein Kampagnengehilfe war. Auch das werde ich nicht durch Tadel ehren.

Erwähnenswert erscheint mir, dass in diesem Stück Rechtsanwälte wie Redakteure mit der größten Selbstverständlichkeit als PR-Manager agieren. Sie sind es, sie tun es, aber sie sagen es nicht. Es macht sich süß und ehrenvoll PR, wenn eine Robe am Haken hängt oder eine Haltung. Asinus asino pulcher.

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TAUBENSCHISS.

Zu Pfingsten feiert man, wenn gebildet, Völkerverständigung; und das ist mehr als Dolmetschen. Für die christlichen Seelen unter uns, die noch bibelfest sind, ist das das Ausgießen des Heiligen Geistes in der Urkirche fünfzig Tage nach Ostern mittels Taube. Versteht kein Mensch. Die Urgemeinde findet zusammen; man versteht einander, obwohl man ganz unterschiedlicher Muttersprache war. Der Grieche nennt das XENOGLOSSIE. Der Gläubige spricht nicht, es spricht aus ihm und alle verstehen es. Eigentlich ist es die initiale Indoktrination.

Während ich in meinem Katechumenenwissen um die Taube krame, sehe ich im Fernsehen Bilder von diesen Demos mit Palästinaflaggen und den notorischen Tüchern. Eine arabisch anmutende junge Frau mit Pallituch hält ein Plakat hoch, auf dem das Wort WERTEDIKTATUR steht. Das ist so dumm nicht. Unsere Rechtsordnung, die Verfassung also, beruht auf einem absolut gesetzten WERT, der allerdings wirklich schwammig ist, auf einem unbestimmten Rechtsbegriff: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dazu fehlt auch dem Kalifen das Recht.

Die Annahme von unveräußerlichen Menschenrechten ist die politische Taube der Moderne, der Heilige Geist der Verfassung. Steht zuerst 1776 in der Unabhängigkeitserklärung der abtrünnigen Kolonien Amerikas und vor 75 Jahren dann wieder im deutschen Grundgesetz. Der Geist dieser Moderne beruht auf einer Hypothese; das muss man einräumen. Die Annahme ist das Selbstbestimmungsrecht des Menschen. Diese Würde zu achten und zu schützen, das ist die Aufgabe aller staatlichen Gewalt. Weil das so gesetzt wird, bin ich bereit, es eine WERTEDIKTATUR zu nennen. Ja, daran kommt man nicht vorbei, wenn man hier bleiben will.

Würde also. Für alle? Auch für Frauen? Auch für Ungläubige? Auch für Gestrauchelte? Auch für Juden? Oder Hongkong-Chinesen? Und unveräußerlich? Das kann der Fremde also nicht durch seine eigene Würdelosigkeit verwirken? Nicht mal der Feind? Eine ziemliche Zumutung, die Taube zu Pfingsten.

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LICHT AN.

Berlin wäre bei Touristen wie Zugezogenen nicht so attraktiv, hätte es nicht traditionell den Ruf eines ungebremsten Nachtlebens. „Kreuzberger Nächte sind hundert Meter lang und länger“, sangen einst die ortsüblichen Gebrüder Blattschuss. Es ging um die in Berlin angeblich fehlende Sperrstunde. Und die fehlenden Sperrbezirke wie den fehlenden Wehrdienst, aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte.

Der Mythos des NACHTLEBENS setzt historisch auf die ROARING TWENTIES auf, die Zwischenkriegszeit, in der sich ein wildes Partymilieu entfaltete. Ich summe immer noch die Melodien aus dem Kinofilm „Cabaret“ mit Liza Minnelli. Und natürlich die Dreigroschenoper Brechts, zu der es jüngst einen wirklich grandiosen Film gab (Titel MACKIE MESSER von Joachim A. Lang). Aber grundsätzlicher gefragt: Was ist es, dass die großen Städte mit dem Ruf der endlosen Lustbarkeit verbindet? Die Laterne. Licht an?

Im späten 17. und frühen 18. Jahrhundert beginnt in den europäischen Metropolen tatsächlich das „street lightning“. Die Gaslaterne oder dann das elektrische Licht verändern das urbane Leben. Eine weitere Tageszeit spreizt nun deutlich das wache Leben. In einem Buch zur Aufklärung lesen ich von dem „Philosophen der Nacht“, einem Roger Ekirch; ich erinnere mich, mal einen dicken Wälzer von ihm in der Hand gehabt zu haben, wo es um die Geschichte der Dunkelheit ging (ein eher fahriges Werk). Es sei eine Tageszeit für weitere Arbeit, vor allem aber für „Freizeit“ („leisure“) hinzugekommen. Das stimmt für den Schuster, der im Kellerloch, bisher nur auf eine Glaskugel angewiesen war, und nun auch nachts bei seinen Leisten bleiben konnte.

Aber die Erfindung der Freizeit, ist das auch eine städtische Errungenschaft? Man ist ambitionierter. Das aufgehende Licht der großen Städte stehe für ENLIGHTMENT, also „Erleuchtung“, als „Aufklärung“ nur schlecht ins Deutsche übersetzt, nämlich die Flucht aus der Dunkelheit des Unwissens, des Analphabetentums, der Unfähigkeit zu rechnen, des Aberglaubens und der Intoleranz. Die Straßenlaterne als Symbol des Großen Lichts der Aufklärung. Da sieht man mal wieder, wie sehr die Philosophen daneben liegen können.

Was das NACHTLEBEN ausmacht, ist nicht VERNUNFT, sondern ausdrücklich deren Gegenteil, die vorsätzliche Unvernunft. Hier herrscht nicht der klare Verstand, sondern der nachdrücklich vernebelte. Hier kommt zum Zuge das Menschenrecht auf RAUSCH, seit Dionysos, dem Weingott der Antiken, notorisch. Es betätigt sich der Abgrund der menschlichen Seele, wenn nicht der Abgrund des Körperlichen. Dazu braucht es, damit man beim Straucheln nicht allzu sehr strauchelt, ein ganz klein wenig Licht, den Halbschatten einer Gasfunzel, mehr nicht. Kein Neon. Nachts sind alle Katzen grau. Im Dunkeln ist gut munkeln. You name it.