Logbuch
DIE WARE LIEBE.
Es gibt in Berlin ein kleines Medienangebot, das sich nicht nur für wichtig hält, sondern für einen Vorkämpfer („Pionier“). Es betreibt Internet-Kommunikation, die es mit einem Spree-Bötchen symbolisiert und einem Lädchen in Charlottenburg. Der Gründer ist ein Grüner aus Bielefeld, der eine Karriere beim SPIEGEL wie dem HANDELSBLATT vergurkt hat und gleichwohl wegen täglicher Bloggerei berühmt wurde. Ein Mann von Talent und schneidender Eitelkeit.
The Pioneer ist das erste Medienschiff der Welt, sagt es von sich selbst. Der Musikdampfer-Pionier macht reinsten Journalismus, sagt er über sich. Und betreibt prahlend einen PR-Bumms, woran niemand Zweifel hat, der PR kennt. The Pioneer is PR. Ich könnte von einem OXYMORON sprechen, was aber auf Verständnisschwierigkeiten stoßen könnte. Nennen wir es also einen Amüsierbetrieb mit dem Versprechen wahrer Liebe. Das ist, was er bietet: DIE WARE LIEBE. Sich daran zu stoßen, dass er PR macht, aber Journalismus drauf schreibt, ist eher bigott. Er ist publizistisch kein leichtes Mädchen, nimmt aber Geld (oder gibt das anderer Leute aus). Wie so viele.
Der ohnehin deroutierte SPIEGEL will das neuerdings alles aufgeklärt (!) haben und in 99 Recherchefragen gegossen; das lese ich erst gar nicht. Gabor hat die schlicht vorab veröffentlicht, der Trick ist von mir und gut. Der SPIEGEL entsprechend pissig; aber ich lese das ja nicht. Das darf hinter der Bezahlschranke Patina ansetzen. All das wäre also der übliche BORCHARDT-GOSSIP, wenn nicht ein typisches Paradoxon darin aufschiene.
PRESSE ist ein Geschäft von Geschäftemachern, die als Monstranz vor sich hertragen, dass sie damit der Allgemeinheit dienen. Diese Kombination von Verheißung und Verheizung ist eigentlich typisch für Religionen. Pressefreiheit war immer auch die Freiheit dieser Hohen Priester, schamlos Kasse zu machen. Die strukturelle Verlogenheit von Verlegern liegt in der Doppelmoral der WARE LIEBE. Insofern sind auch die neuen Oligarchen aus Kalifornien typische Spezies dieser publizistischen Pimps („pimp your business“).
Der Spree-Kapitän mit der blaugetönten Brille rühmt sich, keine Werbung zu machen, meint Raum oder Zeit für Produktreklame zu verkaufen. Eh klar. Die moderne Neigungsehe von Profit und Presse heißt PR. PR ist der Pionier.
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LITIGATION PR.
Wenn Rechtsstreite, sprich juristische Verfahren durch außergerichtliche Kommunikation begleitet werden, spricht man neudeutsch von LITIGATION PR. Eine Studentin befragt mich für ihre Master-Arbeit dazu. Also gebe ich mir begrifflich Mühe; lieber zu scharf als schwammig.
Im Strafrecht geht es immer um die PÖNALISIERUNG; sprich eine (zu vermeidende) STRAFE. In Rechtsstaaten hängt die im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung per Gesetzbuch an einer TAT oder andersgesagt an einem TATBESTAND. Dieser wiederum ergibt sich aus einem SACHVERHALT. Der wiederum aus BEGEBENHEITEN und Einstellungen der Handelnden zu ihrem oder anderen Verhalten. Hier heißt es früh wach zu werden, früher als die Gegenseite.
Da ein TATBESTAND relativ strikt zu TAT und STRAFE führt, ist auf dieser Stufe der Logik das Kind meist schon im Brunnen. Die LITIGATION PR legt daher ihr Augenmerk auf den SACHVERHALT. Mit einer notorischen Skepsis vor vermeintlichen Fakten und sonstigen Vorurteilen steht zuvörderst die „Konstruktion des Sachverhalts“ an; dieser ist prinzipiell suspekt, sprich offen. Schon der SACHVERHALT muss möglichst so angelegt sein, dass er zum „gewünschten Tatbestand“ führt.
These: „Zumindest sind Sachverhalte so anzulegen, dass unerwünschte Tatbestände vermieden werden.“ Was hier so unschuldig daherkommt, ist ein Satz von erheblichem Gewicht. Aber so denkt LITIGATION PR. Ich kann als Nicht-Jurist nicht beurteilen, ob eine strafrechtliche Verteidigung auch so denkt; vielleicht führt das Standesrecht da zu Restriktionen. Ein solches Standesrecht gibt es für PR-Leute aber nicht wirklich, zumindest nicht in der Praxis. Nichts ist für uns „beyond reasonable doubt“. Wir haben schon Pferde kotzen gesehen…
KONSTRUKTION DES SACHVERHALTS: nichts steht fest, schon gar nicht vermeintliche Indizien, überhaupt nichts aus spekulativen Zeugenerinnerungen. Alle Wahrheiten sind nur halbe. Hieran schließt sich das Recht Beschuldigter an, sich an bestimmte Dinge nicht mehr zu erinnern. Wenn nicht gar, überhaupt dort zu schweigen, wo man sich selbst belasten könnte. Also überhaupt zu schweigen. Das gefällt Journalisten nicht. Gut so.
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KEIN KOMMENTAR.
Nur weil mir jemand eine Frage stellt, muss ich mich nicht zu einer Antwort genötigt sehen. Klappe halten. Nicht (ohne Not) lügen; schweigen.
Man kann sich der Tatsache, dass man eine Frage als gestellt ansieht, schwer entziehen; jedenfalls wenn man daran rhetorisch herumeiert. Profis wissen das, Novizen brechen sich daran die Arme. Wer sich verweigern will, variiert sein NO COMMENT nicht. Man sagt das wie ein Automat.
Episode: Ein Anfänger aus meinem Presseteam hat die Frage einer Agenturjournalistin nach einem Akquisevorhaben mal so beantwortet, dass er dieses Gerücht weder bestätigen noch dementieren wolle. Falscher Fehler. Daraus wurde nämlich in der folgenden Meldung eine Bestätigung, weil das Gerücht „weder dementiert noch bestätigt“ worden sei. Reingefallen! Der Leiter der Finanz tobte damals, wie man in der PR so naiv sein könne. Es drohten Köpfe zu rollen.
Meine Schlussfolgerung: ich sage gar nichts; ich schweige. Denn das ist, was KEIN KOMMENTAR eigentlich meint. Man lässt sich erst gar nicht in die Zwangslage versetzen. Wieso sollte man sich einer Nötigung zur Aussage aussetzen, wenn man das nicht will oder kann? Übrigens ist die Verleitung zu einer Begründung des eigenen Verhaltens ein klarer Schritt in Richtung Abgrund. Dann kann man auch gleich losplappern.
Wie das damals mit der zu erwerbenden Company ausging? Nun, die Agentur schrieb: „Die kaufen das!“ Die Finanz tobte und forderte von der PR ein Dementi. Wir waren unter Druck. Ich schaute ins Gesicht meines Chefs und sah sein Interesse aufblitzen. Es kam die Frage: „Was kosten die denn?“ Tjo, dann haben wir sie gekauft und so die falsche Agenturmeldung wahr gemacht. Man konnte sich das damals leisten. Finanziell wie PR-technisch.
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LEBERWURST.
Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.
Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.
„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.
Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.
Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?