Logbuch
SCHWEDENKISTE DIE ZWEITE.
Zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts machte sich ein thüringischer Pfarrer und Heimatforscher namens Carl Lerp an eine randvolle Kiste von Dokumenten aus dem späten achtzehnten Jahrhundert. Er war auf eine Anweisung gestoßen, wie der Schatz zu ordnen sei. Sein verdeckter Instrukteur war kein geringerer als HERDER.
Es sind über 6000 Dokumente auf mehr als 20.000 Seiten, die Lerp mit mutiger Hand auf Pappdeckel leimt; am Ende bewältigt der Gothaer Buchdruck das Werk zwischen 20 Foliodeckeln. Die Briefe sind durchgängig codiert: die Orte Thüringens im Griechischen verklausuliert und eine fiktive persische Zeitrechnung angewandt. Selbst HERDER nutzt mehrere Schreiber, damit seine Handschrift rätselhaft bleibt. Es folgt eine Odyssee über Jahrhunderte. Von den Nazis beschlagnahmt, hatte die Rote Armee die Bände der SCHWEDENKISTE nach Moskau entführt.
Genau genommen kommen neunzehn Bände nach dem Zweiten Weltkrieg zurück ins Geheime Staatsarchiv der DDR; der Band X fehlt zunächst. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Es geht mir um die handelnden Personen im 18. Jahrhundert. GOETHE wird hier zu Unrecht genannt. Ich habe SCHILLER eher im Verdacht. Ganz sicher bin ich, was HERDER angeht. HERDER kannte die ganze Kiste und er war Illuminat.
Woher stammt mein Verdacht? Nun, aus den Aufzeichnungen eines seiner Freunde, des Verlegers HARTKNOCH aus Riga. Das ist auch die Brücke zu den Freimaurern in Stockholm (Partnerstadt Rigas), denen die Kiste ex Gotha zu Beginn des 19. Jahrhunderts zugedacht wurde. Daher SCHWEDENKISTE. Heute gehört das Konvolut angeblich der Großen National-Mutterloge zu den Drei Weltkugeln von 1740 zu Berlin. Mehr weiß man nicht; sind halt Geheimgesellschaften. Man müsste den Leim im Deckel vom zehnten Band mit dem der anderen Bände chemisch vergleichen. Knochenleim lässt sich ja sehr genau datieren und lokalisieren.
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SCHWEDENKISTE.
Zu den ungeklärten Traditionen der ILLUMINATEN gehört der sagenumwobene Band X aus der SCHWEDENKISTE, jene Sammlung, die von Gotha nach Stockholm und später Moskau gewandert ist, um schließlich nach Merseburg zurückzukehren.
Ich habe Zweifel, dass die russischen Archivare damals den Originalband zurückgegeben haben. Man wird eine Hochzeit veranstaltet haben zwischen authentischem Material, geschickten Fälschungen und natürlich Auslassungen. Das ganze Konvolut geschickt neu mit altem Material gebunden.
Insbesondere die IM-Erklärung von GOETHE scheint mir gefälscht. SCHILLER, der wäre dafür anfällig gewesen. Aber nicht GOETHE; glaube ich nicht. Dazu war der feiste Bonvivant zu feige.
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BISSCHEN SCHWUND.
Der Mensch ist begabt, nach Höherem zu streben. Siegreich berührt er Gipfelkreuze in ungeahnter Höhe. Die Krone der Schöpfung. Ein leerer Wahn.
Bei der Besteigung eines Achttausenders sind fünfzig Bergsteiger über einen verunglückten und gerade sterbenden Hochträger gestiegen, ein Teil dabei dann schon über dessen Leiche, weil es galt, das Wetter auszunutzen. Der Sherpa ist in seinem Seil kopfüberhängend in den Abgrund hängend verreckt. Man hatte das kommen sehen, weil er nur unzureichend ausgerüstet war.
Ich kann mich über die Sensationen dieses Typs nicht mehr richtig empören. Allenfalls erwähnenswert, wie von dem Wahn nur noch die reine Form bleiben kann. Das ist nicht mehr Wandern oder Sport, es ist Wahnsinn. Sieger sein über die Natur. Übrigens sind schon neunzig weitere Opfer dem K2 genannten Gipfel geschuldet. Ich erinnere ein Treffen mit Reinhold Messner und meine Verstörung darüber, wie leer der Mann ist.
Nehme mir vor, heute mal was Wesentliches zu machen. Auf der 17. Juni vor dem Ernst-Reuter-Platz steht bei Wind und Wetter ein Wohnungsloser, der den an der Ampel haltenden Autofahrern die Obdachlosenzeitung anbietet. Gestern bin ich an ihm vorbeigefahren, weil ich gerade telefonierte. Das ist sonst nicht meine Art. Ich fahr heute mal eigens da lang.
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LEBERWURST.
Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.
Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.
„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.
Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.
Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?