Logbuch
ARSCHGEWEIH.
Die Nachtwache als Arschgeweih. Tätowierungen der Museumsbesucher, auch des unteren Rückens, mit Motiven des Hauses, das bietet das Rembrandt-Museum zu Amsterdam. Tattoo for you.
Ich bin ein Freund der Museumspädagogik. Das ist, wenn man eine Cafeteria betreibt, um Publikum anzulocken und für die Kunst zu gewinnen. Oder T-Shirts verkauft. Alles, was hilft. Den Vogel abgeschossen haben die Holländer jetzt mit der Tätowierstube im Museums-Shop zur Popularisierung Rembrandts. Was mich über "tribalism" nachdenken lässt, unsere Neigung, am menschlichen Körper Verunzierungen anzubringen, wie sie bei sogenannten primitiven Völkern gängig waren.
Da ist dann gleich die nächste Klippe. Ich kenne nicht die aktuelle anthropologische Diskussion, aber ich bezweifle, dass man indigene Völker noch als primitiv bezeichnen darf. Dass hat ja schon etwas Wertendes, wenn der weiße Mann in Khaki-Uniform, Modell Hercule Poirot, durch den Urwald schreitet und sich an exotischen Stämmen ergötzt. Hagenbeck soll sie in Hamburg dann im Zoo ausgestellt haben.
Kulturelle Aneignungen also. Was aber ist die Bedeutung der Verunzierung einer Mädchenlippe durch einen Draht? Des Nasenrings? Oder der Tunnel in den Ohrläppchen? Oder des chinesischen Schriftzeichens auf dem Unterschenkel? Ich will es erst gar nicht wissen. Allerdings gibt es interessante Varianten. Das Knast-Tattoo zum Beispiel. Die Mörder-Träne. Oder die Embleme des trunkenen Seemanns. In Duisburg-Ruhrort soll es noch vor Jahren einen Fachmann gegeben haben, der die ganz ungelenke Art beherrschte; deshalb eine Attraktion. Amy Winehouse hatte so was.
Wenn der Körper der Tempel der Seele ist, dann dürfte er ohne Unterhautbemalung zurechtkommen. Aber das ist ein Dünkel; vorkritisch. Dazu sollte sich nämlich nicht abfällig äußern, wer Kleiderordnungen fordert und selbst Blumen am Revers trägt.
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EIN KIND DER LIEBE.
Welches Gemälde würde ich mir kaufen, hätte ich jedes Geld der Welt? Nun, sicher eine LESENDE. Aber welche? Ich wüsste, worauf meine Wahl fiele.
Wir sehen eine Frau in blauer Jacke mit gebundenem Haar, offensichtlich hochschwanger, einen Brief lesend. Sie steht in einem Zimmer eines solide möblierten Patrizierhauses in Holland gegenüber dem Fenster, vor ihr ein Tischchen, das eine abgelegte Perlenkette zeigt, ein Tuch, ein Schmuckkästchen andeutend.
Von Vincent van Gogh, einem Landsmann des Malers, wissen wir, dass er den Ausdruck von Schönheit und Würde in der Schwangeren sah, die, da sie liest, zum gebildeten Delft des 17. Jahrhunderts gehört haben muss. Die lederbeschlagenen Stühle und die opulente Wandkarte der Niederlande deuten auf den Wohlstand des aufgeklärten Bürgertums. Eine eher selbstbewusste als sentimentale Frau, deren Schmuck von Charme und Anmut vergangener Auftritte künden. Sie trägt, ahnen wir, ein Kind der Liebe in sich.
Der Brief könnte von dem fernen Gatten künden, der wie andere Bürger Delfts mit Südostasien Fernhandel treibt. Oder, so wagen wir eher zu vermuten, einer Liebschaft, die offensichtlich nicht ohne Folgen blieb. Die Farben sind selbst dort vage, wo sie auf klare Töne anspielen, Zitronengelb oder das Blau, das der Briefleserin den Namen gab. Die Kraft der Szene liegt im Momenthaften, einem Moment, der eingefangen wurde und doch entrückt ist.
Das Gemälde kündet von einem Geheimnis, das es zugleich bewahrt. Große Kunst. Dafür sind 25 Millionen kein Geld.
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OBEN OHNE.
In den städtischen Freibädern Berlins sind Frauen nicht mehr verpflichtet, bei zweiteiligen Badeanzügen („Bikini“) ein Oberteil zu tragen. Man ist den Männern gleichgestellt, also nur noch zur Bedeckung der primären Geschlechtsmerkmale angehalten. Die sekundären, auch Busen genannt, dürfen zur Schau stehen.
Ich werde darüber nicht aus religiöser Perspektive reden, da ich mich prinzipiell aus Glaubensfragen raushalte. Nur soviel: einen expliziten Verhüllungszwang für Frauen kann man auch sozial lesen, also als Machtfrage, die mit dem Gleichheitsgebot unvereinbar ist. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte.
Mir geht es um zunächst die virile Binnenkultur, sprich die Frage „Männer und Mode“ im Sommer. Schon in den Restaurants greift die Geschmacklosigkeit zur Eskalation in das Unsägliche. Ich sage nur: Bermudas und Sandalen (mit Socken). In den Badeanstalten kommen jetzt wieder die enggeschnittenen Badehosen, die Auskunft darüber erteilen, ob wir Links- oder Rechtsträgerschaft sind. Vorbei die Diskretion der weiten Sporthosen; man trägt wieder Slip. Die Londoner TIMES spricht von „budgie smuggler“, das sind verborgene Wellensittiche. Urkomisch.
Im Osten der großen Stadt feiert die FKK-Kultur der DDR fröhliche Urstände. Da gibt es eine eigene Tradition. „Wir hatten ja nüscht!“ Tja, und dann eben auch nüscht an. Jetzt mein Punkt: Wer erlaubt sich die Freikörperkultur? Eben nicht die Arno-Breker-Gestalten unter uns, sondern jene, bei denen die Natur selbst eine Bedeckung nahegelegt hätte. Und wir reden hier nicht nur über Ästhetik, sondern auch schon über Hygiene.
Und das heißt für den Zeitgenossen: Augen zu und durch.
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LEBERWURST.
Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.
Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.
„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.
Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.
Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?