Logbuch
WÄRMEMARKT.
Die Erneuerbaren Energien können mehr als wir ihnen erlauben. Wir werden halt nur lernen müssen, über den Tellerrand hinaus zu denken. Netzausbau. Speichermedien.
Früher wurden Dörfer nicht nach der Anzahl der Häuser bewertet, sondern der Feuerstellen. Armut fror im Winter. Man sieht es an der Architektur der englischen Cottages: Kamine wurden voller Stolz deutlich sichtbar von der Seite angebaut, als Zeichen des Luxus. Die Zivilisation begann am Kamin, nämlich mit dem Kochen und der Heizung.
Was sich jetzt epochal verändert, ist die Verbannung des Erdgases aus dem Wärmemarkt. Man darf dabei einer vordergründigen ökologischen Augenwischerei nicht auf den Leim gehen. Der Wärmemarkt wird staatlicherseits Zug um Zug für Strom monopolisiert. Das ist, was passiert. Und das ist neu. Früher galt die Sekundärenergie Elektrizität als zu wertvoll für solche Verwendung. Direktheizung mit Strom war ein ökologisches Sakrileg.
Geheizt werden sollte mit den Primärenergien; zunächst Holz, dann Kohle, dann Öl, dann Stadtgas, dann Erdgas. Das kam aus Niedersachsen, den Niederlanden, aus Norwegen und dann aus Russland. Daran ist geopolitisch etwas geändert worden. Ich kenne übrigens den NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg noch als Energieminister des Ölexporteurs Norwegen, dessen Reichtum auf der Förderung von Öl und Gas in der Nordsee beruht. Aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte.
Die Stromversorger drängten in meiner Jugend durchaus in den Wärmemarkt, allen voran das RWE, der Erfinder des Nachtspeicherofens, aber es gab ökologische Bedenken wegen des geringen Wirkungsgrades; das interessiert heute niemandem mehr, wenn überhaupt noch jemand weiß, was das ist. Nun also das Monopol für Strom im Wärmemarkt. Die Wärmepumpe, eine umgedrehte Klimaanlage, als Heilsbringer.
Die Erneuerbaren Energien sollen dabei grundlastfähig werden, also immer durchlaufen dürfen, wenn sie wetterbedingt laufen können. Das ist der Hintergrund der Polemik gegen die Kernenergie, die für eine „Verstopfung der Netze“ (Kathrin Göring-Eckart) sorge. Da ist etwas dran, da Kernkraftwerke aus technischen Gründen durchlaufen müssen. Wenn die Erneuerbaren aber nun wetterbedingt nicht liefern können, braucht man Spitzenkraftwerke; das sind nun leider Kohle, Öl und Gas. Siehe oben.
Übrigens glaube ich an die Grundlastfähigkeit der Erneuerbaren. Irgendwo ist immer Wind, irgendwo ist immer Sonne. Oder Laufwasser. Und sei es in den Alpen oder der Sahara oder im Norden Kanadas. Wir reden daher eigentlich über Netzausbau und Speichermedien (zum Beispiel Wasserstoff oder Aluminium). Da hapert es. Tja, eigentlich bin ich ein Grüner. Da staune ich selber.
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DER KLEINE MANN.
Wer die Lösung kommuniziert, bevor er das Problem kommuniziert hat, macht die Lösung zum Problem. Ein politischer Rat an Rot und Grün.
In Thüringen freut sich der Rechtspopulisten Björn Höcke, von dem man gelegentlich braune Töne hört, darüber dass ein Parteigenosse der AfD bei einer Landratswahl im ersten Anlauf 47 Prozent der Stimmen erzielte, also eine Machtergreifung nur knapp verfehlte. Die SPD liegt dort bei 13 Prozent, die Grünen unter 5.
Wenn der Wahlforscher Manfred Güllner Recht hat, so gibt die SPD als historische Partei der kleinen Leute bundesweit an die AfD ab, weil sich der sprichwörtliche KLEINE MANN eben auch als solcher fühlt. Im ländlichen Osten mag noch das Syndrom der Veränderungsverlierer hinzukommen. Die Hälfte geht gar nicht zur Wahl, von der anderen Hälfte wählt die Hälfte die Braunen. Diese Art der Protestwahl hat historische Parallelen; die NSDAP hat in eben diesem trüben Wasser gefischt.
Die normalen kleinen Leute fürchten einen Verlust jener Normalität, die ihnen noch Halt gegeben hat, auch wenn die Zeiten hart und das Leben bitter war. Sie sehen „ihre“ Politiker an einer ZEITENWENDE mitwirken, in der ihnen eben dieser Halt fehlt. Wenn Dich die soziale Frage als Lohnarbeiter drückt, haben die grünen Petiten ewiger Studenten einen anderen Rang. Oder das Klimatische der empfindsamen beamteten Bourgeoisie.
Hier herrscht Klassenkampf, aber anders als es sich Karl Marx gedacht hatte. Und die AfD ist eine Antwort auch auf die soziale Frage, eine falsche Antwort, ja, aber eine Antwort. Den Scheiß macht er offensichtlich nicht mehr mit, der kleine Mann.
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QUELLENSCHUTZ.
Naive Informanten glauben, dass riskante Hinweise bei Journalisten in besten Händen seien, weil diese zur Diskretion verpflichtet. Anonymität sicher? Ein fataler Irrtum.
Ich kenne keinen Whistleblower, dem der Fehdehandschuh Glück gebracht hätte, keinen. Deshalb interessiert mich ein Urteil der geschätzten Pressekammer des Berliner Landgerichts. Ich möchte dabei nicht in die Ehrenhändel des Ex-Bild-Chefs JR reingezogen werden. Und ich gehöre nicht zum Freundeskreis des Besitzers der Berliner Zeitung HF. Und ein MD ist deutlich größer als mein sonstiger Umgang. Es geht mir nur um den Kinderglauben an den journalistischen Quellenschutz. Dazu lese ich aus der Berliner in (deren) eigener Sache.
Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe. Das Landgericht Berlin weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.
Das Gericht befand, dass es an übereinstimmenden Willenserklärungen zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis (die Berliner Zeitung) „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.
Das Ende einer Posse: JR wollte über HF MD anonym diskreditieren, wovon HF MD in Kenntnis setzte, was in den Augen vieler HF als Verleger diskreditierte und nicht JR, den Heckenschützen. Dazu ist jetzt Recht gesprochen. Nicht mein Thema. Aber ich kenne einen Informanten von der Außenalster, der sich seine Anonymität in einem Vertrag, in dem natürlich sein Name stand, schriftlich von der Redaktion versichern ließ; das fand ich früher immer komisch. Jetzt nicht mehr.
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LEBERWURST.
Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.
Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.
„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.
Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.
Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?