Logbuch
NACHTLEBEN.
Die Nacht ist uns zur Einkehr gegeben, zum Schlaf. Wenn da nicht die Lichter der großen Stadt wären und die Versuchungen der halbdunklen Gassen. Metropoles Zwielicht.
Die osmanische Metropole wandelt sich mit dem Sonnenuntergang völlig. Wo gerade noch ein Universum an Gütern aus den Ladenlokalen prahlerisch in die Gassen des Bazars platzte, kehrt nicht nur Ruhe ein. Die bunte Vielfalt verschwindet völlig hinter grauen Toren. In wenigen Augenblicken herrscht nach außen die Leere von Trutzburgen, die ihr Innerstes nächtens trotzig verbergen.
Die Nacht wird als allgemeines Unheil angenommen, gegen das man sich mit Tür und Tor, Schloss und Riegel zu schützen hat. Das Leben verlagert sich in die Privatsphäre der geschützten Häuser. Hier nimmt Kerzenschein der Dunkelheit ihren Schrecken. Alle Höfe haben zur Straße riesige Tore. Die metropole Architektur etwa Konstantinopels spiegelt jenen Wechsel von einem Extrem ins andere bis heute. Das Nachtleben ist vor allem eins: verborgen.
Mit dem ausgehenden 17. Jahrhundert nehmen die Großstädte des Westens eine andere Wende. In ihnen entsteht nach Sonnenuntergang eine ganz und gar nicht private Vergnügungskultur. Ab 1660 setzt in Paris die Straßenbeleuchtung ein; die Nacht wird zum Tage. Alle Großstädte folgen. Ein Kulturbruch. Das Nachtleben entfaltet ein ganzes Gewerbe. Um höhere Kultur rangt sich Gastronomie vom Restaurant über den Tanzsaal bis zur Eckkneipe. In Deutschland ist dies bis vor 100 Jahren das schrille Berlin, dessen Straßen von Gaslaternen erhellt werden.
Ich lese aus dem 18. Jahrhundert die Briefe einer englischen Botschaftersgattin, die die Ambiguität des stillen Istanbul gegenüber dem wilden London preist. Das Osmanische war eine eigene Hochkultur des Heimlichen, die dem Fremden zu einem Teil verschlossen bleibt. Das grelle Nachtleben der christlichen Pendants beruhte auf etwas tief Trivialem: „street lighting“. Stadtgas.
Heute irritiert „gas lighting“ in viel weiterem Sinne; aber das ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte.
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ASCHERMITTWOCH.
Ab jetzt werden alle Buße tun, auf Fleischliches verzichten, abstinent leben und zwecks Läuterung in Sack und Asche gehen. Weil für den Christenmenschen auf die Sünde die Reue folgt. Wenn er doch noch in den Himmel will.
Ich habe da meine Zweifel, ob dieser Vorsatz unter dem Aschekreuz vierzig Tage, sprich bis Ostern, hält. Mein Blick auf Politik und deren Spiegelung in den Medien ist zwar des Possenspiels müde. Mich amüsiert Karneval nicht. Büttenreden ermüden mich. Albernheit ist mir peinlich. Aber der Karneval wird als Jahrmarkt der Eitelkeit weitergehen.
Im nationalen Staatstheater wird längst Komödie gegeben, während ich auf internationaler Bühne Tragödien aufziehen sehe. Manchmal denke ich, ich sollte meine Anstellung als Souffleur aufgeben, nicht mehr Strippen ziehen und, beispielsweise, die Garderobe übernehmen. Oder Hausmeister? Das wäre was.
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GRADMESSER.
Es gibt Versprecher, die Freudschen, die eine geheime Absicht offenbaren. Oder ganz läppische, die nur Bindungsdefizite zeigen. Wie man einen Bock schießt.
Die amtierende Bundesministerin des Äußeren, die Völkerrechtlerin Baerbock, Grüne, hat auf der Münchner Sicherheitskonferenz die Frage nach einem Waffenstillstand im Ukraine-Konflikt in einem bemühten Realschulenglisch dahingehend beantwortet, dass Putin sich dafür um 360 Grad drehen müsse.
Der Spot darüber scheint mir erlaubt, da man als Regierter schon wissen möchte, welch Geistes Kind die Regierenden sind. Es geht schließlich im Krieg und Frieden, also nicht wenig. Und neuerdings eine EU-Initiative, die Rüstungsindustrie endlich zur Produktionserhöhung zu motivieren; was gar nicht leicht scheint. Man könnte latenten Pazifismus attestieren, selbst in diesen Kreisen.
Das AA sollte ins Briefing für die Frau Ministerin das mit der Wassertemperatur aufnehmen. Wasser kocht bei 100 Grad, nicht bei 90. Man darf Wasser nämlich nicht mit dem Rechten Winkel verwechseln.
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LEBERWURST.
Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.
Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.
„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.
Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.
Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?