Logbuch
Heinrich Heine erzählt in seinen Artikeln für die Allgemeine Zeitung 1832 von der Pandemie in Paris, dass die Särge ausgegangen seien und die Choleratoten nur noch in Säcken beerdigt wurden. Zwei Knaben hätten neben ihm gestanden und ihn gefragt, ob er sagen könne, in welchem Sack auf dem Leichenberg wohl ihr Vater läge. Es sei „sehr störsam, wenn einem beständig das Sichelwetzen des Todes allzu vernehmbar ans Ohr klingt.“ Das ist uns ja dann doch bisher erspart geblieben.
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Vergleiche menschlichen Verhaltens mit dem von Tieren sind akademisch irgendwie aus der Mode. Zu Unrecht. Sehe diesen Film über Auerhähne. In der Biologie „der theatralische Ur-Hahn“ genannt. Sein, die Begattung einleitendes, Tanz- und Gesangsverhalten nennt sich BALZ. Diese Vögel führen es auf dem BALZPLATZ auf. Balzen auf dem Balzplatz. Alle Männchen posieren und plärren vor allen begattungswilligen Weibchen. Die besten Balzer bestimmen die Performance , dann die Kultur und am Ende qua Evolution die Art. So, genauso geht TWITTER.
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Cluster.
Sagt warnend der Chef-Virologe. Kaninchenzüchter wissen, was er meint. Wenn ich alle Hasen in einen Stall um eine Schüssel Möhren packe, ist es ansteckender als im alten Verfahren der getrennten Karnickelställe. Kiste auf Kiste. Jeder in seiner Kiste. Kohlrabi durch das Gitter. Deshalb war der „newsroom“ eine Idee zur Effizienzsteigerung in kooperationsunwilligen Schreibstuben, aber eben ein Cluster. Das Großraumbüro hatte ja schon immer den Charme der Massentierhaltung, gegen die man sich mit Aktenbergen, Stellwänden, Pflanzenkisten, Schränken usw. usf. virtuos wehrte. Keine artgerechte Haltung. Wir sind keine Hallengattung, keine Herdentiere, sondern Höhlenbewohner, Hüttenwesen.
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LEBERWURST.
Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.
Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.
„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.
Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.
Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?