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Das Allgemeine Wahlrecht war bereits ein Fehler. Diese schlanke Auffassung liest man gerade aus dem Interview mit einem Gewerkschafts-Führer der Bahn, der auf eine autoritäre Sozialisation im Osten zurückblickt. Er beklagt sich, die Bahn habe leider 80 Millionen Experten. Meint: Jeder Arsch wolle mitreden, obwohl er gar keine Ahnung hat, jedenfalls keine Bahnuniform an. Der Mann bemängelt, dass seine Kunden nicht seine Untergebenen sind. SERVICE ALS STRAFVOLLZUG. Im Grunde verlangt er von seinen Kunden schlicht Gehorsam gegenüber den Bahnbediensteten, die er für Amtsträger hält. Das ist jener preußische Kadavergehorsam, der in der DDR die 68er-Jahre überleben konnte, und jetzt als „deutsch“ neu aufblüht. Eine Stimmungslage, die ich in Sachsen oft antreffe. Dem steht bei der Bahn eine zweite Kultur zur Seite, die aus dem Informalismus der Internetfreaks kommt und, weil so schrecklich modern, ihre Kunden partout duzen möchte. DER KUNDE ALS KIND. Objekt von freundlicher Erziehung. Beides nebeneinander passt nicht, beides falsch. Reaktanz. Ein Staatskonzern auf der Suche nach dem richtigen Ton. Vielleicht sogar ein ganzes Land.

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Die Mutter von Google hat sich 10.000 Millionen US-Dollar durch Schuldverschreibungen reingeholt. Die Liquidität lag zuvor bei nur 120.000 Millionen $. Mit 130 Milliarden $ sollten sie jetzt fürs erste zurechtkommen. Home-Office für Mitarbeiter übrigens bis Juni nächsten Jahres verlängert.

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AUSLASTUNG.

Ein Airline-Vorstand hat mir mal erzählt, dass er seine Controller gefragt habe, was er Schlimmes anstellen müsste, damit der Laden pleiteginge. „Jeden dritten Sitz leer!“ war die Antwort. Der berühmte Mittelsitz! Gerade Spitzen-Restaurants rechnen ihre Rentabilität danach, wie oft sie am Abend einen Tisch verkaufen. Gar nicht wegen „no show“ ist ganz schlecht. Und die Austern in die Tonne. Jetzt lese ich von einer fabelhaften Hotelkette, die eine gute Qualität zu günstigen Preisen bot, dass sie 80 Prozent Auslastung brauchte, aber eben nicht mehr hat. Da wird die Umsatzsteuersenkung helfen, wenn der Umsatz fehlt. Der Wumms der Bundesregierung wird wohl, traurig, aber wahr, als Plopp in die Wirtschaftsgeschichte eingehen.

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LEBERWURST.

Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.

Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.

„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.

Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.

Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?