Logbuch

QUELLENSCHUTZ.

An der Pressekammer des Berliner Landgerichts scheiden sich gelegentlich die Geister. Das ist ja der Sinn der Sache. Rechtsprechung heißt Richtungen vorgeben wollen. So sieht die FAZ gerade den Untergang der freien Presse besiegelt; kleiner hat sie es nicht.

Es geht um die schmutzige Wäsche, die der Springer Verlag mit seinen Boulevard-Chefs in der Öffentlichkeit wäscht. Jüngst übt ein hochgezogener Kriegsreporter namens JR dafür Rache, dass Gegenstand der Berichterstattung, der Schmuddel der Welt, und Innenverhältnisse der Redaktion, der Schmuddel bei BILD, sich in nichts nachstanden, und er gehen musste. Für meine Begriffe war es nicht nur „sex on demand“, sondern auch angebotsorientiert „sex on sale“, was ich da so im Borchardt beobachtet habe. Aber da will ich nicht rein; ich habe das MILIEU jedenfalls gesehen und hatte keinen Bedarf an Nähe.

Zur Sache: Ist ein Verleger, dem man unaufgefordert eine interne Korrespondenz übergibt, um seinen früheren Arbeitgeber zu diskreditieren, verpflichtet, diesem Verrat mittels QUELLENSCHUTZ zu decken? Oder darf er das Material vernichten und den Verleumdeten über den Vorgang informieren? Zumal, wenn es sich um ein Blatt wie die BERLINER ZEITUNG handelt und eine Figur wie deren Verleger HF (die Richter gehen recht weit in der Distanz zu dieser Person; er sei, so sagen sie explizit, ein Geschäftemacher).

Das Gericht fragt, ist QUELLENSCHUTZ vereinbart worden? Also ist so etwas ausdrücklich und beidseitig zu vereinbaren. Der Deutsche Presserat, eine PR-Gesellschaft zum White-Washing von Verlegern, hat den Schuss wieder nicht gehört und widerspricht. Was die FAZ treibt, sich dem anzuschließen, verstehe ich auch nach wiederholter Lektüre des Artikels nicht.

Denn eine Denunziation mittels Vertrauensbruch ist ja nicht dadurch aus der Welt, dass der so bösgläubig gemachte Journalist den ihm zugespielten Schmuddel nicht druckt; der Verrat ist damit in der Welt und wirkt auch ex negativo. Man wird instrumentalisiert. Das soll ein Naturrecht des Denunzianten sein? Das leuchtet mir nicht ein. Logische Folge: QUELLENSCHUTZ bedarf der Vereinbarung.

Wie schützt man sich gegen die Instrumentalisierung durch Informanten? Ich habe kürzlich einen Umschlag mit unaufgefordert zugesandtem Material ungeöffnet einem Anwalt übergeben. Maßgabe: Versiegeln, ein Jahr liegen lassen, dann ohne Einsicht vernichten. Hat keine 500€ gekostet, kann sich also jeder leisten. Niemanden werde ich darüber informieren. Hier liegt das eigentlich Unappetitliche des vor Gericht siegreichen Berliner Verlegers. Auch so MILIEU, ein anderes als das der BILD, aber definitiv ein MILIEU.

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DER ROMAN MEINES LEBENS.

Von einer Reportage-Schulung wird im Netz berichtet, in der Edelfedern heranwachsende Journalisten unterrichten. Dort sei die Aufgabe gestellt worden, den ersten Satz aus dem ROMAN MEINES LEBENS zu schreiben. Das reizt mich.

Ich bin ganz sicher, dass ich keine AUTOBIOGRAFIE schreiben werde. Aber wenn wir über einen Roman reden, also einen fiktionalen Text, da gibt es doch einen Moment der Versuchung. Es müsste halt nur mehr sein als ein schlichter „Schlüsselroman“, der die Banalitäten des Alltags vergeheimnist und Mittelmäßiges zu Sensationen stilisiert. Wo das Faktische langweilig, müsste Fiktives erzählt werden, das eine eigene Qualität erlangt, zu einer Fiktion wird, die literarische Qualität erlangt.

Und dazu nun der erste Satz? Der den Leser so in den Bann zieht, dass er das Buch nicht mehr aus der Hand legen mag. Ich nähme einen Satz, der mich seit den frühesten Tagen meines Berufslebens begleitet. Ich war Pauker, schlimmer noch Deutschlehrer, und stellte aus Spaß einer Quinta eine Erlebniserzählung zur Aufgabe unter dem notorischen Titel „Mein schönstes Ferienerlebnis“. Eine Deppenübung.

Routinemäßig korrigierte ich den Klassensatz durch, bis ich auf folgende Eröffnung stieß: „Kaum waren wir angekommen, als wir schon da waren.“ Weltklasse! Das ist er, mein Eröffnungssatz: Kaum waren wir angekommen, als wir schon da waren.

 

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INFANTEN.

Es kann nicht ganz leicht sein, einen Mythos für Zuckerbonbons zu schaffen, wenn sich ein Harald Riegels aus Bonn als HARIBO verewigen will. Sirup plus Schweinegelatine, was fett macht, bedarf der Erhöhung dazu, dass es froh mache. Allerdings sind die aktuellen Werbespots mit Erwachsenen im Kleinkindsprech nur sehr schwer zu ertragen.

Die Verkindlichung Erwachsener hat etwas Albernes, aber eben auch eine eigenartige Attraktivität. Opas reden mit Enkeln wie mit Debilen, weil die alten Säcke das putzig finden; den Kids ist das eher peinlich. Nach seinem Verhältnis zu FDP-Chef Lindner befragt, antwortet der Grüne Bundeswirtschaftsminister Habeck, es sei persönlich „supi“, aber in der Sache „kacki“. Das ist zur Hälfte aus dem hysterischen Jargon klimakterischer Tanten, zur andere die Kindersprache windelwechselnder Gouvernanten. Peinlich.

Die konservative Kulturkritik spricht von einer Dekadenz der INFANTILISIERUNG. Mag sein; aber warum? Solche Soziolekte sollen komisch sein. Hhhhm. Im Rheinland höre ich die Abschiedsformel „Tschö“, was dem Französischen „Adieu“ entstammt, einer Gottesnennung; was aber heißt bitte „Tschö mit Ö“? In Wien höre ich statt des „Küss die Hand, Gnä’ Frau“ jetzt ein „Küss die Händ“ als neuen Plural. Alle drei? Und zum Abschied ein „Baba“. Baba? Dem Türken ist das der Vater; der Engländer meint „god be with you“, wenn er „bye bye“ wünscht. Tschüss auch, bis die Tage.

Das Suffix -i, noch mehr das schweizerische -li, sind Verkleinerungen, die Nähe ausdrücken sollen. So wird aus dem Haferschleim das Müsli. Supi, danach machen wir Kacki. Und gegen Abend Vögli, wenn mögli.

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HERRENAUSSTATTUNG.

Nie mache ich zur Kleidung von Frauen in der Politik Bemerkungen; auch nicht zu dem Perlhuhn der Neuen Rechten. Gilt als frauenfeindlich. Aber auch der Herr von Welt bedarf der Ausstattung. Das ist ein echter Beruf, der des Herrenausstatters. Siehe Schröder und sein Brioni. Oder Markus Söder und das Jankerl. Aber VORSICHT. Dünnes Eis. Man will wegen solcher Bemerkungen ja nicht als Nazi gelten.

Der Jörg Pilawa aus Poppenbüttel ist seit gestern mit den höchsten Persönlichkeiten des Staates auf repräsentativen Fotos zu sehen. Er steht an der Seite der Zweiten Frau im Staate, der Bundestagspräsidentin, weil er, so vermute ich, ihr neuer „walker“ ist, die privat verbundene Begleitperson der gelernten Weinkönigin.

Ich bemühe mich hier um eine vorsichtige Wortwahl, da die Maßstäbe für den Einsatz der Justiz gegen unerwünschte Meinungen in meinem Vaterland deutlich verschoben sind; man darf die Staatsorgane nicht mehr lächerlich machen. Man wäre dann Nazi. Ich will mich daran halten; enthalte mich also eines Kommentars zu den mitgebrachten Ehefrauen beim Bundespräsidenten, dem Bundeskanzler und dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Warum bei diesen Staatsorganen am 03. Oktober die Gattinnen obligatorisch sind, wäre ohnehin eine ordnungspolitisch interessante Debatte: „Muss man dann mal mit Mutti?“

Jedenfalls kann man, ohne Nazi zu sein, sagen, dass diese Herrschaften mit Ehegattin aufgeschlagen sind und die weinselige Julia mit ihrem jüngsten Hospus. Der frisch gekürte Partner Pilawa aus Poppenbüttel kam im Schwarzhemd. Als ehemaliger Junggeselle kann ich den Vorteil des „black collar“ aus eigener Erfahrung loben; man muss nicht so oft Waschen, Hals wie Hemd. Da der Herr Pilawa aus Poppenbüttel aber einige Semester Geschichte studiert hat, darf ich etwas zu seinem Outfit ergänzen. Man trägt für diese Republik keine Schwarzhemden. Auch nicht als Inhaber eines Herrenausstatters aus Poppenbüttel.

Mussolini hat das Schwarzhemd eingeführt für seine faschistischen Schlägertruppen. Hitler hat so die SS gekleidet. Das war die Uniform des Terrors. Schwarzhemd war ein fester Begriff. Selbst die englischen Faschisten priesen das „black shirt“. Das geht zu Staatsakten dieser Republik als deren Repräsentant gar nicht. Warum weiß das der parfümierte Prolet aus Poppenbüttel nicht? Ich passe.