Logbuch

ZENSUR.PUR.

Geschichte bedarf also der Reinigung. Auch die Literaturgeschichte. Neues zum Syndrom der Säuberung, auch bei der Mutter der Weisheit (Alma Mater). Geschichtsklitterung ohne Sinn und Verstand.

Die Londoner TIMES hat eine Umfrage an den Universitäten gemacht, welche Bücher von den Empfehlungslisten für Studenten jüngst gestrichen worden sind. Gut 1000. Darunter AGATHA CHRISTIE und WILLIAM SHAKESPEARE. Ab in den Giftschrank, raus aus dem Kanon, nur noch für Erwachsene. Der Inhalt sei „challenging“, fordernd. Das gehe nicht.

Unter KANON (hat nichts mit Singen zu tun) versteht man eine Liste von Werken, die Schüler und Studenten zur Lektüre vorgeschrieben werden. Mit sanfter Empfehlung oder mit klarem Druck: Das musst Du gelesen haben! An bayrischen Gymnasien gehörte dazu Goethes Faust. Jetzt nicht mehr. Wahrscheinlich wg. Gretchen, der verführten Unschuld.

Unter der Empfehlung AD USUM DELPHINI (hat nichts mit Flipper zu tun) versteht man aufbereitete antike Werke „zum Gebrauch durch Schüler“, die vorher gereinigt wurden. Darin waren etwa unverblümte Passagen explizit sexuellen Inhalts getilgt. In der altgriechischen Sagenwelt gab es dazu eine Menge zu tilgen, da ZEUS alles vögelte, was ihm in den Weg kam.

Die schöne Leda etwa schlief in einer Nacht mit zwei Männern, mit dem Gatten und mit Zeus, die sie beide schwängerten, sodass sie zwei Zwillinge gebar, vier Kinder also, die dann die weiteren mythischen Erzählungen nach rechts und links bevölkerten. Das aber ist, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte. Der Punkt: ZEUS näherte sich Leda in Gestalt eines Schwans. Sex mit Tieren, na gut, aber mit einem Schwan; ich bitte Sie!

Unter GIFTSCHRANK versteht man den Teil der mittelalterlichen Bibliotheken, in denen jene Werke verschlossen waren, die nur der Klerus selbst lesen durfte, weil die Glaubenskongregation sie auf den INDEX gestellt hatte. Verbotene Bücher, nur zum internen Gebrauch. Dabei ging es nicht nur um Sex, sondern auch solchen Unsinn, wie die Zweifel daran, dass die Erde eine Scheibe ist.

In unsere Schulen und Hochschulen zieht gerade wieder der Geist der fürsorglichen ZENSUR ein. Das hatten wir schon; neu ist, dass diese CANCEL CULTURE sich selbst als besonders „wach“ (englisch: „woke“) empfindet. Irrerweise wird in England aber gerade die historisch massive eigene Verstrickung in die SKLAVEREI getilgt. Weiße Geschichtsklitterung. Die bekannten Schrecken der ZENSUR kehren wieder. Mit modernem Wortgeklingel. Ich bin nicht fortschrittsgläubig.

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SCHLIMME FINGER.

Kann man einen Kardinal entlassen? Das weiß ich als Protestant gar nicht. Aber kann man den Rauswurf des Würdenträgers verhindern? Ja, sagte da eine PR-Agentur aus Leipzig. Und kriegte vom Bistum Köln als Honorar 820.000 Euro. Drei Mille hat der ganze Spaß gekostet.

Ursprünglich war PROPAGANDA das ureigenste der Kirche. Sie hat so die Erfüllung des Missionsgebotes benannt; im Kirchenlatein des 17. Jahrhunderts „sacra congregatio de propaganda fide“. Das Missionsgebot ist eine Anweisung des Nazareners Jesus Christus selbst: „So geht nun hin in alle Welt und macht zu Jüngern alle Völker.“ Die Missionare nahmen das wörtlich, weshalb bei den Naturvölkern eine bestimmte Stellung beim GV als „Missionarsstellung“ vertraut wurde. Das ist aber, wie Kipling sagt, eine andere Geschichte.

Skandal in Köln war eine Tradition der missbräuchlichen Gewalt gegen Knaben, die Kritiker als ein vermeintliches Naturrecht des Klerus brandmarkten. Hier war der Kardinal mit einem Rechtsgutachten unzufrieden und wollte ein neues, wohl eines, das ihm stärken zu Gefallen war. Dabei brachte er die Opfer (in Köln „Betroffene“ genannt) wie die Gläubigen so auf, dass Rom ihn beurlaubte. Ich bin kein Insider, meine aber den Herrn, dem der Herr dieses Amt gegeben hat, schon mal in Berlin gesehen zu haben. Er hat etwas derart freudloses als bebrilltes Ponem, wie man im Jiddischen sagt, dass man ihn schlecht vergisst.

Die kirchliche PROPAGANDA ließ sich also von bis dato weitgehend unbekannte PR-Leute und einschlägigen Advokaten helfen. Eine Kölner Zeitung kommt an die sogenannten Strategiepapiere der Leipziger Agentur und zitiert daraus. Ich hätte sie nicht lesen sollen; jetzt werde ich das Symptom des Fremdschämens nicht los. Was sich so ein Alltagsverstand von zwei Hanseln darunter vorstellt, wie man Journalisten hinter die Fichte führt (die darauf natürlich nicht reinfallen). Und zum Überfluss nimmt ein Presserechtler einer einschlägigen Kölner Kanzlei an den Wortgefechten auf Twitter extensiv teil, mit Invektiven, die nach meiner Meinung (als juristischem Laien) mit Patzigkeiten treffender charakterisiert sind denn als juristische Expertise. Da kenne ich von anderen anderes.

Man hätte auch in Köln dem vermeintlichen Naturrecht auf Knabenmissbrauch abschwören können, die Opfer ohne Wenn und Aber als Opfer anerkennen und Vorzüge der Heterosexualität unter Erwachsenen erwägen. Stattdessen: Tricksen, tarnen, täuschen. Ach, wie klein. Aber gut bezahlt, das muss der professionelle Neid den schlimmen Fingern lassen. Mir fällt zu alldem nur ein Wort des Nazareners ein, das da lautet: „Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber, das ist vom Übel.“ Das ist aus der Bergpredigt, einem Teil des Evangelums, der im katholischen Klerus ohnehin nicht sehr beliebt ist.

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AM DEUTSCHEN WESEN.

Sendung mit der Maus. Ich liebe sie. Obwohl ich nicht zur Zielgruppe gehöre, begeistert es mich, wie freudig hier Wissen vermittelt wurde. Belehren können, ohne herablassend zu sein; eine seltene Tugend.

Dabei wurde eine Sprache gepflegt, die einfach war, weil klar. Nicht dieser Bullerbü-Stil mit dem die Pippi-Langstrumpf-Literatur Kinder veralbert. Besonders übel, wenn Erwachsene in diesen infantilen Jargon verfallen. Der gelernte Kinderbuchautor Habeck vermeidet das besser als seine grüne Kollegin aus dem Völkerrecht. Die amtierende Bundesaußenministerin ist nicht frei von Jugend-Jargon. Immer wieder Versuche zu Sendung mit der Maus; aber leider in schlecht.

Ihre Bereitschaft andere Völker zu belehren ist groß. Sie will „ebend“ (sic) das Gute. Dabei verunglücken gelegentlich die Metaphern. Ihren türkischen Kollegen weist sie öffentlich an, ihr bitte zuzuhören, „auch wenn dabei die Ohren weh tun“. Ohrenschmerzen sind zwar eine populäre Kinderkrankheit, aber nicht der Kern des Problems der türkisch-griechischen Konflikte um Mittelmeerinseln. Diese Komplexität kann man nicht so einfach vom Tisch wischen. Der Astrid-Lindgren-Duktus erfrischt zwar manche ihrer Anhänger, auf internationalem Parkett klingt er aber unangemessen banal. Er klingt nach Bullerbü.

Sind wir, andere Völker herablassend belehrend, jetzt das moralische Vorbild der Welt? Hhhm. Eigentlich gehört ein gewisses Maß an Demut zur deutschen Staatsräson nach 1945. Es ist nicht die zweite Strophe im LIED DER DEUTSCHEN von Hoffmann von Fallersleben, die wir zu unserer Nationalhymne gemacht haben, sondern die dritte.

Wie die zweite lautet? Nun, so:

„Deutsche Frauen, deutsche Treue / Deutscher Wein und deutscher Sang / Sollen in der Welt behalten/ Ihren alten schönen Klang. / Uns zu edler Tat begeistern, / Unser ganzes Leben lang. / Deutsche Frauen, deutsche Treue / Deutscher Wein und deutscher Sang.“

Ich hätte es gern wie in der dritten, also eine ganze Nummer kleiner. Denn wir leben in Zeiten, in denen Kräfte wachsen, die dem Geist der ersten Strophe frönen.

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Wohlwollend entmündigt: vom Recht, Verbraucher vor sich selbst zu beschützen

Eine Schere geht auf zwischen den politischen Bürgerrechten und der fürsorglichen Entmündigung von Verbrauchern. Als Bürger dürfen die Bürger wählen, wen sie wollen, aber nicht essen, was sie mögen. Geraucht wird ja ohnehin schon auf der Straße.

Ich rauche nicht, aber schon das stinkt mir. Auf den Lebensmitteln tauchen die ersten Ampeln auf, die mir sagen, ob und wieviel ich davon verzehren sollte. Ich starre im Schnellrestaurant am Autobahnrand auf die Belehrung und stelle entsetzt fest, Thilo Bode war schon da: food watch is watching me.

Jetzt sind sie schon bis hier vorgedrungen, die Oberlehrer gesunder Ernährung und einer, so heißt der Quatsch, nachhaltigen Lebensführung. Die Verbraucherschützer helfen mir bei Essen und Trinken, weil sie annehmen, dass ich damit überfordert bin.

Mit dieser Hypothese habe ich Frau Aigner aus dem Bundeskabinett am Hals, die staatlich alimentierten Verbraucherschützer und die vollends Selbsternannten aus der Müsli-Fraktion. Sie wissen, dass ich der Werbung völlig schutzlos ausgeliefert bin und alles tue, was die food mafia von mir verlangt. Sie kennen mich als überfordert.

Diese Fragestellung nach Unter- und Überforderung der Verbraucher ist pädagogischer Natur. Sie ist der Ausdruck einer Lehrerrolle in einem Schüler-Lehrer-Verhältnis. Ob die Menschen lesen und schreiben können, belegt unser Staat mit einem hoheitlichen Vorbehalt, der Schulpflicht. Und das ist ja auch gut so.

Diese Frage kommt dann zu einer höheren Bedeutung, wenn die Belehrung quasi hoheitlich daherkommt und/oder durch Steuermittel finanziert wird. Denn Schüler sein zu müssen und Belehrung ertragen zu dürfen, ist natürlich eine asymmetrische Situation, sprich ein Machtverhältnis. In einer Demokratie fragt man nach, wenn man das Objekt von Herrschaftsansprüchen wird.  Bundesministerin Aigner aus Merkels Kabinett vielleicht, aber Thilo Bode von den ökobehauchten Lebensmittelwächtern? Sich unaufgeforderten Belehrungen aussetzen zu müssen, beschneidet jedermanns bürgerliche Freiheit, also darf er fragen, mit welchem Recht er zwangsbelehrt werden soll. Die Menschen haben nämlich  nach dem Abdienen der Schulpflicht, spätestens mit der Volljährigkeit, das Recht, ohne Oberlehrer für sich selbst zu entscheiden, übrigens auch falsch.

Man darf in einem freien Land Dinge tun, die andere für dumm halten; man darf sogar Dinge tun, die wirklich dumm sind. Ich hätte, so ich wollte, das Recht, mich mit Messer und Gabel langsam umzubringen. Der Kern der Aufklärung ist in Kants Worten die Bereitschaft, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen, und zwar ohne Anleitung. Der Verbraucher hat als Bürger das Recht zu fragen, in welche Rolle ihn bestimmte Parolen des Verbraucherschutzes als gesellschaftliches oder politisches Wesen versetzen.

Welcher Macht- und Herrschaftsanspruch verbirgt sich hinter all diesen schönen Worten?  Man sollte Wohltaten  misstrauen, solange man die Absichten der Wohltäter nicht wirklich kennt, also immer. Verbraucherschützer unterliegen nämlich einem Selbsternennungsverfahren. Es ist in diesem Land weit schwerer, Fahrlehrer oder Wirt zu werden als Verbraucherschützer.

Die Öko-Wächter haben zunächst einmal nur ein Mandat, das sie sich selbst gegeben haben. Alle sogenannten NGOs sind Selbstmandatierungsinstitutionen. Ich erlebe bulemische Sozialpädagoginnen, die mich gegen meinen Willen bemuttern dürfen. Ekelhaft. Aber auch Staatsinterventionismus darf man hinterfragen. Wo mein Selbstbestimmungsrecht ausgesetzt wird, sollten mich Legalität und Legitimität interessieren. Auch wenn dabei hochtrabene moralische Vokabeln im Mund geführt werden. Auch eine Gutmenschendiktatur ist eine Diktatur.

Mir ist der Zustand der wohlwollenden Entmündigung nicht geheuer. Gibt es ein Recht, Menschen vor sich selbst zu beschützen? Und wenn ja, von wem, für wen und zu welchem Zweck? Zwischen Verbraucherberatung und Bedarfslenkung liegt ordnungspolitisch eine ganze Welt. Man darf in Fragen der Ordnungspolitik penibel sein, weil die Freiheit immer scheibchenweise stirbt.  Kriegen wir die Ampeln demnächst auch auf Büchern und Websites?

Gegen das Angebot der Fürsorge wagt man sich kaum zu wehren, weil ihm ein moralisches Gefälle eigen ist.  Es ist aber der Obrigkeitsstaat, der seine Bürger als Untertanen wahrnimmt und folgende Proportion herstellt: Der Staat verlangt den Gehorsam des Untertanen und gewährt ihm im Gegenzug seine Fürsorge. Das ist ein autoritäres Konzept. Erst der Sozialstaatsgedanke unserer Tage fügt dem Fürsorgeverlangen eine gewisse emotionale Wärme hinzu. Aber im Kern ist Fürsorge die andere Seite einer Medaille, auf der Unterwerfung steht.

Man darf das selbstbewusst fragen. Einen Verfassungsauftrag zum Kuschen gibt es nicht. Staatliche Intervention in bürgerliche Freiheit oder Selbstmandatierung von sonstigen Fürsorgern ist also immer ordnungspolitisch prekär. Mit welchem Recht werde ich in eine Schulbank gedrückt? Mit welchem Recht werde ich als weisungsbedürftiger Untertan behandelt? Solche Fragen haben immer einen doppelten Horizont, den nach der Rechtslage und den nach der moralischen oder politischen Rechtfertigung, sprich Legalität und Legitimität. Dicke Bretter sind dann zu bohren. In der ideologischen Praxis der Oberlehrer weicht man dem Bohren dieser dicken Bretter gerne aus.

Dazu nutzt man vor allem den mehr oder weniger geschickten Entzug der Mündigkeit. Man denkt den Verbraucher wohlwollend als verführte Unschuld. Zum Beispiel als Schüler, dem man eine Unterrichtung schuldet und der diese zu ertragen habe in seinem eigenen wohlverstandenen Interesse. Fürsorge beginnt hier mit dem unaufgeforderten Entzug der Geschäftsfähigkeit. Da waltet eine Re-Infantilisierung, die der Paternalismus vornimmt, um sich selbst auf den Plan rufen zu können. So wird der mündige Verbraucher zum Schutzbefohlenen des Verbraucherschützers. Das ist eine ideologische Zwangsadoption.

Ich bin ein dummer Junge, der froh sein darf, dass sein Papa Thilo Bode ihm sagt, was er essen und trinken soll. Implizite Re-Infantilisierung ist der Mechanismus, der Fürsorge als sozialpädagogische Legitimation möglich macht. Wenn wir schon von den Öko-Diktatoren verkindert werden, lasst uns mit pubertärem Trotz reagieren: Organisieren wir einen Kinderkreuzzug gegen die fürsorgliche Bevormundung. Teachers, leave them kids alone!

Quelle: starke-meinungen.de