Logbuch
HALBWISSEN.
Wenn man keine Ahnung hat, aber doch klug sein möchte. Als schlau erscheinen. Ich lese auf einer Weihnachtskarte folgenden Spruch: „Ich kann, weil ich will, was ich muss.“ (Kant). Hmmm. Das ist ganz eindeutig nicht von Kant, das steht nicht bei Kant, es ist nicht mal von Schiller, dem Sentenzenkönig aus Weimar. Allenfalls: ICH KANN, WEIL ICH SOLL. Darin liegt aber zweierlei, ein Urzustand und der danach, nach der Überwindung. HEGEL schreibt irgendwo von der „Schranke“, die darin liege. Genau. Es kostet Überwindung. Ich war nie sportlich, aber ich höre, dort spricht man von einem „inneren Schweinehund.“ Den soll man überwinden sollen können. Das gefällt mir. Nicht weil moralisch, sondern weil vernünftig. Weil, sich zu was zwingen, das kann ein moralischer Impuls sein. Paaah. Oder ein Ausdruck von VERNUNFT. Und Vernunft „muss“ man nicht, Vernunft „kann“ man. Das, lieber Weihnachtskartenschreiber, meint VERNUNFTBEGABT. Da gibt es dann größere Begabungen und kleinere. Trotzdem Dank für die Karte. War ja nett gemeint. Aber, wenn man doof ist, gibt man einen aus; man hält aber keine Vorträge. Zwei Kommafehler waren auch noch drin. Das muss im NEUEN JAHR besser werden, lieber J. E. aus G.
Mal so unter Freunden gesagt.
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Auf Netflix kommt jetzt eine Serie mit Dialogen in Latein, sagt gerade SWR 3, den ich in der Sauna höre (nur dort). Der Moderator wünscht in der Abmoderation EIN FROHES NEUES und kann es auch, verkündet er stolz, in Latein: „anus novus.“ Na dann.
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NEKROLOG.
So, liebes Jahr 2020, jetzt musst Du also gehen. Kein Wort zum Abschied. Keins.
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LONDON CALLING.
Als lose Studenten pflegten wir über den Inlandsgeheimdienst der Bundesrepublik zu scherzen, indem wir eine damals gängige Werbung für Antikonzeptiva („Pariser“) zitierten: „Verfassungsschutz, drei Stück, eine Mark.“ Das war nicht ganz ungefährlich, da die Regierung gegen 1970 dazu übergegangen war, den akademischen Diskussionsraum dahingehend zu verengen, dass „Verfassungsfeinden“ damit gedroht wurde, sie sich mehr in den Staatsdienst zu lassen. Gemeint waren vor allem Lehrer und davon Linke.
Wie immer bei staatlichen Maßnahmen waren nicht die politischen Motive das eigentliche Problem, sondern die Behördenpraxis. Man hat damals die Herren Beamten etwas vornehmen lassen, dass Carl Schmitt eine „innerstaatliche Feinderklärung“ genannt hat; das ist definitionsgemäß ein staatlicher Akt von erheblichem ordnungspolitischen Gewicht. Es wurden 3,5 Millionen Bürger auf Staatsloyalität geprüft und ganze 260 aus dem Staatsdienst entlassen. Ein Hornberger Schießen. Der innenpolitische Kollateralschaden war erheblich.
Das zur Kontrolle des Inlandsgeheimdienstes aufgeforderte Verfassungsgericht hat sich bei dem Versuch des Parteienverbotes der faschistoiden NPD so wenig von der inneren Qualität der Schriftsätze der Herren Schlapphüte überzeugt gezeigt, dass es dem Verbotsantrag nicht entsprach. Man darf also skeptisch sein; vielleicht muss man es sogar. Ich lese in der London Book Review eine englische Rezension zu einem deutschsprachigen Buch zum Verfassungsschutz; sehr selten so was. Der Rezensent ist ein deutscher Soziologe untadeligen Rufes.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz sei eine strikt weisungsgebundene Behörde unter politischer Führung durch die Innenministerin, noch weit stärker instrumentalisiert als dies für die Staatsanwaltschaften gelte, liest das englische Publikum. Und jetzt kommt es: „It has extended its responsibilities from the observation of subversive activities to their prevention.“ Es werde „nudging“ getrieben; immer schon, mal nach links, mal nach rechts, welcher Partei gerade das Amt gehöre.
Was ist dabei der demokratische Paradigmenbruch? Es gehe nicht nur um „repression of incorrect speech“, sondern inzwischen auch um „promotion and rewarding of correct speech“. Dazu werde Steuergeld ausgegeben, eben für die Beförderung und Belohnung gewünschter Meinung. Nennt sich Kampf gegen Rechts. „Ideologische Staatsapparate“ tarnen sich als gemeinwohlorientierter Journalismus und gehen freizügig mit Staatsknete um. CORRECTIV wird genannt.
Ich bin mir jetzt aber nicht sicher, ob Nancy Faeser, die zuständige Ministerin, eine Erwähnung dessen überhaupt wünscht; es könnte ja sein, das die „Demokratieförderung“ (neuerdings eine gesetzliche Vorschrift) in Frage steht. Insofern war es klug, die Kritik dessen wie schon früher in London zu publizieren; sicher ist sicher. Ironie aus.