Logbuch

TRAUER.

Lese einen Nachruf, den man für Gerhard Schröder auf Thomas Oppermann verfasst hat, der seltsam missraten ist. Der Nachruf, nicht Thomas, den ich bewundert habe. In dem Epilog ist weit mehr von dem Nachrufenden die Rede als von dem Verstorbenen. Eine beklemmende Eitelkeit trieft aus dieser verqueren Trauerrede, die sich so in Vorgeblichkeit verfängt. Nun scheut der aktuelle PR-Berater des Altkanzlers, der das vermutlich verzapft hat, ohnehin keine Peinlichkeit in seinen Volten auf „Gas-Gerd“, aber gerade bei dem Thema Oppermann beklemmt dieser Zwang zur Hagiographie. Er war ein so feiner Mensch, der Thomas Oppermann, ein grader Mann; man seufzt. Aber hinter dieser Peinlichkeit eines im Grunde narzisstischen Zugeständnisses an einen Weggefährten, die diesen zum Domestiken degradiert, liegt eine höhere Wahrheit. Trauer ist immer auch Selbstmitleid darüber, dass man eine Schuld nun nicht mehr ausgleichen kann, weil der Andere für immer gegangen ist. Grabpflege als Ausdruck des schlechten Gewissens. Die historische Errungenschaft des Christentums gegenüber den Religionen des Zorns ist der Wille zu verzeihen und der Wunsch um Verzeihung bitten zu wollen. Die Antiken haben noch aus vollem Herzen hassen können. Und die anderen beiden Monotheisten tun es nach wie vor. THYMOS. Ungebrochene Rache, Zorn. Die durch das Christentum Geläuterten haben diesen Tunnelblick verloren. Und wenn man dann, ganz Protestant oder Agnostiker, nicht mehr an das Ewige Leben glaubt, an Paradies oder Hölle, dann wird man zu Lebzeiten für Gerechtigkeit sorgen müssen. Dieser Befriedungswille läuft aber unwiderruflich ins Leere, wenn der Andere für immer weg ist. Trauer kann insofern etwas sehr Eitles sein. Ausdruck des schlechten Gewissens, etwas versäumt zu haben als noch Zeit war. Der Wunsch sich darüber hinwegzutäuschen.

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Heute Interview mit Studenten zur Historie meines Instituts. Vorüberlegungen. Die erste Publikation, in der ich namentlich als Autor in diesen Kontexten genannt werde, müsste, stelle ich grübelnd fest, von 1975 sein. Mein lieber Herr Gesangsverein, sind das 45 Jahre? Fast ein halbes Jahrhundert immer denselben Unsinn erzählt. Poch. Dissertation veröffentlicht vor 40 Jahren. Wird nicht besser.

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PATHETISCH.

Das meint im Deutschen einen „hohen Ton“. Darin kann Gewicht liegen oder nur die narzisstische Manie, alles mit Superlativen belegen zu müssen. Eine Nummer kleiner haben es solche Menschen nicht. Byzantinisch. Preußische Bescheidenheit misstraut dem Pathetischen. Und der Gentleman. Im Englischen ist PATHETIC immer abwertend gemeint. Mitleiderregend, erbärmlich, abstoßend. Ich verstehe den englischen Sprachgebrauch gut, sehr gut sogar.

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LEBERWURST.

Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.

Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.

„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.

Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.

Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?