Logbuch

Der ins Amerikanische exilierte Professor Gumbrecht regt in der Schweizer Zeitung NZZ, Heimat konservativen Denkens, an, dass man dem notorisch überschätzen JÜRGEN HABERMAS ein Denkmal setze, damit er nicht verblasse wie der ostwestfälische NIKLAS LUHMANN oder der Pariser JACQUES DERRIDA. Das führt bei mir zu instinkthaften Reaktionen. In meiner Jugend gehörte man SCHULEN an. Man war, wenn nicht in den vielfältigen marxistischen Welten oder den Lustgärten des französischen Strukturalismus, entweder Habermas- oder Luhmann-Schüler. Die Doofen waren in der Frankfurter Etappe, also bei Habermas. Die Schlauen hatten ihren Papst in Bielefeld, man war Luhmann-Schüler. Der galt als schwer verständlich. Habermas war VHS, Volkshochschule. Und der Gumbrecht galt an seiner Uni, die auch meine ist, als sonderbegabt. Da liegt also der Witz, dass er nun ex USA in der NZZ den Konversationswissenschaftler Habermas lobt. Kann nämlich nicht sein Ernst sein. Gott wohnte in Bielefeld; als es das noch gab. Und ihn noch. Jetzt musst Du Dir ein Schweizer Seniorenblatt leisten, weil es an deutschen Unis ödet.

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Ich werde heute nicht ans Kiosk gehen und mir die BILD am SONNTAG kaufen. Ich fürchte furchtbares. Ein notorisch flachsinniger Impressario des Springer Verlages will dort PETER SLOTERDIJK als tollsten deutschen Philosophen präsentieren. Das kann nur grausam werden. SLOTERDIJK tingelt seit einiger Zeit. Das tut seinen alten Freunden weh. Ich habe mal ein Fernsehformat mit ihm erfunden, entwickelt und lange gefördert. Das PHILOSOPHISCHE QUARTETT war eine Perle im ZDF. Ich erinnere mich gut, wie der Produzent FS es damals beim ZDF-Intendanten mit einem Lächeln durchsetzte. Vor allem aber erinnere ich ein Dinner in einem Hamburger Edelrestaurant, von dem sich ein toller Blick auf den Museumshafen bot . Sloterdijk hatte ich vorher einen Essay von mir gegeben; ja, um ein wenig anzugeben. Er fragte in leicht indigniertem Ton, wer der darin zitierte Klaus Merten sei. Das war keine Frage; es war der Hinweis, dass dies unter seiner Lektüreschwelle liege. Eine Arroganz, die man sich erlauben kann, wenn man einen Lektürevorsprung von 50.000 Seiten hat. Es kochte damals dort ein Österreicher mit Vau, war also noch vor dem Türken, der es dann hatte. Jetzt Fernsehkoch. Der tingelt heute im Boulevard. Wie Sloterdijk. So vergeht der Ruhm der Welt.

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Die Kommunikation von Jedermann (m/w/d) in den Sozialen Medien des Internets bringt üble Charakterzüge zum Vorschein. Es gibt die FANATISCHEN MORALISTEN, die richten wollen; meist aus hohlen Motiven, aber immer in größter Entschiedenheit. Zum Beispiel in der Frage der Sternendeuter an der Krippe Jesu. Da wundert mich in vielen Fällen das Missverhältnis von geringer historischer Kenntnis und großer rhetorischer Wucht. Irre, die gehasst werden wollen. Wirklich fremd sind mir aber die absolut vordergründigen und deshalb völlig humorlosen NARZISTEN, die Sammler des „likes“; in der jüngeren Generation zählen sie die sogar. Man hat Follower, die liken, und zwar viel mehr als man selbst followed; darauf achtet man. Das ist wirklich leer. Wie kann man in die Welt hinaus wollen, um Kussmündchen zu sammeln? Es gibt eine eigene Eitelkeit der Strohdummen, die man mit der der Zyniker nicht verwechseln sollte.

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LEBERWURST.

Gerüchteküche: Der Justiz sollen achthundert Strafanzeigen des Herrn Vizekanzlers vorliegen, die sich gegen Bürger richten, durch die er sich beleidigt fühlt. Eine Firma durchsuche, wird berichtet, das Internet mittels Künstlicher Intelligenz und veranlasse dann systematisch die rechtliche Verfolgung. Das kann nicht sein. Üble Nachrede; so hätte ich früher gedacht. Aber jetzt gibt es Meldungen zu Hausdurchsuchungen wegen solcher Lappalien wie Witze über Robert, den Kopf.

Eine Beleidigung ist justiziabel, wenn die Ehre einer Person herabgewürdigt wird, sie also eine Ehrverletzung darstellt; das kann schon durch eine Geste geschehen (digitus impudus) oder pflichtwidriges Unterlassen. Na ja. Wir reden über EHRE, eine fiktionale Größe unbestimmten Inhalts und nun wahrlich wertungsoffen. Eigentlich hat der Staat hier sein Recht verloren; zumal, wenn der Gekränkte er selbst ist. Die Meinungsfreiheit steht über solchen säkularisierten Vorstellungen einer Gotteslästerung oder der Majestätsbeleidigung. Sollte man meinen.

„Schickt die Juristen raus!“ Das kenne ich als bewährtes Motto aus der Industrie, den besseren Tagen, wenn man ein Problem wirklich lösen wollte. Dann fällt mir Rowan Atkinson ein, der als Satiriker fordert, dass das Recht zur Beleidigung über dem Recht stehe, nicht beleidigt zu werden. Aber da ist mittlerweile vieles auf der schiefen Ebene. Etwa im Anspruch des Staatsapparats, er dürfe von seinen Bürgern nicht lächerlich gemacht werden. Das wird neuerdings sogar für minderbegabte Vollzugsbeamte in Anspruch genommen, etwa die Bundeswahlleiterin, der es an Papier mangelt, weshalb Wahlen ausfallen sollen, bis sich der aktuelle Ärger wieder gelegt hat.

Nicht nur die Gedanken sind frei. Wir lassen uns auch nicht den Mund verbieten. Ich schreibe hier, was ich will. Und wenn dann Strafermittlung als Strafe eingesetzt wird, dann nennen wir das auch so, einen groben Verstoß gegen die Gewaltenteilung, sprich Rechtsmissbrauch, selbst wenn sich dadurch an die Macht gekommene Kinderbuchautoren beleidigt fühlen. Robert der Kopf ist nun mal nicht Ludwig der Vierzehnte.

Einem Schutzbefohlenen, dem ist Schutz zu gewähren; es liegt mir viel an der Ehre jener, deren Würde der Staat zu schützen hat, die der Bürger, einfacher Menschen. Davon dass er selbst sich als Leberwurst gerieren soll, davon steht nichts in der Verfassung. Ohnehin ist es die Aufgabe des Grundgesetzes die Macht des Staatlichen zu begrenzen. Einen Anspruch auf geneigte Meinung hat er nicht. Ich zahle brav Steuern und grüße vielleicht noch den Gesslerhut, dann ist es aber auch gut. Verstanden, Robert? Oder klingelt es wg. Leberwurst morgen um sechs an der Tür?