Logbuch
WER IST IN ECHT JOURNALIST?
Der liberale Rechtsstaat billigt Journalisten ein „Zeugnisverweigerungsrecht“ zu; ein großes Privileg. Sie können QUELLENSCHUTZ mit Informanten vereinbaren. Wie Priester und andere Berufsgeheimnisträger. Wer aber ist ein wirklicher Journalist?
Der Beruf hat keinen geregelten Zugang; so fängt es mal an. Jeder Clown kann sich publizistisch beschäftigen lassen. Die Quote von Karriere-Chaoten ist hoch. Was nicht gegen die Edelfedern sprechen muss. Ganz im Gegenteil. Viele Genies, wenige Trottel. Das Salz der Erde. Mein Ernst.
Früher gab es offizielle JOURNALISTEN-AUSWEISE, die sehr begehrt waren, weil sie einen ganzen Reigen von Rabatten ermöglichten. Natürlich eine milde Form der Korruption. Der Missbrauch stand in der Tür: obskure Anbieter von solchen Ausweisen schossen ins Feld. Jeder Trottel konnte sich einen PRESSEAUSWEIS kaufen. Kein verlässliches Kriterium mehr.
Die PR suchte sich, übrigens seit ihrer Geburtsstunde, als Presse zu tarnen. Damit kamen nicht nur eitle Scharlatane zum Zuge, sondern auch veritable Gegner, jedenfalls Gegenspieler, von braven Pressesprechern bis hin zu üblen Propagandisten. In der PR war der Missbrauch der Pressefreiheit ja schon strukturell angelegt, obwohl auf der Visitenkarte „Journalist“ stand.
Dann entließen die Verleger anständig bezahlte Redakteure in die prekäre Scheinselbständigkeit, in der sie Presse und PR und Werbung machen mussten, Firmen gründeten oder Stütze aufstockten, um zu überleben. Selbst Günter Jauch will als Journalist gelten. Und der unerträgliche Tilo Jung&Doof. Stehen auch all denen die Privilegien des Journalismus für all ihre Auftragsarbeiten zu?
Schließlich die digitale Revolution. Damit fielen alle Grenzen. Deregulierung. Ist der Blogger ein Journalist? Wann und wann nicht? Ich selbst betreibe einen Blog, der inzwischen aus täglichem Erscheinen mehr als eintausend Glossen aufweist. Gelegentlich auch unter der Streiflichtqualität, aber immer unabhängiger Meinungsjournalismus. Das ist nicht wenig, 1000 Stücke. Und ein Periodicum. Mit Impressum. Reicht das? Macht mich das zum Journalisten?
Das Presserecht bedarf dringend der Aktualisierung; da müssen der Gesetzgeber und die Gerichte ran. Ja, Richterrecht. Von den beiden Journalistenverbänden ist da nichts Substanzielles zu erwarten; das sind immer und ÜBERALL (pun intended) die Trottel der Branche in der traurigen Rolle der Vereinsmeierei. Es braucht mehr Richterrecht!
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DIKTATÜRCHEN.
Eine Grünen-Politikerin aus Thüringen räumt gerade ein, dass es im Osten noch immer Freunde der DIKTATUR gebe. Das stimmt. Wie es im Westen gestimmt hat. So wie es Kriegsgewinnler gibt, hat auch die Herrschaft des Bösen ihre kleinen Nutznießer.
Die Herrschaft der Nazis hat tausende von Namenlosen in eine Uniform gesteckt und ihnen den Terror über ihre Nachbarn erlaubt. In vielen Abstufungen kam der Pöbel an die Macht. Natürlich gab es also Nutznießer der DIKTATUR, nicht nur unter den schwarzen Hemden und den braunen. Der Antisemitismus etwa kannte viele Nutznießer, im Großen wie im Kleinen. Man raubte die Wohnungen seiner jüdischen Nachbarn aus, nachdem die abgeholt worden waren (welch eine Verharmlosung).
Vergleiche sind falsch, zumal historische. Mir liegt nichts daran, meine Landsleute im Osten zu diskreditieren. Aber auch die DDR war ein Unrechtsstaat. Ich habe einen Jugendfreund, der dazu wirklich Aufschlussreiches publiziert. Man lese Peter Wensierski. Und im Innenleben des Unrechts gab es auf vielen Stufen die Nutznießer dessen. Der Begriff des Blockwarts fällt mir dazu ein, ohne dass ich darunter habe leben müssen.
In den großen DIKTATUREN gibt es die Binnenräume der kleinen, in denen die Helfershelfer der großen Herrschaft zu einer kleinen kommen. In meiner Jugend waren das die Alten Kameraden, die der jungen Demokratie auf die Beine helfen sollten. „Unter Adolf hätte es das nicht gegeben!“ Diesen Satz habe ich oft gehört.
Es gibt eine ähnliche NOSTALGIE zu den DDR-Zeiten im Osten. Zumal nach dem ruppigen Schleifen durch den Westen.
In den Diktaturen gedeihen Diktatürchen, denen mit dem Fall des großen Unrechts die kleinen Unrechtsvorteile entzogen sind. Die Kriegsgewinnler fürchten deshalb nichts mehr, als dass der Frieden ausbricht.
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QUELLENSCHUTZ.
An der Pressekammer des Berliner Landgerichts scheiden sich gelegentlich die Geister. Das ist ja der Sinn der Sache. Rechtsprechung heißt Richtungen vorgeben wollen. So sieht die FAZ gerade den Untergang der freien Presse besiegelt; kleiner hat sie es nicht.
Es geht um die schmutzige Wäsche, die der Springer Verlag mit seinen Boulevard-Chefs in der Öffentlichkeit wäscht. Jüngst übt ein hochgezogener Kriegsreporter namens JR dafür Rache, dass Gegenstand der Berichterstattung, der Schmuddel der Welt, und Innenverhältnisse der Redaktion, der Schmuddel bei BILD, sich in nichts nachstanden, und er gehen musste. Für meine Begriffe war es nicht nur „sex on demand“, sondern auch angebotsorientiert „sex on sale“, was ich da so im Borchardt beobachtet habe. Aber da will ich nicht rein; ich habe das MILIEU jedenfalls gesehen und hatte keinen Bedarf an Nähe.
Zur Sache: Ist ein Verleger, dem man unaufgefordert eine interne Korrespondenz übergibt, um seinen früheren Arbeitgeber zu diskreditieren, verpflichtet, diesem Verrat mittels QUELLENSCHUTZ zu decken? Oder darf er das Material vernichten und den Verleumdeten über den Vorgang informieren? Zumal, wenn es sich um ein Blatt wie die BERLINER ZEITUNG handelt und eine Figur wie deren Verleger HF (die Richter gehen recht weit in der Distanz zu dieser Person; er sei, so sagen sie explizit, ein Geschäftemacher).
Das Gericht fragt, ist QUELLENSCHUTZ vereinbart worden? Also ist so etwas ausdrücklich und beidseitig zu vereinbaren. Der Deutsche Presserat, eine PR-Gesellschaft zum White-Washing von Verlegern, hat den Schuss wieder nicht gehört und widerspricht. Was die FAZ treibt, sich dem anzuschließen, verstehe ich auch nach wiederholter Lektüre des Artikels nicht.
Denn eine Denunziation mittels Vertrauensbruch ist ja nicht dadurch aus der Welt, dass der so bösgläubig gemachte Journalist den ihm zugespielten Schmuddel nicht druckt; der Verrat ist damit in der Welt und wirkt auch ex negativo. Man wird instrumentalisiert. Das soll ein Naturrecht des Denunzianten sein? Das leuchtet mir nicht ein. Logische Folge: QUELLENSCHUTZ bedarf der Vereinbarung.
Wie schützt man sich gegen die Instrumentalisierung durch Informanten? Ich habe kürzlich einen Umschlag mit unaufgefordert zugesandtem Material ungeöffnet einem Anwalt übergeben. Maßgabe: Versiegeln, ein Jahr liegen lassen, dann ohne Einsicht vernichten. Hat keine 500€ gekostet, kann sich also jeder leisten. Niemanden werde ich darüber informieren. Hier liegt das eigentlich Unappetitliche des vor Gericht siegreichen Berliner Verlegers. Auch so MILIEU, ein anderes als das der BILD, aber definitiv ein MILIEU.
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Eigentum ist Diebstahl
Die Berliner Debatte um den Mietendeckel zeigt, dass die Partei der Linken ihr kommunistisches Erbe in Wirklichkeit gar nicht abgelehnt hat. Auch die SPD hat das noch in ihren Genen. Es wird wieder suggeriert, dass es ein allgemeines Recht geben müsse auf soziale Gleichheit. Man soll in besten Lagen auf Kosten anderer wohnen dürfen. Alles andere wäre Mietwucher, sprich ungerecht. Hinter dieser sozialen Gerechtigkeitsforderung steht für unseren Autor Klaus Kocks die Idee eines Naturrechts auf Enteignung.
Die Geschichte des Sozialneids ist lang. Schon Moses hat unter den Zehn Geboten, die er vom Berg Sinai mitgebracht hat, ein bis zwei dabei, die es untersagen, seines Nächsten Gut, Sklave, Rind, Esel oder Weib zu begehren; in welcher Reihenfolge auch immer. Ich höre, dass die katholische Kirche in der Folge den Neid zu den sieben Todsünden zählt; gute Idee, aber wohl ein zweckloses Unterfangen. Denn gegen das Neidverbot hat die Menschheit mit Sicherheit noch öfter verstoßen als gegen das Gebot, das den Ehebruch untersagt. Das fing früh an, nämlich mit den Kindern von Adam und Eva, also mit Kain und Abel, den feindlichen Brüdern, deren einer aus Neid dem anderen den Schädel einschlug.
Sozialneid als politisches Programm
Es geht mir aber hier nicht um menschliche Schwächen, sondern um das politische Kalkül auf Sozialneid, zu dem sich die Linke in besonderer Weise ermächtigt fühlt. Der französische Anarchist Pierre-Joseph Proudhon hat im 19. Jahrhundert den Titel dieses Freibriefs zur Enteignung erfunden: „Eigentum ist Diebstahl.“ Der Klassenkampf des Marxismus-Leninismus hat diese Vorstellung auf die Ausbeutung der Arbeiterklasse zugespitzt und den privaten Besitz an den Produktionsmitteln zum Knackpunkt erklärt. Überführe man die Produktionsmittel in Gemeineigentum, so sei der Grundwiderspruch des Kapitalismus aufgehoben. Bessere Zeiten stünden demnach dann unweigerlich an. Man fragt sich, was in der DDR und der UdSSR schiefgelaufen ist. Insbesondere, wenn man die Verwahrlosung des öffentlichen Wohnungsbaus im Osten kannte und im Kontrast dazu die Liebe und Fürsorge für die Datsche, das kleine private Häuschen im Grünen. Es sind nicht die hehren Ideen von den neidfreien Menschen, die den Kommunismus unsympathisch machten; er funktionierte bisher nur leider nicht im wirklichen Leben.
„Die Gruben in Volkes Hand!“
Sozialneid steht politisch immer auf der „ moralisch richtigen“ Seite. Georg Büchner aus dem damals gar nicht so beschaulichen Darmstadt hat es schon 1834 auf den Punkt gebracht: „Friede den Hütten, Krieg den Palästen!“ Das Motto steht in seinem „Hessischen Landboten“, mit dem der Vormärz-Dichter die Landbevölkerung zum Kampf gegen die adelige Oberschicht aufrufen wollte. Es ging um Enteignung des Grundbesitzes. Darauf sollte es ein Naturrecht geben, fand er. Und mein Großvater Heinrich Kleine, ein sehr früh schwerbeschädigter Bergmann, hat genau hundert Jahre später in Oberhausen einen lateinisch anmutenden Spruch an eine Fabrikmauer gepinselt, der ihn fast ins Gefängnis gebracht hätte. Der muntere Invalide wollte die Kohlegruben in Volkes Hand sehen und pinselte eine Parole der Kommunisten, nämlich: „Expropriiert die Expropriateure!“ Ich habe mich schon als Kind über die Wortwahl gewundert und mich gefragt, woher er den Zungenbrecher hatte. Heute weiß ich es: KPD-Jargon. So wurde Teddy Thälmann zitiert. Aber auch der war eigentlich kein Lateiner.
Was die Fremdwörter verbergen, das ist ein moralisch verwerflicher Umkehrschluss: Wenn die anderen gestohlen haben, so darf ich auch stehlen. Das frühere Unrecht soll das künftige heilen. So denken die Umverteiler bis heute. Ich beginne hier gar nicht die Debatte, ob die Hypothese des initialen Diebstahls („ursprüngliche Akkumulation“ bei Karl Marx) zutrifft oder nicht. Die Dinge sind nicht ganz aus der Luft gegriffen. Der Kern der politischen Zustimmung, den die Kommunisten und Sozialisten für ihre Enteignungsfantasien erfuhren, war die wirklich prekäre Lage der arbeitenden Klasse. Unter miserablen Bedingungen schufteten sich die Menschen die Seele aus dem Leib. Kinderarbeit war gang und gäbe. Es reichte nicht mal zu dem, was Friedrich Engels die Reproduktion der Arbeitskraft genannt hat.
Gleiches Recht für alle, nicht gleiches Auskommen
Die historische Linke glaubte der Ausbeutung der Arbeiterklasse durch die Kapitalisten ein Enteignungsbegehren politisch entgegenstellen zu sollen. Es entstanden historisch Gewerkschaftsbewegung und Sozialdemokratie mit dem Anspruch, für die Arbeitskraft einen angemessenen Preis durchsetzen zu können, vulgo einen gerechten Lohn. Auch in der sozialen Marktwirtschaft blieb die soziale Frage bestehen, bis heute; wer das leugnet, der ist ein Zyniker. Der Anspruch, dass wir im Osten wie im Westen ein Volk sind, darf aber nicht meinen, dass nun die Faulen Anspruch auf die Früchte der Arbeit anderer haben. Auch nicht, im biblischen Sinne, auf dessen Frau und Kind. Auch nicht auf eine erneute Versteuerung bereits versteuerter Einkommen, vulgo Vermögenssteuer genannt. Es gibt kein Naturrecht auf Enteignung.
Demokratie beruht auf Privateigentum
Was die demokratische Verfassung des Staates in unseren Tagen veränderte, war die Rechtslage. Allerdings muss man sie auch durchsetzen wollen. So haben Konzerne Steuern zu bezahlen wie einfache Bürger. Weil die Steuerpflicht eine Rechtsvorschrift ist. Es besteht rechtliche Gleichheit, aber eben nicht nur als Anspruch, sondern auch als Pflicht. Teil dieser Rechtsgleichheit ist die Garantie des Privateigentums, das zugleich dem Gemeinwohl zu dienen habe. Über diesen Doppelcharakter wird jetzt wieder gestritten. Mir bleibt als Bürger dieses Landes von jedem verdienten Euro noch fünfzig Cent; akzeptiert. Bitte dann aber auch bei Herrn Facebook und Frau Starbucks.
Dem Gemeinwohl verpflichtet
Zurück zur Frage des Mietwuchers in begehrten Lagen (nur dort findet er statt). Wo liegt die mittlere Linie zwischen Gewinnstreben von Investoren und dem Interesse von Mietern an bezahlbarem Wohnraum? Nicht in einem Zwangsregime überforderter Staatsdiener in Wohnungsverwaltungsbehörden. In der Vielfalt des Angebots. Wie immer. Die Monopolsituationen ruinieren die soziale Marktwirtschaft. Wenn ein Vermieter seine Bude nicht los wird, muss er die Preise senken. Oder er hat Leerstand, also gar nichts verdient. Wenn ein Mieter die Preise in der begehrten Lage nicht bezahlen kann, muss er in die nicht ganz so gute ziehen. Auch in Berlin gibt es Regionen, in denen die Mieten seit Jahren nicht gestiegen sind. Wo liegt der Knackpunkt? Darin, dass hier das Angebot größer ist als die Nachfrage. Also muss man Leute ermuntern, ihr Geld ins Bauen zu stecken. Angebot erhöhen! Das exakte Gegenteil erreicht das kommunistisch animierte Regime der Enteignung, das die Linke wieder errichten will: zurück in den wohligen Mief verfallender Altbauten.
Quelle: starke-meinungen.de